- Valgmenighed
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Als Valgmenighed (dt.: Wahlgemeinde) bezeichnet man besondere Gemeinden innerhalb der dänischen Folkekirken (dt.: Volkskirche), die Gruppen von Mitgliedern der Volkskirche unter bestimmten Voraussetzungen bilden können.
Wahlgemeinden gehören zur Volkskirche und müssen als solche vom Kirchenministerium anerkannt werden. Bedingung für die Anerkennung ist, dass mindestens 50 Personen, die das Wahlrecht für den Gemeinderat haben, den Antrag unterschreiben und dass eine Person, die als Pfarrer in der Volkskirche qualifiziert ist, erklärt, dass sie Pfarrer für die Wahlgemeinde werden will. Die Wahlgemeinde muss selbst alle Kosten tragen, einschließlich der Bezüge des Pfarrers; die Mitglieder bezahlen dafür aber keine Kirchensteuer. Wahlgemeinden stehen im Gegensatz zu den Freikirchlichen Gemeinden unter der Aufsicht von Bischof und Propst.
Die Möglichkeit, Wahlgemeinden innerhalb der Volkskirche zu bilden, wurde am 15. Mai 1868 mit dem Wahlgemeindegesetz, das ein Teil der volkskirchlichen Freiheitsgesetzgebung ist, eröffnet. Der Gedanke war, Volkskirchenmitgliedern, die mit den lokalen Verhältnissen unzufrieden waren, die Möglichkeit zu geben, einen eigenen Pfarrer einzustellen, bevor sie aus der Volkskirche austraten und eine Freikirchliche Gemeinde bildeten. In den ersten Jahren waren es hauptsächlich Grundtvigianer von der Vereinigung Grundtvigscher Wahl- und Freigemeinden, die das Gesetz für sich nutzten. In späteren Jahren haben dann auch Gruppen mit Verbindung zu der charismatischen Bewegung und den Missionsbewegungen Wahlgemeinden gegründet. 1990 wurde auf diese Weise die Wahlgemeinde Århus von Gläubigen mit einem Hintergrund in der charismatischen Bewegung gegründet und 1991 die Wahlgemeinde Fjellerup von Gläubigen mit einer Verbindung zur Inneren Mission. 2004 wurde ELUVA („Foreningen af Evangelisk-Lutherske Valgmenigheder i Danmark“; dt.: „Vereinigung Evangelisch-Lutherischer Wahlgemeinden in Dänemark“) zu dem Zweck gegründet, die Gemeinschaft zwischen den Wahlgemeinden in der Vereinigung zu fördern, andere, die überlegen, eine Wahlgemeinde zu etablieren, zu unterstützen und zu beraten, sowie die Interessen der Mitgliedsgemeinden in Bezug auf die Volkskirche und kirchliche Organisationen, Vereine und Netzwerke wahrzunehmen.
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