- Vertrag von Grimnitz
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Im Vertrag von Grimnitz vom 26. August 1529[1] wurde der langjährige Disput zwischen den Geschlechtern der Greifen und Hohenzollern über den legalen Status und die Erbfolge im Herzogtum Pommern beigelegt.[2] Der Vertrag bekräftigte[3] und erweiterte den 1493 geschlossenen Vertrag von Pyritz.[2]
Unter einigen formellen Vorbehalten[4] wurde von Seiten der Hohenzollern die Reichsunmittelbarkeit des pommerschen Herzogtums unter den Greifen anerkannt. Im Gegenzug wurde den Brandenburger Markgrafen von den Greifen die Erbfolge im Falle des Erlöschens der Greifenlinie im Mannesstamm zugestanden.[5] Die Vertrag wurde zwischen Joachim I. Nestor, Markgraf von Brandenburg, und den Pommernherzögen Barnim IX. und Georg I. in Grimnitz bei Eberswalde geschlossen.[6]
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Der brandenburgisch-pommersche Konflikt zur Frage, ob Pommern brandenburgisches oder reichsunmittelbares Lehen sei, war im Jahre 1493 durch den Abschluss des Pyritzer Vertrages zwischen dem Brandenburger Hohenzollern Johann Cicero und dem pommerschen Greifenherzog Bogislaw X. schon einmal beigelegt worden. In diesem Vertrag wurde Bogislaw X. von der sich aus den Prenzlauer Verträgen (1472/79) ergebenden Pflicht befreit, sein Herzogtum von den Brandenburgern zu Lehen zu nehmen, im Gegenzug war bereits in Pyritz die Erbanwartschaft der Hohenzollern auf Pommern im Falle des Aussterbens der Greifen festgeschrieben worden.[7]
Als Johann Cicero den Pyritzer Vertrag abschloss, hoffte er auf ein baldiges Eintreten des Erbfalls, da Bogislaw X. zu diesem Zeitpunkt kinderlos war. Als sich dies jedoch kurz darauf änderte,[8] intrigierte er gegen Bogislaw X., um diesen an der tatsächlichen Durchsetzung der Reichsunmittelbarkeit Pommerns zu hindern.[9] Kaiser Karl V. (HRR) belehnte daraufhin sowohl den Markgrafen als auch den Greifen mit Pommern, und forderte von beiden den entsprechenden Steuersatz.[10] Als Bogislaw X. 1523 starb, übernahmen seine Söhne Barnim IX. und Georg I. gemeinsam die Regierung in Pommern,[11] und führten die Auseinandersetzung mit Joachim Ciceros Nachfolger Joachim I. weiter.[12]
Nachdem der Konflikt für einiges Aufsehen im Reichstag gesorgt hatte, boten sich verschiedene Hochadlige als Vermittler an.[12] Letztlich gelang dies den Braunschweiger Herzögen Erich I. und Heinrich, auf deren Vermittlung hin ein Vertrag[1] im brandenburgischen Jagdschloss Grimnitz nördlich von Eberswalde geschlossen wurde.[6]
Vertragsinhalt
Joachim I. Nestor, akzeptierte die Reichsunmittelbarkeit des Herzogtums Pommern.[5][12] Die Pommernherzöge Barnim IX. und Georg I. akzeptierten die Erbfolge der Brandenburgischen Markgrafen im Falle des Aussterbens des Greifengeschlechts.[5][12]
Vor jeder Belehnung der Greifen mit Pommern sollten die Brandenburger Markgrafen verständigt werden, um das ihnen im Vertrag zugebilligte Recht wahrzunehmen, bei der Zeremonie die pommerschen Fahnen zu berühren, wenn diese den Greifen vom Kaiser überreicht wurden.[12] Weiterhin erhielten die Hohenzollern das Recht, Vertreter zu den Huldigungen der Pommernherzöge durch die pommerschen Stände zu entsenden.[12] Den Hohenzollern wurde auch das Recht auf eine formelle Belehnung mit der Erboption auf Pommern durch den Kaiser zugesprochen.[12] Der Grimnitzer Vertrag sollte zudem bei jedem Belehnungsakt der Greifen mit Pommern verlesen und bekräftigt werden.[12]
Weiterhin wurde den Brandenburger Markgrafen gestattet, die pommerschen Herzogstitel und -wappen zu führen, nicht jedoch in Anwesenheit der Greifenherzöge.[12]
Umsetzung
Belehnung
Die Vertragsklauseln zur Belehnung wurden auf dem Augsburger Reichstag von 1530 umgesetzt,[13] als die Pommernherzöge Barnim IX. und Georg I. erstmals formell mit Pommern belehnt wurden.[3] Kaiser Karl V. und die Kurfürsten betraten als erste den Raum, und nachdem sie Platz genommen hatten, trug Joachim I. Nestor seinen formellen Einspruch gegen die Belehnung der Pommernherzöge vor, erklärte sich aber zur Zustimmung bereit, falls er während der Zeremonie die pommerschen Fahnen berühren dürfe.[13] Der Kaiser tat die Kenntnisnahme des Vorbehaltes kund.[13] Daraufhin schloss sich Georg, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, dem Protest Joachims an.[13]
Daraufhin betraten die Greifenherzöge den Raum, im Gefolge die Fahnen von Pommern, Stettin, Wenden, Barth, Rügen, Wolgast, Usedom, Buckow und der Kaschubei, die dem Kaiser überreicht wurden, bevor sie ihm auf Knien den Lehnseid leisteten.[13] Kurfürst Joachim I. Nestor wiederholte daraufhin seinen Protest, und als die Greifen die pommerschen Fahnen vom Kaiser zurückerhielten, trat er vor und berührte eine jede mit seiner Hand.[13] Dieses Ritual wurde bei jeder nachfolgenden Belehnung wiederholt.[13]
Erbfall
Der letzte Pommernherzog aus dem Geschlecht der Greifen war Bogislaw XIV., der im Jahre 1637, während des Dreißigjährigen Krieges, verstarb.[14] Georg Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, beanspruchte daraufhin das Herzogtum Pommern unter Berufung auf Grimnitz.[14]
Jedoch hatte kurz zuvor Bogislaw XIV. im Vertrag von Stettin (1630) eine Allianz mit Schweden geschlossen, und den Schweden die Regierungsgewalt in Pommern nach seinem Tode zugestanden.[14] Schweden gab daher das Herzogtum nicht an Georg Wilhelm heraus.[15] Erst im Westfälischen Frieden (1648) wurde eine Teilung Pommerns in einen schwedischen und einen brandenburgischen Teil vereinbart,[16] die dann im Stettiner Grenzrezeß (1653) präzisiert und umgesetzt wurde.[17]
Literaturnachweise
Fußnoten
- ↑ a b Branig (1997), S. 94
- ↑ a b Schleinert (2007), S. 37
- ↑ a b Krause (1997), S. 44
- ↑ Schmidt (2007), S. 120
- ↑ a b c Schmidt (2007), S. 10
- ↑ a b Lucht (1996), S. 77
- ↑ Heitz (1995), S. 202
- ↑ Materna (1995), S. 260
- ↑ Stollberg-Rilinger (2008), S. 81
- ↑ Stollberg-Rilinger (2008), pS. 81-82
- ↑ Krause (1997), S. 43
- ↑ a b c d e f g h i Stollberg-Rilinger (2008), S. 82
- ↑ a b c d e f g Stollberg-Rilinger (2008), S. 83
- ↑ a b c Croxton (2002), S. 30
- ↑ Heitz (1995), S. 226
- ↑ Heitz (1995), S. 230
- ↑ Heitz (1995), S. 232
Bibliographie
- Geschichte Pommerns I: Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbständigkeit, 1300-1648 (German). Böhlau 1997, ISBN 3412071897
- The Peace of Westphalia: a historical dictionary. Greenwood Press 2002, ISBN 0313310041
- Geschichte in Daten. Mecklenburg-Vorpommern (German). Münster-Berlin: Koehler&Amelang 1995, ISBN 3733801954
- Theologische Realenzyklopädie, Band 27 (German). New York-Berlin: Walter de Gruyter 1997, ISBN 3110154358
- Dietmar Lucht: Pommern: Geschichte, Kultur und Wirtschaft bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges, 2, Verlag Wissenschaft und Politik 1996
- Brandenburgische Geschichte (German). Akademie Verlag 1995, ISBN 3050025085
- Dirk Schleinert: Der Codex dipolomaticus Bogislai X. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands. Band 53. (German). Walter de Gruyter 2007, ISBN 3598232020
- Roderich Schmidt: Das historische Pommern: Personen, Orte, Ereignisse. Reihe 5. Band 41. (German). Böhlau 2007, ISBN 341227805X
- Barbara Stollberg-Rilinger: Des Kaisers alte Kleider: Verfassungsgeschichte und Symbolsprache des Alten Reiches (German). C.H.Beck 2008, ISBN 3406570747
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