- Deutscher Reichsanzeiger
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Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung des Deutschen Reichs, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden. Seit 1875 wurden nach § 6 des Gesetz über Markenschutz auch erstmalig eingetragene Warenzeichen veröffentlicht. Er erschien täglich (außer an Sonn- und Feiertagen).
Der Reichsanzeiger übernimmt die Funktion des bereits seit Januar 1819 unter dem Titel „Allgemeine Preußische Staatszeitung“ erscheinenden Verkündungsblatts. Zwischen 1. Juli 1843 und 1. Mai 1848 hieß es „Allgemeine Preußische Zeitung“, seit 1. Mai 1848 „Allgemeiner Preußischer Staats-Anzeiger“, seit 1. Juli 1851 „Königlich Preußischer Staats-Anzeiger“. Nach der Reichsgründung wurde unter Verzicht auf ein besonderes Anzeigenblatt der Reichsbehörden ab Mai 1871 der kombinierte Name „Deutscher Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger“ verwendet, umgangssprachlich kurz „Reichs- und Staats-Anzeiger“ genannt, und in „republikanischer“ Fassung von Mitte November 1918 bis zum 14. April 1945 wurde er als „Deutscher Reichsanzeiger und preußischer Staatsanzeiger“ bezeichnet.
In der Bundesrepublik Deutschland erfüllt die Aufgaben des Reichsanzeigers der Bundesanzeiger.
Literatur
- Martin Schumacher (Bearb.): Weimar-Index. Deutscher Reichsanzeiger und Preussischer Staatsanzeiger. Register 1918–1933. In: „Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien“, Band 4, Droste Verlag, Düsseldorf 1988, ISBN 3-7700-5148-3 und ISBN 978-3-770-05148-9.
Weblinks
Kategorie:- Amtliche Bekanntmachung
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