- Zürcher Gesetzessammlung
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Die Zürcher Gesetzessammlung besteht aus der Offiziellen Sammlung (OS) und der Loseblattsammlung (LS) des Kantons Zürich. Die OS ist die chronologische Sammlung des kantonalen Rechts. Es werden Erlasse kantonaler Anstalten mit generell-abstrakten Normen veröffentlicht, welche Personen Pflichten auferlegen oder Rechte einräumen oder die Organisation, die Zuständigkeit und die Aufgaben der Behörden oder das Verfahren regeln. Ihre Entsprechung auf Bundesebene ist die Amtliche Sammlung des Bundesrechts.
Die LS enthält das in der OS publizierte kantonale Recht nach Sachgebieten geordnet. Sie wird periodisch auf einen bestimmten Stichtag[1] nachgeführt. Sie entspricht der Systematischen Sammlung des Bundesrechts auf Bundesebene.
Verantwortlich für die Herausgabe beider Sammlungen ist die Staatskanzlei.
Gesetzliche Grundlage ist das Publikationsgesetz[2] sowie die dazugehörige Publikationsverordnung[3].
Beide Sammlungen sind im World Wide Web als ZH-Lex zugänglich. Die OS ist ab Band 55 (Jahr 1999) abrufbar. Die Erlasse in der LS sind bis zu diesem Zeitpunkt auch in ihren historischen Fassung in konsolidierter Form zugänglich.
Einzelnachweise
- ↑ In der Regel auf den 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.
- ↑ Gesetz über die Gesetzessammlungen und das Amtsblatt (Publikationsgesetz) vom 27. September 1998 (LS 170.5).
- ↑ Publikationsverordnung vom 2. Dezember 1998 (LS 170.51).
Weblinks
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