- Gaijin
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Gaijin (japanisch 外人, wörtlich: Mensch von draußen; auch 外国人, Gaikokujin) bezeichnet Nichtjapaner. Ähnlich wie das britische Alien oder das klassisch griechische Barbar wird es auch außerhalb Japans verwendet. [1] Das Wort kann im ethnischen Sinne wie auch zur Bezeichnung einer anderen Nationenzugehörigkeit verwendet werden.
Inhaltsverzeichnis
Gebrauch
Oft bezieht sich Gaijin ausschließlich auf westliche Ausländer [2][3] oder beschränkt sich auf Menschen weißer und schwarzer Hautfarbe. Während sich einige in Japan lebende Ausländer selbst neutral als Gaijin bezeichnen, hat das Wort für einige Japaner und viele Ausländer einen negativen Beiklang und gilt zuweilen als Schimpfwort.
Das Wort Gaijin hat für viele Japaner einen exotischen und geheimnisvollen Klang und drückt auch einen gewissen Respekt für Expatriates aus; gleichzeitig zieht es aber auch die Grenze zwischen „uns“, den Japanern, und den „anderen“ von draußen, so dass Ausländern in Japan völlig unabhängig von ihrer genaueren Herkunft und ihrem individuellen Charakter pauschal mit Vorurteilen, Einschränkungen aber auch zuweilen mit einer gewissen „Nachsichtigkeit“ begegnet wird. Diese „Nachsichtigkeit“ ist aber weniger mit Höflichkeit, sondern mehr mit kultureller Arroganz („die können die japanischen Sitten ja nicht kennen“) gegenüber Ausländern zu erklären.
Der kantonesische Begriff Gweilo hat in der Gesellschaft Hongkongs eine ähnliche Bedeutung und Entwicklung wie das Wort Gaijin in Japan.
Die Japanische Kultur gilt auch den Einheimischen als unzugänglich und außergewöhnlich. Takeshi Kitano betrieb unter dem Titel „Das macht keinen Sinn, liebe Japaner“ (ここがヘンだよ日本人, Koko ga hen da yo, nihonjin) eine über Jahre erfolgreiche Fernsehshow. Dabei sprachen klassische Gaijin wie Christoph Neumann über die Seltsamkeiten und abstrusen Verhaltensweisen der Japaner.
Japanese Only
Manche Betriebe in Japan beschränken den Zugang auf Japaner. Bekannt wurde vor allem ein Fall, in dem einem in den USA geborenen japanischen Staatsbürger Debito Arudou und seiner Familie der Zugang zu einem Onsen in Otaru, Hokkaidō, verweigert wurde. Arudo und zwei weitere Kläger führten einen Prozess bis zum japanischen Obersten Gerichtshof, in dem der Betreiber des Onsen zu einer Schadensersatzzahlung von jeweils einer Million Yen (ca. 8000 Euro) an jeden der Kläger verurteilt wurde.[4]
Rechtliches
Seit dem 23. November 2007 werden die Fingerabdrücke und ein Foto von nach Japan einreisenden Ausländern erfasst und für unbestimmte Zeit gespeichert. Die Regelung gilt auch für die Wiedereinreise in Japan lebender Ausländer. Nicht unter diese Regelung fallen Staatsgäste und Diplomaten sowie eine Sonderkategorie ausländischer Staatsangehöriger mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung.[5]
Siehe auch
Quellen
- ↑ がいじん【外人】(translation: Gaijin). Abgerufen am 12. September 2008.
- ↑ Edwin O. Reischauer: Japan: the Story of a Nation. Alfred A. Knopf 1981
- ↑ Endymion Wilkinson: Japan versus Europe: a History of Misunderstanding. London: Penguin Books 1980
- ↑ Arudo, The Otaru Lawsuit Information Site; ders., Japanese Only, Akashi Shoten, 2. Aufl. 2006.
- ↑ http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/Einreise%20200708.pdf
Kategorien:- Gesellschaft (Japan)
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