- Tourismusfachwirt
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Der Tourismusfachwirt ist eine wirtschaftszweigbezogene, kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlich anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Tourismusfachwirte sind qualifiziert, folgende Aufgaben verantwortlich auszuüben:
- Selbständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von Führungsaufgaben im Prozess der touristischen Leistungserstellung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte.
- Erkennen von Entwicklungen des touristischen Marktes und Erstellen neuer Produkte.
- Ableiten von entsprechenden Marktstrategien und ergebnisorientiertes Anwenden der Marketinginstrumente.
- Mitwirken bei der Aus- und Weiterbildung.
Fortbildungsinhalte
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
- Grundlagen des Tourismus
- Tourismus Management
- Tourismus Marketing
- Betriebsspezifisches Management
Fortbildungsdauer
Die Fortbildung zum Tourismusfachwirt umfasst gemäß IHK-Rahmenstoffplan ca. 600 Unterrichtsstunden[1] und wird von Weiterbildungsanbietern sowohl in Vollzeit binnen 3 Monaten[2] als auch berufsbegleitend in bis zu 24 Monaten angeboten.
Prüfende Einrichtung
Der Tourismusfachwirt kann aufgrund Rechtsverordnung des Bundes in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.
Prüfungszulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zum Tourismusfachwirt IHK wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten tourismusrelevanten Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens zweijährige dienliche Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Prüfungsdurchführung und Abschluss
Die Prüfung gliedert sich in einen wirtschaftsbezogenen und einen handlungsspezifischen Teil.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vergibt die prüfende Industrie- und Handelskammer den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum Geprüften Tourismusfachwirt (IHK) / Geprüfte Tourismusfachwirtin (IHK).
Finanzielle Fördermöglichkeiten
Teilnehmer können zur Förderung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren Leistungen über das Meister-BAföG beantragen.
Einzelnachweise
- ↑ IHK-Weiterbildungsprofil: Geprüfter Tourismusfachwirt (IHK)
- ↑ Tourismusfachwirt (IHK) als Vollzeit-Lehrgang
Weblinks
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