- Tätigkeitsabzeichen
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Das Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr kennzeichnet den aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung und fachbezogenen Verwendung erreichten Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Soldaten an der Uniform. Es wird in der Regel an Soldaten ab dem Dienstgrad Unteroffizier verliehen; längerdienende Mannschaften können das Tätigkeitsabzeichen nach Erreichen der Ausbildungshöhe 7 erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Ausführungen
- ABC-Abwehr-und Schutzpersonal
- Feldjäger
- Fliegerarzt
- Flugsicherungspersonal
- Führungsdienstpersonal
- Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier)(Luftwaffe, Marine)
- Kampfschwimmer (Marine)
- Kompaniefeldwebel/Schiffsmeister
- Kraftfahrpersonal
- Militärluftfahrzeugführer
- Militärmusikpersonal
- Minentaucher (Marine)
- Personal Fernmeldetruppe Operative Information
- Personal der Sicherungstruppe
- Personal im allgemeinen Heeresdienst (Heer)
- Personal im allgemeinen Marinedienst (Marine)
- Personal im Stabsdienst (Luftwaffe)
- Radarleitpersonal (Luftwaffe)
- Raketen- und Flugkörperpersonal
- Rohrwaffenpersonal
- Sanitätspersonal
- Sicherungspersonal (läuft aus)
- ständiger Luftfahrzeugbesatzungsangehöriger
- Schwimmtaucher (Marine)
- Stabsdienst
- Taucherarzt
- Taucher/Schiffstaucher AHG
- Technisches Personal Versorgungspersonal
- Überwasserwaffenpersonal (Marine)
- Unterwasserwaffenpersonal (Marine)
- Versorgungs- und Nachschubpersonal
Stufen
Tätigkeitsabzeichen werden in drei Stufen verliehen:
- Stufe I – Bronze, nach 6 Monaten Dienstzeit in der fachbezogenen Verwendung
- Stufe II – Silber, nach 5 Jahren in der fachbezogenen Verwendung
- Stufe III – Gold, nach 10 Jahren in der fachbezogenen Verwendung
Als fachbezogene Verwendung gilt auch die Ausbildungszeit für die Fachtätigkeit.
Bei Reservisten gelten insgesamt 2 oder mehr Wochen Wehrübungszeit pro Jahr jeweils als 1 Jahr in der fachbezogenen Verwendung.Trageweise
Es können bis zu zwei Tätigkeitsabzeichen über der rechten Brusttasche des Dienstanzug, davon ein ausländisches getragen werden. Ein ausländisches Tätigkeitsabzeichen wird dabei unterhalb des deutschen getragen.
Literatur
- ZDv 37/10 Anzugordnung für die Bundeswehr (Abschnitt X und Anl. 7)
Kategorie:- Orden und Ehrenzeichen (Bundeswehr)
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