Deutsche Vermögensberatung AG

Deutsche Vermögensberatung AG
Deutsche Vermögensberatung AG
Logo der Deutschen Vermögensberatung
Unternehmensform Aktiengesellschaft
Gründung 1. Juli 1975
Unternehmenssitz Frankfurt am Main, Deutschland
Unternehmensleitung

Prof. Dr. Reinfried Pohl, Andreas Pohl, Reinfried Pohl jun.

Mitarbeiter 33.851 Vermögensberater[1]
Branche Finanzdienstleister
Website

www.dvag.com

Zentrale in Frankfurt

Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) ist ein Finanzvertrieb. Das Unternehmen wurde 1975 von Reinfried Pohl gegründet und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.

Inhaltsverzeichnis

Unternehmen

Die Deutsche Vermögensberatung erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2008 bei Umsatzerlösen von 1.224 Milliarden Euro (2007: 1.004 Millionen Euro) einen Jahresüberschuss von 149 Millionen Euro (2007: 126,2 Millionen Euro). Das Volumen aller vermittelten Verträge (Gesamtbestand) lag Ende 2008 bei 157,7 Milliarden Euro [2]. 37.199 selbstständige, neben- und hauptberufliche Vermögensberater betreuen über fünf Millionen Kunden (Stand Dezember 2008). Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2008: 625 Millionen Euro.

Das Grundkapital wird 2009 von 120 auf 150 Millionen Euro aufgestockt. Es ist momentan noch aufgeteilt auf jeweils zwei Millionen Namens- und Vorzugsaktien mit einem Nennbetrag von 30 Euro je Aktie. Das Eigenkapital beträgt rund 456 Mio. Euro (Schlussbilanz zum 31. Dezember 2007). Familie Pohl hält über die Deutsche Vermögensberatung Holding die Mehrheit von 60 Prozent plus zehn Aktien an der DVAG; die restlichen Anteile von 40 Prozent minus zehn Aktien hält die Generali Deutschland Holding AG“.[3]

Helmut Kohl ist Vorsitzender des Beirats, welchem u.a. auch Egon Klepsch, Dieter Stolpe und Walter Wallmann angehören.

Friedrich Bohl, Udo Corts, Hans-Theo Franken, Sabina Gerhart, Helge Lach, Harald Schneider und Kurt Schuschu sind Mitglieder des Vorstands.

Sergio Balbinot gehört ebenso dem Aufsichtsrat an wie Theodor Waigel.

Geschichte

1975 begann der Aufbau des Unternehmens durch Reinfried Pohl unter dem Namen „Kompass Gesellschaft für Vermögensanlagen mbH“. Pohl war zuvor von 1967 bis 1969 bei Investors Overseas Services (IOS) tätig und von 1970 bis 1974 bei der bonnfinanz. Er startete am 1. Juli 1975 mit rund 35 ehemaligen Mitarbeiter der bonnfinanz.

1976 wurde die „Allgemeine Vermögensberatung AG“ (AVAG) gegründet. 1983 firmierte die AVAG zur „Deutsche Vermögensberatung AG“ um. 1984 traten Reinfried Pohls Söhne, Andreas und Reinfried junior, in die Geschäftsleitung des Unternehmens ein. 1993 gründete das Unternehmen eine österreichische Tochtergesellschaft, welche heute unter dem Namen "Deutsche Vermögensberatung Bank Aktiengesellschaft" firmiert. 2001 begann die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank. 2003 erfolgte eine Neuordnung der Unternehmensstruktur mit Bildung der Deutschen Vermögensberatung Holding mit Sitz in Marburg. 2004 nahm das Unternehmen mit der SVAG „Schweizer Vermögensberatung“ den Geschäftsbetrieb der Schweiz auf. 2007 übernahm die DVAG den Ausschließlichkeitsvertrieb der AachenMünchener Versicherungen und führt diesen seither in einer eigenständigen Tochtergesellschaft, der Allfinanz Deutsche Vermögensberatung. Im gleichen Jahr wurde die FVD in das Unternehmen integriert. 2008 erfolgte die Übernahme des Vertriebs der Deutschen Bausparkasse Badenia. Bereits seit 1999 ist die DVAG eigenen Angaben zufolge der weltweit größte eigenständige Finanzvertrieb.

Die Deutsche Vermögensberatung Holding, in der die Anteile der Familie Pohl gebündelt sind, hat im November 2008 angekündigt, ihre Anteile im Laufe des Jahres 2009 an der DVAG von 50 Prozent plus 10 Aktien auf 60 Prozent plus 10 Aktien aufzustocken. Knapp 40 Prozent der DVAG-Aktien verbleiben im Besitz der Generali Deutschland Holding AG.

Partnerunternehmen

Zu den verschiedenen Partnern der Deutschen Vermögensberatung zählt die Generali-Versicherungsgruppe mit Unternehmen wie etwa der AachenMünchener, der Central Krankenversicherung und der Deutsche Bausparkasse Badenia.

Im Rahmen einer Partnerschaft mit der Deutsche-Bank-Gruppe vertreibt die DVAG seit 2001 Bankprodukte der Deutschen Bank und Investmentfonds der DWS. Weitere Partner des Frankfurter Finanzdienstleisters sind die Commerzbank, die HypoVereinsbank, die DSL-Bank (Geschäftsbereich der Postbank), die SEB (Skandinaviska Enskilda Banken) und die Allianz Global Investors. Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der BKK Fahr. [4] [5]

Werbung

Die DVAG konnte zahlreiche Prominente (Michael Schumacher[6], Joachim Löw, Hansi Flick, Jutta Kleinschmidt, Otto Rehhagel, Hubert Schwarz)[7] als Werbeträger für das Unternehmen gewinnen und tritt insbesondere als Sportsponsor auf. Sie ist Sponsor der DFB-Talentförderung[8] und des 1. FC Kaiserslautern[9]. Es bestehen Partnerschaften mit dem Deutschen Fechterbund, der Nationalmannschaft der Fechter und mit dem Bayerischen Fußballverband. In den Jahren 2006 und 2007 machte das Unternehmen mit 550 Smarts werblich auf sich aufmerksam. Im Jahr 2007 ersteigerte die Deutsche Vermögensberatung den G8 Strandkorb für 1 Million Euro zugunsten der BILD-Aktion "Ein Herz für Kinder". 2008 verhalf die Deutsche Vermögensberatung mit dem von ihr ersteigerten „G-8 Strandkorb“ der Hilfsorganisation „Ein Herz für Kinder“ zu Spenden in Höhe von einer weiteren Million Euro.

Kritik

Das Geschäftsmodell von Strukturvertrieben ist bei Kritikern und einigen Verbraucherschützern umstritten. In den Neuen Bundesländern wurden nach der Wiedervereinigung hohe Abschlussraten an Unfall- und Kapitallebensversicherungen erzielt, die nach Darstellung von Kritikern teilweise durch nicht bedarfsgerechte Beratung erreicht wurden.[10]

Die DVAG versuchte in einem Fall über ein Gerichtsverfahren fast 100 Äußerungen aus einem Buch verbieten zu lassen, dessen Autor ein ehemaliger DVAG-Mitarbeiter war, [11] unter anderem Sätze wie „wenn die Drücker sich das Deckmäntelchen des 'barmherzigen Samariters' überziehen“, „die Methoden der Strukturvertriebe sind vergleichbar mit den unzähligen Kettenbriefen“, „die Strukkis brauchen wie Sektenanhänger den persönlichen Kontakt, um ihre Opfer wie eine Spinne einzufangen“ und „Scientology läßt herzlich grüßen“. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 6 U 237/96) wies die Klage der DVAG durch Urteil vom 22. Januar 1998 zurück.[12] Der Bundesgerichtshof (I ZR 42/98) ließ die Revision nicht zu. Eine daraufhin von der DVAG eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.[13] In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts hieß es in Bezug auf den von der DVAG auf Unterlassung beklagten Buchautor wörtlich: „Die Gerichte haben die Äußerungen des Beklagten (...) als Werturteile eingeordnet, die ihrerseits auf Tatsachenbehauptungen zurückgreifen. Diese Tatsachenbehauptungen seien als wahr zu behandeln, da die Beschwerdeführerin ihre Unwahrheit nicht substantiiert dargelegt habe.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

Referenzen

  1. Geschäftsbericht, Stand 2007
  2. [1]
  3. Pressemitteilung der DVAG vom 20. November 2008 - DVAG baut Erfolgsstrategie als eigenständiges Familienunternehmen weiter aus .
  4. "Der Vermögensberater" (Magazin der DVAG) 1/2009 Seite 32
  5. "Fahrlife" (Mitgliederzeitschrift der BKK-FAHR) Ausgabe 4/2008 Seite 2, 3, 8 und 9
  6. dvag.com: Werbepartner Michael Schumacher
  7. dvag.com: Weitere Werbepartner
  8. dvag.com: DFB-Talentförderung
  9. dvag.com: Werbepartner 1. FCK (seit 1996)
  10. Bund der Versicherten warnt vor „Deutschen-Deutsche-Bank-Vermögensberatern“ im Internet Archive, Bund der Versicherten, 29. November 2001
  11. Wolfgang Dahm: Beraten und Verkauft. Die Methoden der Strukturvertriebe. Gabler Verlag, 1996, ISBN 3409141944
  12. verbraucherschutz.wtal.de In der Urteilsbegründung des OLG Frankfurt am Main hieß es u.a., die Klage der DVAG werde – wie zuvor vom Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2/6 O 141/96 vom 30. Oktober 1996) – abgewiesen, „weil die Klägerin, wie das Landgericht im einzelnen dargetan hat, nicht substantiiert dargetan hat - auch nicht in der Berufung trotz eines entsprechenden Hinweises im angefochtenen Urteil -, daß die Tatsachenbehauptungen des Beklagten (...) unwahr sind.“
  13. BVerfG, 1 BvR 2121/98 vom 18. Februar 2004, Absatz-Nr. (1 - 14), Entscheidung Verfassungsbeschwerde auf bverfg.de

Weblinks

50.1083333333338.67222222222227Koordinaten: 50° 6′ 30″ N, 8° 40′ 20″ O


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