- Sistierung (Polizeirecht)
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In Deutschland umfasst der Begriff der Sistierung (lat.: sistere: hinstellen, stehen bleiben, altdeutsch: zum Stillstand bringen, festnehmen[1]) die Möglichkeit der Polizei, eine Person, deren Identität nach geltenden Eingriffsermächtigungen festgestellt werden soll, mit zur Dienststelle zu nehmen, um dort die Personalien festzustellen. Die Voraussetzung für eine Sistierung ist, dass die Identität „auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden“ kann und daher eine Sisterung die zweckmäßigste Maßnahme ist. Die Sistierung stellt in den meisten Fällen eine freiheitsentziehende Maßnahme dar, für die die Rechtsgarantien aus dem Art. 104 Grundgesetz gelten. Ob die Sistierung eine Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsentziehung ist, kommt meist auf die Dauer an, so kann bei einer Gesamtdauer von einer Stunden auch von einer Beschränkung gesprochen werden.
Einzelnachweise
- ↑ Der Volks-Brockhaus, Verlag F. A. Brockhaus, Leipzig 1943, S. 648
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