- Sistierung
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Sistierung (lat. sistere: hinstellen, stehen bleiben - im übertragenen Sinn heute: zum Stillstand bringen, festnehmen, aussetzen, aufschieben) steht für:
- das vorläufige Aussetzen eines Verfahrens bzw. das Stellen von Zeugen zum Gerichtstermin, siehe Sistierung (Prozessrecht)
- die Aussetzung einer Vertragsleistung (z. B. wegen Zahlungsschwierigkeiten, Mängeln), siehe Sistierung (Vertragsrecht)
- die Feststellung von Personalien auf der Polizeiwache, siehe Sistierung (Polizeirecht)
- das Nicht-Fortschreiten einer Krankheit in der Medizin, das Gegenteil ist die Progredienz
Siehe auch:
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