Jugendkriminalität

Jugendkriminalität
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In Deutschland werden alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 8 bis 21 Jahren polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert. Ausgenommen hiervon sind Übertretungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Graffiti an einer Bushaltestelle

Inhaltsverzeichnis

Definition

Die Erklärung des Begriffs Jugendkriminalität ist weit gefasst. Bei genauer Betrachtung dieser Definition zeigt sich, dass außerdem die Kinder- und Heranwachsendenkriminalität gemeint sind.

Im deutschen Jugendstrafrecht werden Personen unter 14 Jahren (Alter zur Tatzeit) wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Personen zwischen dem 18. und einschließlich 21. Lebensjahr (sog. Heranwachsende) können sowohl unter das Erwachsenenstrafrecht, als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Nach dem Jugendgerichtsgesetz und nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden nur Personen von 14 bis unter 18 Jahre rechtlich als Jugendliche eingestuft.

Ferner ist die polizeiliche Kriminalstatistik eine Hellfeld- und Tatverdächtigenstatistik. Tatverdächtig ist jede Person, die infolge einer polizeilichen Ermittlung hinreichend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. In Deutschland ist eine Person erst nach einem rechtskräftigen Richterspruch der Tat überführt. Deswegen kann erst nach Verurteilung des tatverdächtigen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden (Verurteiltenstatistik) von Kriminalität gesprochen werden.

Jugendspezifische Delikte

Im Bereich der polizeilich erfassten Straftaten fallen hierunter Diebstahlsdelikte, speziell Ladendiebstähle, Fahrrad- und Kraftraddiebstähle, Raubdelikte wie der Handtaschenraub, Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sachbeschädigungen (wie Graffiti). Bei den Deliktsbereichen Beleidigung, Urheberrechtsverletzungen und Ladendiebstahl kann man von einem hohen Dunkelfeld ausgehen. Von 10 Ladendiebstählen werden nach Ergebnissen der Dunkelfeldforschung 9 nicht entdeckt.

Phänomenologie

Die Kriminologie untersucht Entstehungs- und Erscheinungsformen der Jugendkriminalität. Nach dem aktuellen Wissensstand wird nicht davon ausgegangen, dass nur eine Ursache bzw. wenige Faktoren zur Straffälligkeit Jugendlicher führen. Kriminogene Faktoren, die ursächlich für Jugendkriminalität sind, liegen in einer Störung des Sozialverhaltens sowie der Persönlichkeit des Betroffenen, seinem sozialen Umfeld (Schwierigkeiten in der Familie, Schule oder Gruppenzwang), Leistungsdruck, fehlender Frustrationstoleranz, Neugierverhalten der Jugendlichen und/oder schlechten Zukunftsperspektiven. Eine Rolle spielt sicherlich das Zusammentreffen von vielen sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren.[1]

Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität

Für Jugendliche ist der Anpassungsprozess in die Gesellschaft nicht selten konfliktbehaftet. Dazu gehören auch Verstöße gegen Rechtsnormen.

Jugendkriminalität ist im statistischen Sinne „normal“. Über 80 Prozent aller Befragten und im Schnitt über 90 Prozent der mit Befragungen erfassbaren Jungen und jungen Männer geben an, mindestens einmal in ihrem seitherigen Leben, regelmäßig jedoch nicht wiederholt, Handlungen begangen zu haben, die juristisch unter eine Strafnorm des Strafgesetzbuchs oder eines Gesetzes aus dem sog. Nebenstrafrecht subsumiert werden könnten.“[2]

Jugendkriminalität verläuft jedoch vorwiegend episodenhaft begrenzt auf einen Lebensabschnitt. Die meisten straffällig gewordenen Jugendlichen beginnen keine kriminelle Karriere. Das bedeutet nicht unbedingt, dass Jugendliche als Erwachsene keine Straftaten mehr begehen. Jedoch ändern sich ihre Motivation und die Deliktarten.

Ausmaß der Jugendkriminalität in Deutschland

Jugendkriminalität in Deutschland 2000 bis 2008

Im Jahr 2009 wurden 96.627 Kinder (2008: 101.387), 248.702 Jugendliche (2008: 265.771) und 227.847 Heranwachsende (2008: 237.190) in Deutschland als Tatverdächtige ermittelt. In Relation zu allen Straftaten verübten Kinder 4,4%, Jugendliche 11,4% und Heranwachsende 10,4% aller Straftaten. Insgesamt wurden demnach 26,2% aller Straftaten von unter 21-jährigen verübt. Die Statistik gibt keine Aussage über den Anteil der jeweiligen Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung.[3]

Das genaue Ausmaß der Jugendkriminalität lässt sich anhand von Statistiken (polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik usw.) jedoch nicht ermitteln. Diese sind in Deutschland wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume/-daten und anderer Einflussfaktoren nicht vergleichbar. Die Wissenschaft bedient sich deshalb weiterer Methoden, um Aussagen zum Ausmaß der Jugendkriminalität machen zu können. Sogenannte Dunkelfeldstudien (empirische Täter- und Opferbefragungen) ergänzen das offizielle Hellfeld.

Mehrfach- bzw. Intensivtäter

Ein kleiner Teil (rund 3 bis 5 Prozent) der jugendlichen Tatverdächtigen fällt durch wiederholte Begehung von Straftaten auf. Jungen gehören öfter zu der Gruppe der „mehrfach Auffallenden“ jugendlichen Tatverdächtigen als Mädchen. Diese kleine Gruppe von Mehrfach- bzw. Intensivtätern begeht nach Untersuchungen der Landeskriminalämter darüber hinaus zwischen 30 und 60 % der für die Altersgruppe bekannt gewordenen Straftaten.

Jugendliche mit Migrationshintergrund

2005 waren 22,5 Prozent aller Tatverdächtigen keine Deutschen. Der Anteil von nichtdeutschen Jugendlichen an den Tatverdächtigen sank in den Jahren 1996 bis 2006 von 25,8 auf 17,5 %. Jugendliche mit Migrationshintergrund und deutscher Staatsangehörigkeit, wie z.B. Spätaussiedler, werden in der polizeilichen Kriminalstatistik als Deutsche erfasst. In Berlin hatten beispielsweise 2009 etwa 80% der 550 polizeibekannten Intensivtäter einen Migrationshintergrund.[4]

Das 2010 erschienene Bestseller-Buch der Berliner Richterin Kirsten Heisig Das Ende der Geduld machte diese Probleme publik und stellte zahlreiche Zusammenhänge her zwischen Jugendkriminalität, Jugendgewalt, Parallelgesellschaften, Schulversagen, Problemvierteln („Ghettoisierung“, „Sozialer Brennpunkt“), Trägheit der Justiz, Versäumnissen von Schulen und Jugendämtern (zum Beispiel Ressortdenken und mangelndes Engagement).

Herkunft Intensivtäter in Berlin

Die Bezeichnung „Migrationshintergrund“ ist wenig trennscharf und aussagekräftig: Tatsächlich gibt es eine markante Häufung innerhalb bestimmter Ethnien, wie z.B türkisch- und arabischstämmige Migranten, wohingegen manche andere Ethnien keinerlei Häufung aufweisen. Ursachen für die Kriminalität, insbesondere bei jugendlichen männlichen Migranten, sind, neben den bereits angeführten kriminogenen Faktoren, häufig innerfamiliäre Gewalterfahrungen, Bildungsprobleme und fehlende Schulabschlüsse.[5] Negativ wirken sich auch archaische Vorstellungen von Ehre, die Idealisierung eines juvenilen Gewaltkultes (z.B Gangsta-Rap) und hohe Akzeptanz von gewaltlegitimierender Männlichkeitsnormen aus.[6] Diese Vorstellungen gelten auch als das Ergebnis von elterlicher Inkompetenz und Gleichgültigkeit, ebenso das Wohnen in „berüchtigten“ Straßen und Schulen, die sie besuchen. Die Taten sind häufig geprägt von Anmaßung und Menschenverachtung seitens der Täter, die ihre Wurzeln meist im national-religiösen Überlegenheitswahn muslimischer Jungkrimineller haben, welchen sie gerade gegenüber Anders- und Nichtgläubigen ausleben.[7]

Vielen wird so schon in der Grundschule ein negativer Werdegang bescheinigt.[8] Zudem stellen eine ganze Reihe von Faktoren, die mit dem Migrationsprozess einhergehen zusätzliche Stressoren dar, die das Risiko kriminellen Verhaltens erhöhen: Demnach geht der Migrationsprozess mit drastischen Einschnitten im sozialen Netzwerk einher. Auch werden Jugendliche in einer Phase, in der sie Autonomie von ihren Eltern erreichen wollen, durch den Migrationsprozess zunächst auf ihr Elternhaus zurückgeworfen, was zusätzliche Konflikte verursachen kann. Jugendliche Migranten müssen also neben jugendtypischen Entwicklungsaufgaben auch noch migrationsspezifische Herausforderungen bewältigen, die insgesamt zu einer höheren psychosozialen Belastung beitragen.[9]

Kontroversen um das Jugendstrafrecht in Deutschland

Immer wieder gibt es politische Debatten um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts meist infolge medialer Darstellung von Einzelfällen wie etwa dem Fall Mehmet und im Wahlkampf:

So forderte im Januar 2008 der hessische Ministerpräsident Roland Koch im Vorfeld der Hessischen Landtagswahlen in einem Interview mit BILD[10], verurteilte Täter zwischen 18 und 21 Jahren dürften „nicht vor allem mit Verständnispädagogik behandelt werden und regelmäßig offenen Vollzug bekommen“. Die Union forderte zudem in der „Wiesbadener Erklärung“ einen „Warnschussarrest“, die Anhebung der Höchststrafe für Jugendkriminalität von zehn auf 15 Jahren, die konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei allen Tätern über 18 Jahre und eine schnellere Abschiebung von kriminellen ausländischen Jugendlichen.[11]

Dagegen verwies die SPD darauf, dass ein Warnschussarrest bereits möglich sei und forderte eine Beschleunigung der Strafverfahren und eine Aufstockung des Personals, damit Wiederholungstäter innerhalb eines Monats angeklagt und verurteilt werden könnten.[12][13]

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank, nannte solche Debatten „überflüssig“. „Die Diskussion gaukelt den Menschen Zusammenhänge vor, die es nicht gibt. Die Formel: härtere Strafen gleich höhere Abschreckung gleich weniger Straftaten ist schlicht falsch. Die Politik würde hier erneut der Versuchung unterliegen, Fragen des Strafrechts für plakative Botschaften zu missbrauchen. Das Thema sei aber zu ernst, um vor Wahlen immer wieder instrumentalisiert zu werden“. Auch der Deutsche Anwaltverein meinte, dass es die Glaubwürdigkeit von Politik nicht gerade fördere, wenn solche Patentrezepte ganz kurz vor Wahlen geäußert würden.[14] Der Kriminologe Christian Pfeiffer bezeichnete den Jugendarrest mit Rückfallquoten von 70 Prozent als weitgehend unwirksam.[15] Der Deutsche Richterbund kritisierte in diesem Zusammenhang den Umstand, dass die Landesjustizverwaltungen der Länder - unabhängig davon, ob SPD- oder CDU-regiert - außerhalb ihrer Wahlkämpfe in den vergangenen Jahren bereits einen Personalabbau durchgeführt hätten, der schnelle Verfahren nicht mehr zulasse.[16][17] Die hessische Landesregierung habe in der Amtszeit von Roland Koch zudem sämtliche Landeszuschüsse für ambulante Maßnahmen zur Wiedereingliederung straffälliger Jugendlicher gestrichen und sein Jugendstrafvollzugsgesetz bereits reformiert, zudem liegt das Bundesland an letzter Stelle in der Zeit Jugendstrafsachen zu bearbeiten.[18]. In Hessen sind zudem schwere Gewaltdelikte wie Raub, Vergewaltigung und Körperverletzung nach Berechnungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen auf Grundlage der offiziellen Kriminalstatistik seit 1999 stärker angestiegen als in anderen Bundesländern, zu 90 Prozent seien Deutsche verantwortlich.[19] Heinz Buschkowsky, der sozialdemokratische Bezirksbürgermeister des Berliner Bezirks Neukölln, ist für eine konsequente Anwendung und gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts.[20]

Siehe auch

Literatur

Deutsch
  • Landeskriminalamt NRW, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS): Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen, 9. Auflage, 2003
  • Beelmann, A. & Raabe, T. (2007). Dissoziales Verhalten bei Kindern und Jugendlichen: Erscheinungsformen, Entwicklung, Prävention und Intervention. Göttingen: Hogrefe. ISBN 3-8017-2041-1
  • Klaus Boers; Jost Reinecke: Delinquenz im Jugendalter. Erkenntnisse einer Münsteraner Längsschnittstudie. Münster: Waxmann, 2007
  • Hans-Dieter Schwind: Kriminologie, 18. Auflage Heidelberg 2008, ISBN 3-7832-0700-2
  • Michael Walter (Kriminologe): Jugendkriminalität, 3. Auflage 2005, ISBN 3-415-03513-1
  • Weißer Ring: Jugendkriminalität wir diskutieren, 7. Auflage, 1997
  • Susanne Spindler: Corpus delicti. Männlichkeit, Rassismus und Kriminalisierung im Alltag jugendlicher Migranten. Münster 2006. ISBN 3-89771-738-7;[21] Interview mit Susanne Spindler [22]. In: taz v. 16. April 2007
  • Kirsten Heisig: Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter. Herder, Freiburg im Breisgau (Juli) 2010. ISBN 978-3-451-30204-6 (»Wenn wir nicht rasch und konsequent handeln, wenn wir unsere Rechts- und Werteordnung nicht entschlossen durchsetzen, werden wir den Kampf gegen die Jugendgewalt verlieren.«).
  • Oliver Fähnrich: Jugendkriminalität und Mehrfachtäterschaft. Dortmunder Beiträge zur Pädagogik, Band 46. Bochum/Freiburg: Projektverlag 2011. ISBN 978-3-89733-228-7
Englisch
  • Eward P. Mulvey, Michael W. Arthur, N. Dickon Reppucci, The prevention and treatment of juvenile delinquency: A review of the research, Clinical Psychology Review, 1993
  • Edward P. Mulvey, Michael W. Arthur, & N. Dickon Reppucci, Prevention of Juvenile Delinquency: A Review of the Research, The Prevention Researcher, Volume 4, Number 2, 1997, Seiten 1-4
  • J. Larry Siegel, Juvenile Delinquency with Infotrac: theory, practices and law, 2002
  • United Nations, Research Report on Juvenile Delinquency
  • E. Zigler, C. Taussig, K. Black, Early childhood intervention. A promising preventative for juvenile delinquency, Am Psychol., August 1992, Seiten 997-1006
  • Malcolm W. Klein, The American Street Gang: Its Nature, Prevalence, and Control, 1995
  • Franklin Zimring, American Youth Violence, 1998
  • Tom Hayden, Street Wars: Gangs and the Future of Violence, 2004
  • James Gabarino, Lost Boys: Why Our Sons Turn Violent and How We Can Save Them, 1999
  • John Hubner, Last Chance in Texas: The Redemption of Criminal Youth, 2005

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Broschüre Jugendkriminalität (PDF)
  2. Wolfgang Heinz: Jugendkriminalität in Deutschland, Kriminalstatistische und kriminologische Befunde, S. 70
  3. [1]
  4. tagesspiegel.de vom 4. März 2010
  5. Tagesschau: Debatte über Jugendgewalt – „Härtere Strafen ändern nichts“ (nicht mehr online verfügbar)
  6. Sind ausländische Jugendliche wirklich gewalttätiger? (nicht mehr online verfügbar)
  7. Hanns-Seidel-Stiftung e.V. „Migration und Kriminalität - Rechtstatsächliche und kriminologische Aspekte und Lösungsansätze für eine erfolgreiche Integration“
  8. Susanne Spindler: Corpus delicti. Männlichkeit, Rassismus und Kriminalisierung im Alltag. Interview mit Susanne Spindler [2]. Laut einer In: taz v. 16. April 2007
  9. Schmidt-Rodermund, E. & Silbereisen, R.K. (2004).„Ich war gezwungen, alles mit der Faust zu regeln“ – Delinquenz unter jugendlichen Aussiedlern aus der Perspektive der Entwicklungspsychologie. In D. Oberwittler & S. Karstedt (Hrsg.), Soziologie der Kriminalität, Sonderheft der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 43/2003, 240-263. Psychosoziale Probleme bei j
  10. http://www.bild.t-online.de/BILD/news/politik/2007/12/28/koch-roland/interview-deutschland-faust, geo=3361148.html
  11. Tagesschau: CDU zieht mit Jugendstrafrecht in den Wahlkampf (nicht mehr online verfügbar)
  12. Tagesschau: SPD will jugendliche Straftäter schneller aburteilen (nicht mehr online verfügbar)
  13. Spiegel Online: SPD paddelt im Koch-Strudel
  14. Tagesschau: Kritik an Debatte über härteres Jugendstrafrecht „Überflüssig, unglaubwürdig und populistisch“ (nicht mehr online verfügbar)
  15. Frontal21: Schläger im Wahlkampf
  16. Richterbund begrüßt SPD-Forderungen im Streit um Jugendstrafrecht
  17. Richterbund: Politiker sollten Taten folgen lassen
  18. Spiegel Online: Richter wehren sich gegen Kochs Justizschelte
  19. Süddeutsche Zeitung: Die Täter sind Deutsche
  20. http://www.derwesten.de/kultur/fernsehen/Munterer-Beckmann-Talk-zu-Jugendgewalt-id4659287.html
  21. Rezension FSK
  22. [3]
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