- David Aldwinckle
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Debito Arudou (有道 出人 Arudō Debito), (* 1965 als David Christopher Aldwinckle in Kalifornien) ist ein japanischer Bürgerrechtler und Autor US-amerikanischer Abstammung.
Arudou zog in den 1980er Jahren nach Japan und ließ sich im Jahr 2000 einbürgern, ursprünglich vor allem, um rechtlich leichter ein eigenes Haus in der Nähe von Sapporo erbauen zu können. Wie alle eingebürgerten Japaner musste er sich auf eine Kanji-Umschrift für seinen Namen festlegen; "Arudō" ist ein von ihm kreierter Kunstname, den kein anderer Japaner hat. Er ähnelt lautlich der ersten Silbe seines alten Familiennamens und bedeutet etwa "seiender Weg", welche Arudou selbst mit "eine Person, welche einen Weg kennt und auf diesem in die Welt hinaus geht" recht frei interpretiert.[1]
Arudou engagiert sich insbesondere gegen Rassismus im japanischen Alltag. Mit seiner Person provoziert er diesen Rassismus und stellt gleichzeitig dessen Haltlosigkeit bloß: Als Weißer wird Arudou nicht in Kneipen oder Badehäuser gelassen, welche "nur japanische Gäste" akzeptieren. Jeder Ausländer mit Wohnsitz in Japan muss eine Ausländerkarte mit sich führen. Arudou hat keine solche, da er japanischer Staatsbürger ist. Ferner gibt es in Japan keinen Personalausweis und somit entfällt auch die Ausweispflicht für Japaner im Land selbst. Dennoch wird Arudou seinen Aussagen zufolge auf Grund seines Aussehens von Polizisten wiederholt genötigt, zu beweisen, dass er Staatsbürger sei und somit keine solche Karte besitzen müsse und dürfe.
Er erregte national und international Aufsehen, als er zusammen mit zwei Mitklägern, dem Deutschen Olaf Karthaus und dem Amerikaner Kenneth Lee Sutherland, ein Badehaus in Otaru und die Stadt Otaru verklagte. Das Badehaus hatte mit einem Schild "Japanese only" (nur Japaner) Ausländern den Besuch pauschal untersagt, aber auch den Japaner Arudou und seine (japanischen) Kinder nicht hereingelassen. Das Badehaus wurde schließlich verurteilt, die Stadt freigesprochen. Den Weg der Klage beschreibt Arudou in seinem auf Englisch und Japanisch erschienen Buch "Japanese only".
Arudou erhält für seine Aktionen jedoch nicht bei allen Bewohnern ausländischer Herkunft Japans Unterstützung. Expats aus Europa und Nordamerika werfen ihm in Anbetracht seines Engagements als Motivation seiner Aktionen Wichtigtuerei und egozentrischen Aktionismus vor. 2002 drohte ihm der amerikanische Generalkonsul in Sapporo, seine bis dahin ebenfalls gehaltene US-Staatsbürgerschaft den japanischen Behörden anzuzeigen, würde er sich weiterhin als solch ein "Störenfried für die japanische Gesellschaft" erweisen. Arudou legte darauf hin seine US-Nationalität ab.
Referenzen
- ↑ Debito Arudou, Japanese Naturalization update
Bücher
- JAPANESE ONLY―The Otaru Hot Springs Case and Racial Discrimination in Japan. ISBN 4-7503-9011-9
Weblinks
- Arudous Internetseite (engl./jap.)
Personendaten NAME Arudou, Debito ALTERNATIVNAMEN Aldwinckle, David Christopher (Geburtsname) KURZBESCHREIBUNG japanischer Bürgerrechtler und Autor US-amerikanischer Abstammung GEBURTSDATUM 1965 GEBURTSORT Kalifornien
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