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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Er entstand am 1. Juni 2007 durch Zusammenlegung des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbands der Unfallkassen (BUK).[1]
Die DGUV ist damit der gemeinsame Dachverband für die fünfundzwanzig gewerblichen Berufsgenossenschaften und die zweiunddreißig Unfallkassen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern zusammen siebzig Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.[1]
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist ebenso wie ihre Vorgängerorganisationen als rechtsfähiger Verein organisiert. Mitglieder dieses Vereins sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen.
Der Verband hat seinen Sitz in Berlin. In Sankt Augustin und München existieren Verwaltungsstandorte, weitere Einrichtungen befinden sich in Bad Hersfeld, Bochum, Hennef und Dresden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist Mitglied im Netzwerk Europäische Bewegung.
Politischer Hintergrund
Mit der Fusion kamen HVBG und BUK weitergehenden Plänen der Politik zuvor: Bundesregierung und Bundesländer hatten im Sommer 2006 angekündigt, die Verbände zum 1. Januar 2008 zwangsweise zu einer staatlich kontrollierten Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammenzuschließen. Die von der Politik geplante Spitzenkörperschaft sollte die Befugnis erhalten, „für alle Unfallversicherungsträger verbindliche Entscheidungen zu treffen und zwischen den Trägern einen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerb zu organisieren“[2]. Zudem sollten ihr gemeinsame Angelegenheiten der Unfallversicherungsträger übertragen werden, „die besser und effizienter zentral erledigt werden können“[2]. Die Errichtung dieser Spitzenkörperschaft nach dem Vorbild der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte die Befugnisse der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen empfindlich beschnitten und den staatlichen Einfluss auf die gesetzliche Unfallversicherung deutlich erhöht. Sowohl die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di[3] als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände[4] sprachen deshalb von einer geplanten „feindlichen Übernahme“ der Berufsgenossenschaften durch die öffentliche Hand.
Weblinks
Quellen
- ↑ a b Pressemitteilung "Neuer Spitzenverband für gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen" vom 28. Juni 2007
- ↑ a b Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vom 26. Juni 2006, S. 6. (PDF-Datei)
- ↑ ver.di-Pressemitteilung vom 11. September 2006.
- ↑ „Kritik an Unfallversicherungsreform – Arbeitgeber fürchten ‚feindliche Übernahme‘ durch den Staat.“ Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27. Juni 2006.
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