- Hinweis- und Informationssystem
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Uniwagnis (auch UNIWAGNIS, Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) oder Wagnisauskunft) ist eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatenbank der im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Versicherungsunternehmen, in der die Daten der Versicherungsnehmer, aber auch von Nichtversicherten, gespeichert werden.
Die Datei dient nach Aussage des GDV der Aufdeckung von Versicherungsbetrug und -missbrauch, ist nach Meinung von Kritikern jedoch in der Praxis eine Schwarze Liste von Personen, die eine angeschlossene Versicherung für ein besonders hohes Risiko hält.
Die Einträge erfolgen in sieben Kategorien:
- Kfz
- Unfall
- Rechtsschutz
- Sach
- Leben (Wagnisstellen: Sonderwagnis, Berufsunfähigkeit, Pflegerente)
- Transport (incl. Reiserücktritt, Reisegepäck)
- Haftpflicht
Einträge über Private Krankenversicherungen werden nicht gespeichert, hier besteht das System der Versichertenumfrage.[1] Derzeit (Stand 2008) sind über alle Versicherungszweige hinweg 9,5 Millionen Datensätze gespeichert.[2]
Inhaltsverzeichnis
Aufnahme von Datensätzen
Datensätze werden in Verdachtsfällen angelegt. Hier ist also demjenigen, der über die Aufnahme eines Falles entscheidet, eine hohe Verantwortung übertragen. Die Risiken werden nach einem Punktesystem gemeldet. Punkte gibt es z. B., wenn jemand mehrfach in einem Jahr seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt oder wenn jemand Beteiligter, aber auch etwa Zeuge in einem Verkehrsunfall ist, bei dem der Verdacht besteht, der Unfall sei fingiert worden.
Überschreiten die mit Punkten bewerteten Verdachtsmomente im Hinblick auf möglichen Versicherungsbetrug oder -missbrauch eines gemeldeten Versicherungsfalls einen bestimmten Schwellwert (der für die Versicherungssparte spezifisch ist), so erfolgt ein Eintrag in der Uniwagnis-Datei. Dieser Eintrag erfolgt in kodierter Form, so dass nicht vom Uniwagnis-Eintrag auf eine konkrete Person zurückgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, konkrete Auskünfte über die gespeicherten Punktwerte auf Anfragen einzelner Versicherter herauszugeben.
Einmal erfasste Datensätze werden nach fünf Jahren gelöscht, in der Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings erst nach zehn Jahren.[3]
Nutzung
Das System ist ein Programm, in dem die kodierten Namen miteinander abgeglichen werden, mit dem Ziel, weiteren Versicherungsbetrug und -missbrauch zu verhindern.
Ergibt sich eine Übereinstimmung, dann kann der Abrufende die beteiligten Versicherungsunternehmen zu den übereinstimmenden Datensätzen sehen und sich für einen direkten Datenaustausch an den jeweils anderen beteiligten Versicherer wenden. Mit diesem Datenaustausch hat das UNI-Wagnis-System bzw. der GDV nichts mehr zu tun.
Je betrugsanfälliger eine Versicherungssparte ist, desto sorgfältiger werden die entsprechend interessierenden Daten gesammelt. Die Eckdaten über gemeldete Kfz-Diebstähle beispielsweise werden immer eingegeben. Auch Rechtsschutzversicherer verwerten die Informationen des UNI-Systems für sich, um überproportional hohe Wagnisrisiken auszuschließen.
Kritik
Kritiker bemängeln das System aus datenschutzrechtlichen Erwägungen und haben hierfür einen Big Brother Award 2006 in den Kategorien „Verbraucherschutz“ und „Publikumspreis“ vergeben.
- Es wird bemängelt, dass Daten ohne Wissen der Betroffenen erfasst werden und für Betroffene kein Auskunftsanspruch besteht.
- Versicherungen, die einen „Treffer“ beim Abgleich mit den kodierten Daten finden, sind nicht gezwungen, die Versicherung zu kontaktieren, die den Datensatz eingestellt hat. Hierdurch können u.U. Antragsteller ungerechtfertigterweise abgelehnt werden, weil die Kodierung das gleiche Ergebnis wie bei einem auffälligen Versicherten liefert.
Quellen
- ↑ Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (PDF-Datei) auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
- ↑ Mehr Transparenz für Versicherte. Die Zeit, Nr. 3/2008
- ↑ Versicherungsdatenbank, Auf der schwarzen Liste Sueddeutsche.de, 17.11.2006
Weblinks
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