Fachwirt

Fachwirt

Ein Fachwirt ist eine höhere kaufmännische Qualifikation, die aufgrund einer betriebswirtschaftlichen beruflichen Weiterbildung erworben wird. Er ist wirtschaftszweigbezogen und unterscheidet sich dadurch von den funktionsorientierten Fachkaufleuten und den funktionsübergreifenden Betriebswirten.

Ausbildungsinhalte

Der Fachwirt ist eine Aufstiegsfortbildung, die der Meisterprüfung gleichgestellt ist und in der Regel im Anschluss an eine kaufmännische Ausbildung mit anschließender umfassender Berufspraxis erfolgt. Der Technische Fachwirt (HWK) wird auch als Teil III der handwerklichen Meisterprüfung anerkannt und unterscheidet sich im Aufbau wie auch im zeitlichen Ablauf vom Technischen Fachwirt (IHK). Die Qualifizierungsmaßnahme wird von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen nach den Richtlinien des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorgenommen. Sie dauert in der Regel zwischen 6 bis 24 Monate (Teilzeit- oder Vollzeitform). Die Abschlussprüfungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften geregelt und werden von den Ausschüssen der zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern durchgeführt. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 erfüllen erfolgreiche Absolventen die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer IHK-Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt (ehemals Betriebswirt IHK) oder an einer HWK-Weiterbildung zum Betriebswirt HWK und erhalten, sofern diese Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (§ 53, § 54 BBiG; sowie §§ 42, 42a HwO).

Die Fachwirtausbildung wird in Deutschland vor allem von privaten Bildungsträgern mit Abschlussprüfung bei einer IHK oder HWK erworben. Ausbildungsinhalte sind hauptsächlich betriebswirtschaftlicher Natur sowie ein – je nach Prüfungsordnung verschieden umfangreicher – branchenspezifischer Fachanteil. Diese fachbezogene Ausbildung bezieht jedoch auch immer betriebswirtschaftliche Anforderungen in Bezug auf Kosten und Leistung des Unternehmens mit ein. Im Unterricht sollen praktische und theoretische Kompetenzen für eine spezielle Branche vermittelt werden.

Beim Dienstleistungsfachwirt handelt es sich um eine bundeseinheitliche Prüfung der handlungsübergreifenden Qualifikationen (Recht und Steuern, Rechnungswesen, Unternehmensführung, Volks- und Betriebswirtschaft). Er stellt keinen eigenen Qualifikationsabschluss dar, sondern dient als gemeinsame Grundlage für die anschließenden Fachspezialisierungen.

Siehe auch


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