EBAnz

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Der Bundesanzeiger (BAnz) ist neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Zusätzlich ist der Bundesanzeiger Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle Handelsregistereintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen. In den letzten Jahren ersetzte der elektronische Bundesanzeiger (eBAnz) im Internet die herkömmliche Ausgabe auf Papier mehr und mehr - üblicherweise nicht parallel in beiden Formen: Die amtlichen Bekanntmachungen standen in der Regel im Bundesanzeiger und wurden nur in den ausdrücklich gesetzlich geregelten Fällen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.[1] Die gerichtlichen und sonstigen Bekanntmachungen wurden in der Regel nur elektronisch veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Die Stammausgabe des gedruckten Bundesanzeigers gliedert sich in drei Teile.

  • Im amtlichen Teil werden veröffentlicht:
    • Verordnungen mit gesetzlich befristeter Geltungsdauer, bei Gefahr im Verzug und wenn ihr unverzügliches Inkrafttreten zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist,
    • Verwaltungsvorschriften, wenn ihre Veröffentlichung in den Amtsblättern der Bundesministerien als nicht hinreichend angesehen wird,
    • Begründungen von Regierungsentwürfen, wenn ihre Veröffentlichung erwünscht ist,
    • Verträge zwischen Bund und Ländern oder zwischen Ländern untereinander, bei denen kein Beschluss der gesetzgebenden Körperschaften vorgesehen ist,
    • Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland,
    • Bekanntmachungen der Bundesbehörden wie z. B. Ausschreibungen, und, soweit in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes vorgeschrieben, der Landesbehörden.

Diese Informationen enthält die Stammausgabe. Der Bundesanzeiger erscheint viermal wöchentlich und wird vom Bundesanzeiger Verlag herausgegeben.

Verlag

Der Bundesanzeiger Verlag (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) ist ein Verlagshaus mit Sitz in Köln und einer Filiale in Limburg an der Lahn. Im Jahr 1998 wurde im Rahmen einer Teilprivatisierung 34,9 % der Bundesanteile (bis im Jahr 1998 besaß der Bund 70 % der Anteile am Bundesanzeiger Verlag) privatisiert (siehe Bericht „Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes“ des Finanzministeriums aus September 2007). Im Oktober 2006 hat das Verlagshaus M. DuMont Schauberg dann rückwirkend zum 1. Januar 2006 die restlichen 35,10 % der Anteile von der Bundesrepublik Deutschland und 32,45 % der Anteile von der Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main übernommen und besitzt den Verlag damit vollständig. Der Verlag betreibt das Unternehmensregister und die nachfolgenden Publikationen:

  • Bundesanzeiger und Elektronischer Bundesanzeiger
  • das Bundesgesetzblatt,
  • die Parlamentsdrucksachen,
  • die Amtsblätter der EG,
  • die Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung; weiterhin zahlreiche
  • Zeitschriften im Bereich des öffentlichen Rechts und des Betreuungs- und Jugendrechts sowie
  • juristische Fachliteratur, häufig zu neuen oder grundlegend veränderten Gesetzen

Herausgeber des Bundesanzeigers ist weiterhin das Bundesministerium für Justiz.

Hintergründe zur Vollprivatisierung 2006

Für die Privatisierung der Bundesanteile an der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft wurde im Jahr 2005 nach einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 23. März 2005 ein Bieterverfahren in Gang gesetzt, an dem sich neben der Verlagsgruppe M. Dumont Schauberg - die dann 2006 den Zuschlag erhielt - noch weitere Verlage und Private-Equity-Firmen beteiligt haben.

Über den Kaufpreis wurde nach übereinstimmenden Medienberichten, wie bei solchen Transaktionen durchaus üblich, Stillschweigen vereinbart, das Finanzministerium weist auch öffentlich keine Privatisierungserlöse für die Bundesanteile aus.

Aufgrund der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht über die bereits im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüsse der beteiligten Firmen lässt sich der mutmaßlich bezahlte Preis für die Anteile heraus lesen bzw. errechnen: Lt. der 2006er-Bilanzen des Verlagshauses M. DuMont Schauberg ("MDS") und WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG bezahlte MDS ca. 39 Mio. Euro für die 32,45% Anteile von Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG und rechnerisch ca. 70-75 Mio. Euro für die 35,10% Bundesanteile (Investitionssumme von MDS lt. Bilanz im Jahr 2006: 168 Mio. Euro - abzüglich der Investitionssummen für Anteile an Haaretz (25 Mio. Euro), Frankfurter Rundschau (mutmaßlich 30-35 Mio. Euro) und Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG (39 Mio. Euro).

Bezogen auf die zu erwartenden Gewinne (laut Beteiligungsbericht des Bundes in 2004 und 2005: je 4,2 Mio. Netto) , die sich, soweit sich an der Preisstruktur der Veröffentlichungsentgelte nichts ändert, durch die kostenpflichtigen Pflichtveröffentlichungen ergeben, kann hier eine Diskrepanz zu Lasten der bisherigen Anteilseigner (und damit auch zu Lasten des Steuerzahlers) entstehen.

Ein Vergleich der Preisentwicklung in den letzten Jahren (laut AGB-Bundesanzeiger 2005-2008) zeigt, dass der Verlag erhebliche Preisreduktionen für die Firmen die ihre Jahresabschlüsse u.a. veröffentlichen umgesetzt hat. Ob sich hiernach dann noch dauerhaft Millionengewinne ergeben ist fraglich bzw. abzuwarten.

Vor dem Hintergrund der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Neuregelung der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Veröffentlichungspflicht EHUG für Unternehmen (Kapitalgesellschaften), die über eine Million deutsche Kapitalgesellschaften verpflichtet, jährlich zumindest ihren Jahresabschluss kostenpflichtig im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen, ist die vollständige Privatisierung dieses Monopolmediums an den Verlag M. Dumont Schauberg genau zu betrachten, zumal die Bundesrepublik Deutschland gemäß der veröffentlichten Beteiligungsberichte des Bundesministeriums der Finanzen der Jahre 2002 - 2005 jährlich stets Millionengewinne (in 2004 und 2005: je 4,2 Mio. Netto) aus seiner Beteiligung erzielen konnte [2].

Laut des Beteiligungsberichtes aus 2005 ergab sich ein Ergebnis vor Steuern von rd. 13,4 bzw. 13,6 Mio. von denen der Bund eine Nettoeinnahme von 4,2 Mio (Basis: Anteil des Bundes von 35,1 %) erhielt. Die oben vorgenommen Hochrechnung des Verkaufspreises an MDS (rd. 70 Mio.) als richtig unterstellt, hat der Bund (BMJ/BMF) also durch den Verkauf des Bundesanzeiger Verlages für die nächsten rd. 18 Jahre die Netto-Einnahmen bereits jetzt vereinnahmt.

Geschichte

Historischer Vorläufer des Bundesanzeigers ist der Deutsche Reichsanzeiger, die amtliche Zeitung des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung des BMJ
  2. http://www.publicgovernance.de/pdf/BMF_Beteiligungsbericht_2005.pdf Beteiligungsbericht 2005 (PDF), Seite 143-144
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

ISSN: 0344-7634


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