- Beauftragter der Königin
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Der Beauftragte der Königin (niederländisch: Commissaris van de Koningin) steht im Politischen System der Niederlande an der Spitze einer Provinz. Zusammen mit den sogenannten Deputierten (gewählt vom Provinziallandtag, Provinciale Staten) bildet er das college van Gedeputeerde Staten, das eigentliche Leitungsorgan der Provinz. Der Beauftragte der Königin vertritt ferner das Reich innerhalb der Provinz.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Bis 1850 hieß der Titel Gouverneur des Konings, wie man inoffiziell immer noch in der Provinz Limburg sagt. Während der deutschen Besatzung (1940-1945) wurden fast alle Beauftragten der Königin entlassen, der Titel hieß in dieser Zeit Commissaris der Provincie. Die frühere Form des Titels, Commissaris der Koningin, wird seit den 1980er Jahren verstärkt ersetzt durch Commissaris van de Koningin.
Ernennung und Amt
Der Beauftragte der Königin wird von der niederländischen Regierung ernannt, de facto vom Innenminister. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre, mit der Möglichkeit der Erneuerung. Nur die Regierung kann den Beauftragten entlassen, es ist aber auch nicht unüblich, dass ein Beauftragter aus Gründen der persönlichen Karriereplanung zurücktritt.
Häufig handelt es sich um ein ehemaliges Regierungsmitglied, einen höheren Beamten, Universitätsrektor, Parlamentarier oder Bürgermeister. Die Regierung berücksichtigt bei der Ernennung in etwa die politische Machtverteilung im nationalen Parlament. Im Jahre 2009 gehörten fünf Beauftragte den Christdemokraten an, vier den Rechtsliberalen, drei den Sozialdemokraten. Zwei von ihnen sind Frauen.
Es haben sich politische Erbhöfe gebildet. Die Provinz Friesland beispielsweise hat seit dem Zweiten Weltkrieg mit einer Ausnahme nur Politiker der rechtsliberalen VVD als commissaris gehabt. In katholischen Provinzen wie Noord-Brabant, Overijssel und Limburg ist der commissaris ein KVP- bzw. CDA-Politiker, in Noord-Holland und Drenthe ein Sozialdemokrat. Eine größere Abwechslung der politischen Farbe nach gab es etwa in Utrecht. Da die politische Ausrichtung im Provinzparlament nur teilweise von Bedeutung ist, kommen manchmal auch Politiker kleinerer Parteien wie D66 zum Zuge.
Die Amtsbefugnisse des Beauftragten liegen vor allem auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung, beispielsweise ist er bei Katastrophen, die Gemeindegrenzen überschreiten, der verantwortliche Koordinator der Hilfeleistungen.
Einordnung und Kritik
Der Beauftragte der Königin ist nicht mit einem deutschen Ministerpräsidenten zu vergleichen, sondern eher mit einem Präsidenten eines Regierungsbezirkes innerhalb eines deutschen Bundeslandes.
Anders als beim Bürgermeisteramt, das in den Niederlanden ebenfalls durch Ernennung besetzt wird, ist die Einsetzung des Beauftragten der Königin kaum umstritten. Doch 2005 veröffentlichte ein Nachrichtenmagazin die zahlreichen Nebenjobs der Beauftragten. Die Beauftragten lehnten es ab, in Zukunft ihre Nebenjobs anzugeben, einige meinten, der anspruchsvolle Posten lasse keinen Raum für Nebenjobs.
Siehe auch
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