Schwellentäter

Schwellentäter

In Polizei- und Justizkreisen hat es sich in den letzten Jahren etabliert, als Schwellentäter diejenigen Jugendlichen und Heranwachsenden (Menschen unter 21 Jahren) zu bezeichnen, die mindestens fünf Gewaltstraftaten von einigem Gewicht begangen haben, und hinsichtlich derer anzunehmen ist, dass sie zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere derartige Straftaten begehen werden.[1] [2] Diese Definition lehnt sich an die bereits länger verwendete der sog. Intensivtäter an, die bereits mindestens zehn Gewaltstraftaten begangen haben.

Einzelnachweise

  1. GenStA Berlin Generalstaatsanwaltschaft Berlin Pressemitteilung 18/2007
  2. Bekämpfung der Kinder- und Jugenddelinquenz Gemeinsamer Runderlass Niedersächsischer Ministerien Nds.MBl. Nr.34/2009 S.751
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