- Treber (Begriffsklärung)
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Mit Treber bezeichnet man
- in der Lebensmitteltechnik die ausgelaugten Rückstände des Malzes bei der Bierherstellung (Biertreber); siehe Treber
- in Österreich, der Schweiz und Süddeutschland jegliche Pressrückstände, die nach dem Auspressen von Obst oder insbesondere Weintrauben zurückbleiben; siehe Trester (Pressrückstände)
- einen sich herumtreibenden oder obdachlosen Jugendlichen (Trebegänger) (siehe Soziale Randgruppe)
Treber ist der Familienname von:
- Dirk Treber (* 1951), ehemaliges Mitglied des Hessischen Landtags
- Jürgen Treber (* 1960), Richter am Bundesarbeitsgericht
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