Unparteiischer (Mensur)

Unparteiischer (Mensur)
Georg Mühlberg: Auf die Mensur (um 1900). Der Unparteiische steht in der Mitte.

Der Unparteiische ist einer der an einer an studentischen Mensur beteiligten Personen. Er sorgt während der Mensur für die Einhaltung der Regeln, die im Fecht-Comment des jeweiligen Hochschulortes festgehalten sind. Diese Comments unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander.

Der Unparteiische wird im Vorfeld von den beiden an der Mensur beteiligten Sekundanten ausgewählt und darf keiner der beteiligten Studentenverbindungen angehören. In der Regel ist es ein älterer Waffenstudent, der selbst auf den entsprechenden Fecht-Comment gefochten und häufig auch sekundiert hat.

Vor der Mensur prüft der Unparteiische die Waffen, je nach Hochschulort Korb- oder Glockenschläger, und Schutzwaffen, die sogenannten Bandagen, von Paukant und Sekundant, auf Ihre Übereinstimmung mit dem Fecht-Comment.

Der Unparteiische steht teilweise erhöht, z.B. auf einer Bank oder einem Tisch, um einen guten Überblick über das Geschehen zu haben. Für die Dauer der Mensur übt er das Hausrecht im Mensurlokal aus und achtet auf die regelkonforme Durchführung der Mensur sowohl durch die direkt Beteiligten (Paukant, Sekundant, Testant, Schleppfuchs) als auch durch die Spektanten.

In den meisten Hochschulorten ist der Unparteiische nicht berechtigt, von sich aus in das Geschehen einzugreifen. Er trifft Entscheidungen jeweils nur auf Anfrage eines Sekundanten, der die Regelkonformität einer Handlung der Gegenpartei anzweifelt. Bestätigt der Unparteiische die Verletzung des Comments, so kann der Unparteiische, wiederum auf Antrag des Sekundaten, Strafen (Kreide, Monitum) verhängen, die aufsummiert werden und bis zum Ausschluss des Betreffenden führen können. Der Ausschluss erfolgt nach 3 Monita, wobei im Allgemeinen wie folgt vorgegangen wird: Zunächst werden 3 Kreiden verhängt, mit der 3. Kreide erfolgt das 1. Monitum. Nach weiteren 2 Kreiden folgt das 2. Monitum und die nächste, also 6., Kreide führt zum 3. Monitum. Dies muss allerdings nicht strikt eingehalten werden, so dass bei entsprechend schwerem Vergehen auch sofort mit Monitum bestraft werden kann.

Eine vom Unparteiischen getroffene Entscheidung kann im Nachhinein nicht angefochten werden (sakrosankt), so dass eine mögliche Fehlentscheidung für ihn ohne Folgen bleibt. In Einzelfällen, wenn der Unparteiische keine Entscheidung treffen kann, kann die Paukcorona, also die Spektanten, befragt werden und durch z.B. Handzeichen eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen. Nach der Mensur verkündet der Unparteiische das Resultat (ausgepaukt, abgeführt) und erklärt die Partie für beendet.


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