- Vorabanfrage (Versicherungswesen)
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Eine Vorabanfrage im Versicherungswesen, insb. im Bereich Personenversicherung, ist das Einreichen der relevanten Informationen des potentiellen Versicherungsnehmers zu den persönlichen Risiken bei der Versicherung, die anhand der vorliegenden Unterlagen den möglichen Ausgang des Antragsverfahrens abschätzt und dem Steller der Vorabanfrage mitteilt. Es handelt sich bei der Vorabanfrage (verschiedentlich auch als Risikovoranfrage bezeichnet) um keinen rechtlich verbindlichen Antrag.
Zweck der Vorabanfrage aus Sicht des Versicherten
Die Abschlusskonditionen bzw. Eintrittsbeiträge in den Personenversicherungen stehen in einer engen Verbindung mit persönlichen Risiken, wie Berufs- oder Freizeitrisiken, dem Gesundheitszustand usw. Durch die Vorabanfrage kann der Antragsteller - z. B. beim Vorliegen besonderer Erschwernisse - eine Prüfung des Antrags erreichen, ohne einen Eintrag in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft, oft als Sonderwagnisdatei bezeichnet, befürchten zu müssen. Dadurch hat die Vorabanfrage bei negativem Ausgang keine negativen Auswirkungen – im Gegensatz zu einem regulären Antrag.
Im Rahmen einer Vorabanfrage, die gegenüber mehreren Versicherern gestellt wird, kann der Versicherte bewerten, wie Versicherungsgesellschaften für den Abschluss einer Personenversicherung verschiedene Risikofaktoren im Einzelnen bewerten. Gegenüber dem Vorgehen in der Vergangenheit bearbeiten einige Versicherer anonyme Risikovoranfragen heute nicht mehr.
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