Deutsche Ausgleichsbank

Deutsche Ausgleichsbank

Die Deutsche Ausgleichsbank, kurz DtA, wurde am 12. Mai 1950 unter der Bezeichnung Bank für Vertriebene und Geschädigte (Lastenausgleichsbank) als Aktiengesellschaft gegründet, durch Gesetz vom 28. Oktober 1954 (BGBl. I S. 293) in Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) umbenannt und in eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt.

Seit dem 20. Februar 1986 (BGBl. I S. 297) führt sie die Bezeichnung Deutsche Ausgleichsbank. Bei Gründung der Bank standen der Lastenausgleich und Hilfen zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen betroffenen Personen sowie heimatloser Ausländer und ausländischer Flüchtlinge im Vordergrund. Später finanzierte die DtA vornehmlich Maßnahmen im wirtschaftsfördernden Bereich, insbesondere für den gewerblichen Mittelstand und die freien Berufe, sowie auf sozialem Gebiet und im Bereich des Umweltschutzes. Seit 1989 förderte die Bank auch Existenzgründungen in den Entwicklungsländern und Beratungsprogramme in Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus konnte sie mit obersten Bundesbehörden Bankgeschäfte, Treuhand- und sonstige Geschäfte vereinbaren. Die DtA unterstand bis 2003 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Aufsicht des Bundesministerium des Innern.

Die Deutsche Ausgleichsbank ist im Juli 2003 in der neu gegründeten KfW Mittelstandsbank, einer Marke der Kreditanstalt für Wiederaufbau, aufgegangen. Die Förderprogramme der ehemaligen DtA werden von der KfW Mittelstandsbank fortgeführt.


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