Commissaris van de Koningin
- Commissaris van de Koningin
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Der Beauftragte der Königin (niederländisch: Commissaris van de Koningin) steht im Politischen System der Niederlande an der Spitze einer Provinz. Zusammen mit den sogenannten Deputierten (gewählt vom Provinzrat, Provinciale Staten) bildet er das college van Gedeputeerde Staten, das eigentliche Leitungsorgan der Provinz. Der Beauftragte der Königin vertritt ferner das Reich innerhalb der Provinz.
Geschichte
Bis 1850 hieß der Titel Gouverneur des Konings, wie man inoffiziell immer noch in der Provinz Limburg sagt. Während der deutschen Besatzung (1940-1945) wurden fast alle Beauftragten der Königin entlassen, der Titel hieß in dieser Zeit Commissaris der Provincie. Die frühere Form des Titels, Commissaris der Koningin, wird seit den 1980-er Jahren verstärkt ersetzt durch Commissaris van de Koningin.
Ernennung und Amt
Der Beauftragte der Königin wird von der niederländischen Regierung ernannt, de facto vom Innenminister. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre. Innerhalb dieser Periode kann er nur von der Regierung entlassen werden.
Die Amtsbefugnisse des Beauftragten liegen vor allem auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung, beispielsweise ist er bei Katastrophen, die Gemeindegrenzen überschreiten, der verantwortliche Koordinator der Hilfeleistungen.
Einordnung und Kritik
Der Beauftragte der Königin ist nicht mit einem deutschen Ministerpräsidenten zu vergleichen, sondern eher mit einem Präsidenten der Bezirksregierung innerhalb eines deutschen Bundeslandes. Häufig handelt es sich um einen ehemaligen Minister, Staatssekretär oder Bürgermeister. Die Regierung berücksichtigt bei der Ernennung in etwa die politische Machtverteilung im nationalen Parlament. Im Jahre 2007 gehörten fünf Beauftragte den Christdemokraten an, drei den Rechtsliberalen, zwei den Sozialdemokraten und jeweils einer den Grünen und den Linksliberalen.
Anders als beim Bürgermeisteramt, das in den Niederlanden ebenfalls durch Ernennung besetzt wird, ist die Einsetzung des Beauftragten der Königin kaum umstritten. Doch 2005 veröffentlichte ein Nachrichtenmagazin die zahlreichen Nebenjobs der Beauftragten. Die Beauftragten lehnten es ab, in Zukunft ihre Nebenjobs anzugeben, einige meinten, der anspruchsvolle Posten lasse keinen Raum für Nebenjobs.
Siehe auch
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