Crashkid

Crashkid

Als Crash-Kids werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die Kraftfahrzeuge entwenden, um diese mutwillig zu Schrott zu fahren (Joy-Riding). Besondere Sachschäden verursacht das so genannte Auto-Skooter, hier werden die entwendeten Fahrzeuge auf Parkplätzen ähnlich dem Autoscooter auf Volksfesten gefahren und zerstört. In Hamburg gab es zeitweise eine Crash-Kid-Szene aus strafrechtlich auffälligen Kindern und Jugendlichen. Jetzt ist dieses Phänomen in den unterschiedlichsten Bevölkerungsschichten zu beobachten.

Das durch seine Medienpräsenz bekannteste deutsche "Crash-Kid" ist der Serienstraftäter Andreas B. (geb. 24. Mai 1985) aus dem rheinischen Monheim. Bei der Fahrt mit einem gestohlenen 40-Tonner hatte Andreas als 14-Jähriger am 25. März 2000 beim Durchbrechen einer Straßensperre zwischen Eindhoven und Venlo den niederländischen Verkehrspolizisten Tom Kusters überrollt und lebensgefährlich verletzt. Kusters, Vater zweier Kinder, starb wenige Tage später in einer Eindhovener Klinik an den Unfallfolgen.

Andreas B. wurde dafür vom Landgericht Düsseldorf zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Crashkid — Crash|kid 〈[ kræ̣ʃ ] n. 15〉 Jugendlicher, der Autos aufbricht, um sie anschließend beim Fahren zu zerstören * * * Crash|kid, das; s, s: Jugendlicher, der Autos aufbricht, um sie kaputtzufahren …   Universal-Lexikon

  • Crashkid — Crash|kid 〈 [kræ̣ʃ ] n.; Gen.: s, Pl.: s〉 Jugendlicher, der Autos aufbricht, um sie anschließend beim Fahren zu zerstören …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Crashkid — Crash|kid [ kræʃkid] das; s, s <zu engl. amerik. kid »Jugendlicher«> (Jargon) Jugendlicher, der Autos aufbricht, um sie kaputtzufahren …   Das große Fremdwörterbuch

  • Crashkid — Crash|kid , das; s, s (Jugendlicher, der Autos aufbricht, um sie kaputtzufahren) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Se ut dominum gerere — Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl,… …   Deutsch Wikipedia

  • Zueignungsabsicht — ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung). Der …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”