- Schallschutzkabine
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Eine Schallschutzkabine ist eine mögliche Maßnahme zur Reduzierung von Luftschallemissionen an Maschinen und Anlagen. Sie wird dann eingesetzt, wenn Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Lärm nicht bereits an der Entstehungsstelle getroffen werden können.
Die Schallschutzkabine umgibt die gesamte Maschine oder die schallemittierenden Komponenten ganz oder teilweise mit Schallschutzelementen. Diese sind so ausgeführt, dass sie einen Teil des Luftschalls absorbieren.
Je nach der Frequenzcharakteristik des Schalls, der erforderlichen Schallpegelreduzierung und der Einsatzbedingungen kommen sehr unterschiedliche Materialien zum Einsatz. Die Außenhülle der Kabine ist die tragende Konstruktion und besteht bei Maschinen oft aus Stahlblech, Aluminiumblech oder Kunststoff. Die Schalldämmung erfolgt durch spezielle Schaumstoffe oder Mineralwolle, die an die Frequenzcharakterisik des Lärmes angepasst sind. Auf der Innenseite der Kabine ist die Schalldämmschicht bei geringer mechanische Beanspruchung und nicht erforderlichem Schutz gegen Flüssigkeiten bei Schaumstoffen häufig offen zugänglich. Bei höheren mechanischen Beanspruchungen kann die Dämmschicht mit Lochblech geschützt werden.
Bei dominierenden Geräuschen im unteren Frequenzband und Auftreffen von Wasser, Kühlschmierstoffen und anderen Flüssigkeiten sowie starker Staubbelastung können aufwendige doppelschalige Schallschutzkabinen erforderlich werden. Öffnungen in Schallschutzkabinen verringern die erreichte Dämmwirkung, hier kann der Einsatz von Schalldämpfern erforderlich sein.
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