Schallsignal (Schifffahrt)

Schallsignal (Schifffahrt)

Schallsignale in der Schifffahrt werden entweder mit einer Pfeife, einem Signalhorn, einer Schiffsglocke oder einem Gong abgegeben. Der Begriff „Pfeife“ bedeutet nur, dass eine Möglichkeit besteht, die vorschriebenen Schallsignale abgeben zu können und deutet damit nicht mehr unbedingt auf die alte Dampfpfeife der Schiffe hin. Bei diesen Schallsignalgebern handelt es sich um offizielle zugelassene Schallgeber. Diese Anlagen wurden zum Beispiel durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) geprüft und tragen eine Zulassungsnummer. Bei kleineren Schiffen oder Booten kann auch eine alte Autohupe als Schallgeber eingesetzt werden.

Inhaltsverzeichnis

Tondauer

Ein kurzer Ton dauert etwa eine Sekunde. Ein langer Ton dauert zwischen vier und sechs Sekunden.

Vorgeschriebene Schallsignalgeber

Schiffslänge von Schiffslänge bis Signalgeber
0m 11,99m z.B. Autohupe, Truckerhorn, etc.
12m 19,99m Pfeife
20m 99,99m Pfeife und Glocke
100m --m Pfeife, Glocke und Gong

Begriffsbestimmungen

Zustände von Fahrzeugen
Zustand Beschreibung
In Fahrt Das Fahrzeug liegt weder vor Anker, noch ist es an Land festgemacht und liegt auch nicht auf Grund.
Mit Fahrt durchs Wasser Das Fahrzeug macht Fahrt durchs Wasser.
Manövrierbehindert Das Fahrzeug kann nicht so manövrieren wie es muss, weil es zum Beispiel ein Saug-Bagger ist. Das heißt, grundsätzlich ist das Fahrzeug fähig zu manövrieren, nur ist es gerade daran behindert.
Manövrierunfähig Das Fahrzeug ist nicht in der Lage zu manövrieren. Es ist kaputt.
Tiefgangbehindert Das Fahrzeug kann durch seinen Tiefgang behindert sein das normale Fahrwasser zu nutzen und muss evtl. in den Gegenverkehr manövrieren um nicht auf Grund zu laufen.
Vor Anker Das Fahrzeug ist mit dem Grund über den Anker verbunden und damit nicht mehr "in Fahrt".
Auf Grund Das Fahrzeug liegt auf Grund, dies kann gewollt oder ungewollt sein. Das Fahrzeug ist nicht mehr "in Fahrt".

Schallsignale nach den Kollisionsverhütungsregeln

Bei verminderter Sicht:

Fahrzeugtyp Fahrzeugzustand Fahrzeuglänge Signal Signalzwischenraum Signalwiederholung
Maschinenfahrzeug Mit Fahrt durchs Wasser egal lang - Alle 2 Minuten
Maschinenfahrzeug In Fahrt (Maschine gestoppt, keine Fahrt durchs Wasser) egal lang, lang 2 Sekunden Alle 2 Minuten
Maschinenfahrzeug, Segelfahrzeug, Schlepper, Schieber, fischendes Fahrzeug (wenn vor Anker) manövrierbehindert (wenn vor Anker), manövrierunfähig, tiefgangbehindert egal lang, kurz, kurz kein Alle 2 Minuten
Geschlepptes Fahrzeug oder letztes Fahrzeug eines Schleppzuges (wenn bemannt) In Fahrt egal lang, kurz, kurz, kurz kein Alle 2 Minuten

Schallsignale nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)

Bei normaler Sicht:

Signal Signalzwischenraum Signalwiederholung Beschreibung
lang kein Keine Angabe in der Ordnung Achtungsignal
(lang, kurz, kurz, kurz, kurz) (lang, kurz, kurz, kurz, kurz) kein Keine Angabe in der Ordnung Allgemeines Gefahr- und Warnsignal
kurz, lang 2 Sekunden Mindestens 5 mal pro Minute Bleib-weg-Signal

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