- Zivilmacht
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Zivilmacht bezeichnet ein von Hanns W. Maull geprägtes idealtypisches Rollenkonzept von Staaten in internationalen Beziehungen. Vor allem Deutschland und Japan werden als Zivilmächte gesehen. Typisch für diese Staaten ist eine Ausrichtung auf die Zivilisierung der internationalen Beziehungen und eine Stärkung von internationalen Organisationen. Trotz einer klaren Abgrenzung von einem Machtanspruch im Sinne einer Großmacht beinhaltet das Konzept der Zivilmacht einen Anspruch die internationalen Beziehungen mitzugestalten.
Zu den Grundprinzipien einer Zivilmacht zählen:[1]
- Zähmung und Einhegung einzelstaatlich organisierter Gewaltanwendung bei internationalen Konflikten
- Verrechtlichung und Verregelung der Internationalen Beziehungen
- Intensivierung multilateraler Kooperation zur breiten Legitimierung einer Ordnung, die auf den Grundwerten von Freiheit, Demokratie und Marktwirtschaft basiert
- Förderung sozialer Ausgewogenheit und Gerechtigkeit auf internationaler Ebene
- verstärkte Institutionenbildung zur Kontrolle und Durchsetzung allgemeiner Normen mit Bereitschaft zu partieller Souveränitätsübetragung
Einzelnachweise
- ↑ Kirste, Knut / Maull, Hanns W., 1996: Zivilmacht und Rollentheorie, in: Zeitschrift für internationale Beziehungen, Nr. 2 / 1996, S. 300.
Weblinks
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