- Dampferlicht
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Mit Dampferlicht wird in der Seeschiffahrt umgangssprachlich ein Topplicht bezeichnet, das mit Motorkraft fahrende Wasserfahrzeuge bei Nacht und unsichtigem Wetter führen müssen. Das Topplicht ist weiß und umfasst einen nach vorne scheinenden Winkel von 225°, also von Backbord 22,5° achterlicher als querab über die Rechtvorausrichtung (Richtung des Bugs) bis Steuerbord 22,5° achterlicher als querab. Das ist derselbe Bereich den die roten und grünen Seitenlichter zusammen abdecken.Das Dampferlicht muss mittschiffs und höher als die Positionslichter angebracht sein. Fahrzeuge über 50m Länge benötigen auf Seeschifffahrtsstraßen ein zweites Topplicht, das soweit bauartlich möglich im Mindestabstand der halben Schiffslänge und höher als das vordere Topplicht angebracht sein muss.
Die Regeln basieren auf den Kollisionsverhütungsregeln.
Kategorien:- Navigation (Schifffahrt)
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