- Vertrag von Kremmen (Begriffsklärung)
-
Vertrag von Kremmen bezeichnet folgende Verträge:
- Vertrag von Kremmen (1236) zwischen den Markgrafen Johann I. und Otto III. von Brandenburg und Herzog Wartislaw III. von Pommern, Wartislaw III. erkennte die brandenburgische Lehnshoheit an und trat Gebiete an Brandenburg ab
- Vertrag von Kremmen (1318) zur Verteilung der Besitzungen des Templerordens in der Mark Brandenburg zwischen Johanniterorden, Kirche und dem Markgrafen, siehe Johanniterorden #Vertrag von Kremmen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Wikimedia Foundation.