Thronfolge (Norwegen)

Thronfolge (Norwegen)

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Regelung

Die gesetzliche Erbfolge das norwegischen Throns wird durch Artikel 6 der norwegischen Verfassung geregelt.

Die Thronfolge ist linear und agnatisch, so daß nur in gesetzlicher Ehe geborenes Kind der Königin oder des Königs oder eines selbst Nachfolgeberechtigten die Nachfolge antreten kann, und so, daß die nähere Linie der entfernteren und der Ältere in der Linie dem Jüngeren vorangehen.
Zu den Nachfolgeberechtigten wird auch das ungeborene Kind gerechnet, das sofort nach seiner Geburt den ihm gebührenden Platz in der Thronfolge einnimmt.
Nachfolgerecht hat jedoch niemand, der nicht in gerader Linie zu der zuletzt regierenden Königin oder dem zuletzt regierenden König oder zu ihrer oder zu seiner Schwester oder zu ihrem oder zu seinem Bruder steht, oder selbst eine Schwester oder ein Bruder von ihnen ist.
Wenn in Norwegen eine nachfolgeberechtigte Prinzessin oder ein nachfolgeberechtigter Prinz geboren wird, sollen ihr oder sein Name und ihre oder seine Geburtsstunde dem ersten nach der Geburt tagenden Storting bekanntgegeben und in dessen Protokoll aufgenommen werden.
Für die vor dem Jahr 1971 Geborenen soll jedoch Artikel 6 dieser Verfassung gelten, so wie er am 18. November 1905 verabschiedet wurde. Für die vor dem Jahr 1990 Geborenen gilt dennoch, daß der Mann Vorrang vor der Frau haben soll.[1]

Artikel 6 des ursprünglichen Verfassung (am 18. November 1905 verabschiedet) hatte nur Männer in der Thronfolge zugelassen , somit sind Harald Schwestern Ragnhild (geb. 1930) und Astrid (geb. 1932) und ihre Nachkommen von der Thronfolge ausgeschlossen. Für die ab 1971 geborenen gilt, dass der Mann Vorrecht vor der Frau hat. Somit ist Prinzessin Märtha Louise (geb. 1971) hinter ihrem jüngeren Bruder Haakon und seine Nachkommen platziert. In den 1990er Jahren wurde die norwegische Verfassung dahingehend geändert, dass Männer nicht mehr Vorrang von Frauen in der Thronfolge haben. Diese Regelung gilt nicht rückwirkend, somit ist das erste Mitglied der königlichen Familie für das diese Regelung in Kraft tritt Prinzessin Ingrid Alexandra (geb. 2004). Also hat sie Vorrang vor ihrem jüngeren Bruder Prinz Sverre Magnus.

Nachfahrentafel der Mitglieder des norwegischen Königshauses (seit 1905)

 
 
 
 
 
 
 
König Haakon VII
 
 
 
Königin Maud
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
König Olav V
 
Kronprinzessin Märtha
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Prinzessin Ragnhild
 
Prinzessin Astrid
 
König Harald V
 
Königin Sonja
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Prinzessin Märtha Louise
 
Ari Behn
 
 
 
 
 
Kronprinz Haakon
 
Kronprinzessin Mette-Marit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Maud Angelica
 
Leah Isadora
 
Emma Tallulah
 
Prinzessin Ingrid Alexandra
 
Prinz Sverre Magnus
 
Marius


Legende:

verstorbener König
 
jetziger König
 
Thronfolger
 
 


Somit ergibt sich folgende Thronfolgerliste:

Thronfolgerliste

Thronfolgerliste nach dem Tode des gegenwärtiger König: Harald V (geb. 1937)

1. Haakon von Norwegen, Königs Haralds Sohn (* 20. Jul. 1973)

2. Prinzessin Ingrid Alexandra, Tochter von Kronprinz Haakon und Kronprinzessin Mette-Marit (* 21. Jan. 2004)
3. Prinz Sverre Magnus, Sohn von Kronprinz Haakon und Kronprinzessin Mette-Marit (* 3. Dez. 2005)

4. Prinzessin Märtha Louise, Königs Haralds Tochter (* 22. Sep. 1971)

5. Maud Angelica Behn, Prinzessin Märtha Louises Tochter (* 29. Apr. 2003)
6. Leah Isadora Behn, Prinzessin Märtha Louises zweite Tochter (* 8. Apr. 2005)
7. Emma Tallulah Behn, Prinzessin Märtha Louises dritte Tochter (* 29. Sep. 2008)

Weiteres Interessantes

  • 1959 lernten sich die heutige Königin Sonja und der heutige König Harald von Norwegen kennen. Es dauerte neun Jahre, bis der Kronprinz die Zustimmung seines Vaters Olav V bekam, die Bürgerliche zu heiraten. Angeblich drohte Harald seinen Vater, für immer ledig zu bleiben, wenn er Sonja nicht heiraten darf. Weil er der einzige (!) Thronfolger war, sah sein Vater die Nachfolge des Königshauses gefährdet und erlaubte die Heirat.[2]
  • Mette-Marits Sohn Marius, der aus einer früheren Beziehung mit Morten Borg entstammt, ist nicht in der Thronfolgerliste aufgenommen.
  • Prinzessin Märtha Louises Entscheidung 2002 ins Berufsleben zu gehen, die zusammen mit Ihrer Hochzeit fiel, schafft einen größeren Abstand und Distanz zur konstitutionellen Rolle des Königshauses. König Harald V entschied nach Rücksprache mit Prinzessin Märtha Louise, dass sie ihren Titel „Königliche Hoheit“ aufgibt. Den Titel einer Prinzessin, mit welchem sie stets anzusprechen ist, trägt sie jedoch weiterhin. Ihre drei Töchter hingegen dürfen keinen royalen Titel tragen. Die Plätze in der Thronfolge bleiben von dieser Änderung unberührt.[3] [4] Nach Ihrer Heirat im Jahr 2002 verzichtete sie auf Ihre Apanage.

Einzelnachweise

  1. Auszug aus der norwegischen Verfassung, www.koenigshaus-norwegen.de
  2. Hochzeit Harald von Norwegen und Sonja Haraldson, http://princessdiana.npage.de/
  3. http://www.koenigshaus-norwegen.de/
  4. http://www.koenigshaeuser.net/norwegisches-koenigshaus/

Weblinks


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