- Co-Manager
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Co-Manager steht für eine Person oder Funktion in der Wirtschaft, die Aufgaben eines Managers (mit-)wahrnimmt, ohne offiziell oder dauerhaft dazu bestellt zu sein.
- Co-Manager (Betriebsrat), Bezeichnung für einen Betriebsrat, der weit über die vom Betriebsverfassungsgesetz eingeräumten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte hinaus an wirtschaftlichen Entscheidungen seines Unternehmens beteiligt ist
- Co-Manager (Kapitalmarkt), der Mitführer eines Konsortiums
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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