Wahlprüfungsgesetz (Bund)

Wahlprüfungsgesetz (Bund)
Basisdaten
Titel: Wahlprüfungsgesetz
Abkürzung: WahlPrG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Staatsorganisationsrecht, Wahlrecht
Fundstellennachweis: 111-2
Datum des Gesetzes: 12. März 1951
(BGBl. I S. 166)
Inkrafttreten am: 15. März 1951
Letzte Änderung durch: Art. 1 ÄndG vom 6. Juni 2008
(BGBl. I S. 994)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
17. Juni 2008
(Art. 2 ÄndG vom 6. Juni 2008)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) weist dem Deutschen Bundestag die förmliche Entscheidung über die Gültigkeit von Bundestagswahlen zu (§ 1 Abs. 1 WahlPrG). Wird eine Wahl für ungültig erklärt, regelt das Gesetz deren parlamentarische Überprüfung sowie damit zusammenhängende Verfahrensfragen.

Siehe auch


Weblinks

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