Riemenmaß

Riemenmaß

Das mit dem Sammelbegriff Riemenmaß bezeichnete alte Flächenmaß hatte verschiedene Größen in Abhängigkeit der konkreten Bezeichnung, wie Riemenrute, Riemenzoll und Riemenschuh. Es war eine Fläche mit der Länge der benannten Einheit und einer Breite des nächstkleineren Maßes.[1]

Dies war meist zehnte oder zwölfte, in manchen Gegenden auch der sechzehnte Teil des Kreuz- oder Quadratmaßes.[2]. Die Bezeichnung leitet sich vom Riemen ab, der bekanntlich eine große Länge hat, aber schmal ist. So galt

Die Riemenrute hatte eine Fläche von

Der Riemenfuß oder Riemenschuh hatte eine Fläche von

  • 1 Fuß Länge und 1 Zoll Breite

Der Riemenzoll hatte ein Rechteck in den Abmessungen von

  • 1 Zoll Länge und 1 Linie Breite

Sinngemäß galt es auch für Riemenlinien, von denen 10 bzw. 12 Einheiten<[2] 1 Riemenzoll ergaben.Der Riemenzoll teilt sich beispielsweise wieder in 10 Quadrat-Gran. 1 Quadratgran = 10 Riemengran.[3] Wurde vom Quadratklafter abgeleitet, sprach man von „geklafterten“ Riemenmaßen[4].

Im Schweizer Kanton Neuchatel wurde der Juchart durch eine 16-Teilung[5] in die entsprechenden Riemenmaße gegliedert.

Literatur

  • Johann Friedrich Krüger, Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewicht aller Länder der Erde...., Quedlinburg und Leipzig, Verlag Gottfried Brasse, 1830,S. 279
  • Johann Georg Krünitz, Ökonomische Enzyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- u. Landwirtschaft, Band Verlag Joachim Pauli, Berlin 1781, S. 371 in der online-Version ([2])

Einzelnachweis

  1. Pierer's Universal-Lexikon, 4. Auflage 1857–1865
  2. a b Hermann Julius Meyer, Das grosse Konversations-Lexikon für die gebildeten Stände, Druck und Verlag des Bibliographischen Instituts, Hildburghausen 1850, S. 1199
  3. Johann Rudolph Fäsch, Kriegs-, Ingenieur- und Artillerie-Lexikon, Weigel, 1726, S. 206
  4. J. P. Joendl, Die landwirtschaftliche Baukunst, Band 3, Druck bei v. Schönfeld, Prag 1829, S. 660
  5. August Schiebe, Universal-Lexikon der Handelswissenschaften, Band 3, Friedrich Fleischer/Gebrüder Schumann, Leipzig / Zwickau, 1839, S. 62 [1]

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