- Deliktsstadium
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Als Deliktsstadium wird die Frage bezeichnet, ob eine Straftat
- sich noch in der Vorbereitungsphase befindet,
- bereits versucht ist,
- bereits vollendet ist,
- auch schon beendigt ist.
Die Unterscheidung ist relevant u.a. für die Frage der Strafbarkeit, der Strafhöhe und der strafrechtlichen Beteiligung.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Allgemeine Strafrechtslehre (Deutschland)
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