- DBU Stiftung
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Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) ist eine Stiftung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Osnabrück.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wurde durch Gesetz des Bundestages vom 18. Juli 1990 als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Mit dem Privatisierungserlös der Salzgitter AG in Höhe von rund 1,3 Milliarden € als Stiftungskapital gehört sie zu den größten Stiftungen in Europa. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen stehen für Förderaufgaben zur Verfügung. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. In den 15 Jahren ihres Bestehens hat sie bereits mehr als 7.200 Projekte mit rund 1,5 Milliarden € Fördervolumen unterstützt. (Stand März 2009)[1] Für Förderprojekte stehen jährlich etwa 45 Millionen € zur Verfügung. Der Umweltstiftung steht ein Kuratorium[2] mit 14 Mitgliedern vor, die von der Bundesregierung berufen werden. Das Kuratorium bestellt einen Generalsekretär[3], der die Geschäftsstelle leitet.
Zur Förderung der Umwelterziehung von Kindern wurde vom DBU das Maskottchen Graslöwe entwickelt. Darunter entstanden unter anderem viele Kinderfilme.
Inhaltsverzeichnis
Förderleitlinien
Leitbild der Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ist nach den neuen Leitlinien die nachhaltige Entwicklung. Diesem Leitbild verpflichteten sich auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro mit der Unterzeichnung des Aktionsplans für das 21. Jahrhundert 179 Staaten.
Es ist ein zentrales Anliegen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, die Entwicklung und Nutzung neuer umweltentlastender Technologien und Produkte im Sinne eines vorsorgenden integrierten Umweltschutzes intensiv voranzutreiben und das Umweltbewußtsein der Menschen durch Maßnahmen der Umweltbildung mit dem Ziel von Verhaltensänderungen zu fördern.
Entsprechend dem Gesetz zur Errichtung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sollen die Ziele durch die besondere Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen erreicht werden. Im Vordergrund steht die Förderung von Umweltpionieren mit innovativen Ideen. Damit soll der großen Verantwortung, die der Mittelstand für den Umweltschutz trägt, Rechnung getragen werden.
Ausdrücklich erwünscht sind Verbundvorhaben zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus können auch Projekte von Institutionen, Verbänden und Interessengruppen, die in ihrer Funktion als Multiplikatoren wichtige Vermittler für die Umsetzung von Ergebnissen aus Forschung und Technik in die Praxis sind, unterstützt werden. Förderfähig sind Vorhaben, die sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation), für eine breite Anwendung geeignet sind und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen (Modellcharakter) sowie neue, ergänzende Umweltentlastungspotentiale erschließen (Umweltentlastung).
Für die Förderentscheidungen ist der Grad der Umweltentlastung maßgeblich. Deshalb fördert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt zusätzliche Maßnahmen zur übergreifenden Verbreitung und Bündelung von Projektergebnissen geförderter Vorhaben.
Die Förderleitlinien gliedern sich in 9 Förderbereiche in den Abschnitten Umwelttechnik, Umweltforschung und Naturschutz sowie Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz. Sie werden durch zeitlich beschränkte Förderschwerpunkte ergänzt. Diese Förderschwerpunkte werden gesondert veröffentlicht oder ausgeschrieben.
Antragstellung
Zur Antragstellung[4] sind entsprechend den Förderleitlinien natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts berechtigt. In Einzelfällen kann die Stiftung Projekte in europäischen Nachbarregionen fördern, soweit ein unmittelbarer Bezug zu Umweltproblemen Deutschlands besteht. Der Bewilligungsempfänger sollte seine Betriebsstätte in Deutschland haben.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen Zuschusses. Der Antragsteller hat einen Eigenanteil zu erbringen. Der Zuschuss kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Die Obergrenze orientiert sich für Unternehmen und am Markt tätige Institutionen an den Regelungen des EU-Beihilferechts.
Umweltpreis der Bundesstiftung Umwelt
- Umweltpreis der Bundesstiftung Umwelt wird seit 1993 jährlich verliehen. Mit 500.000 € ist es der am höchsten dotierte Umweltpreis in Europa. Er wird für Leistungen verliehen, die entscheidend und in vorbildhafter Weise zum Schutz und zur Erhaltung unserer Umwelt beigetragen haben bzw. in Zukunft zu einer deutlichen Umweltentlastung beitragen werden.
Weblinks
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Förderleitlinien, Verfahrensbestimmungen, Gesetz, Stiftungsurkunde - (PDF-Datei)
Quellen
Wikimedia Foundation.