- Sale-and-Rent-Back
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Sale-and-Rent-Back (Verkauf mit anschließender Rückmietung eines Gutes) bezeichnet eine Vertragsform zur kurzfristigen Beschaffung von Liquidität.
Inhaltsverzeichnis
Verbreitung von Sale-and-Rent-Back
Während Sale-and-Rent-Back in Großbritannien hauptsächlich Anwendung im Immobilienbereich findet, setzt es sich in Deutschland seit einigen Jahren zunehmend als Finanzierungsmittel für mobile Güter wie PKW, LKW, Baumaschinen und vergleichbare Gerätschaften durch. Unternehmer, Gewerbetreibende sowie Privatpersonen die Liquiditätsengpässe überbrücken müssen und aus unterschiedlichen Gründen nicht über ausreichende Bonität oder aussagekräftige BWA verfügen, nutzen diese Variante zur Generierung von Liquidität.
Relevante Merkmale/Inhalte eines Sale-and-Rent-Back Vertrages
Die relevanten Vertragsinhalte regeln neben dem Eigentumsübergang des Gutes auf den Käufer (anschließend Vermieter) auch die durch den Verkäufer (anschließend Mieter) zu entrichtenden Mietkosten. Darüber hinaus wird in dem S&RB-Vertrag auch die Vertragslaufzeit festgelegt. Die Beendigung des Vertrages erfolgt i.d.R. durch einen Vertragsrücktritt seitens des Mieters mit anschließender Rückabwicklung, die durch einen Aufhebungsvertrag dokumentiert wird. Im Zuge dessen werden Zug um Zug die besitzanzeigenden Dokumente gegen Rückzahlung des Kaufpreises, an den Verkäufer/Mieter übergeben und somit die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse wieder hergestellt.
Nutzen aus der Sicht des Verkäufers/Mieters
Der Nutzer eines Sale-and-Rent-Back Vertrages erlangt durch einen Vertragsabschluss i.d.R. zeitnah Liquidität, ohne dabei auf das Nutzungsrecht an dem Verkauften und zurück gemieteten Gutes verzichten zu müssen.
Nutzen aus der Sicht des Käufers/Vermieters
Der Anbieter eines Sale-and-Rent-Back Vertrages erwirbt das Gut i.d.R. unter Marktpreis. Grund hierfür ist die Absicherung gegen Abnutzung und Schäden die während des Vertragsverhältnisses, im Zuge der Nutzung durch den Mieter entstehen können. Je nach Vertragsgestaltung kann der Vermieter bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten durch den Mieter, seinen Anspruch auf Herausgabe des Gutes geltend machen.
Zu beachtende Faktoren bei Nutzung eines Sale-and-Rent-Back Vertrages
Da Anbieter von Sale-and-Rent-Back Verträgen i.d.R. keiner speziellen staatlichen Instanz wie bspw. der BAFin (Banken) oder dem Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (Pfandleihhäuser) unterstehen, sollte man sich im Vorwege genau über die Seriosität des Anbieters sowie über die Vertragsinhalte informieren.
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