Deutsches Bundesarchiv

Deutsches Bundesarchiv
Deutsches Bundesarchiv
Hauptlogo des Bundesarchiv
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
Gegründet 1952
Hauptsitz in Koblenz, Rheinland-Pfalz
Behördenleitung Prof. Dr. Hartmut Weber, Präsident
Anzahl der Bediensteten 800
Website http://www.bundesarchiv.de/
Dienstgebäude Koblenz
Das Bundesarchiv in Koblenz
Das Bundesarchiv in Koblenz
Beschäftigte (Stand 2006)
ca. 800
Standorte und Anschriften
Bundesarchiv Koblenz

Potsdamer Str. 1
56075 Koblenz

Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde

Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Bundesarchiv - Filmarchiv Berlin

Fehrbelliner Platz 3
10636 Berlin

Bundesarchiv Militärarchiv

Wiesentalstr. 10
79115 Freiburg

Bundesarchiv Ludwigsburg

Schorndorfer Str. 58
71638 Ludwigsburg

Bundesarchiv Rastatt

Schloss
Herrenstr. 18
76437 Rastatt

Bundesarchiv-Zwischenarchiv

Bundesgrenzschutzstr. 100
53757 St. Augustin-Hangelar

Bundesarchiv-Zwischenarchiv

Lindenallee 55-57
15366 Hoppegarten

Das Bundesarchiv (BArch) ist eine dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstellte obere Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Hauptsitz ist Koblenz. Die Hauptaufgabe besteht in der Sicherung, Nutzbarmachung und Auswertung von Unterlagen oberster Bundesbehörden sowie nachgeordneter Einrichtungen. Grundlage hierfür bildet das Bundesarchivgesetz.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Erst 1919 und damit später als in anderen europäischen Staaten wurde in Deutschland ein zentrales Archiv für die Organe und Behörden des Reiches gegründet. Standort war der Brauhausberg in Potsdam. Dieses Reichsarchiv übernahm Unterlagen aller obersten Reichsbehörden seit Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und 1924 auch Überlieferungen des Deutschen Bundes und des Reichskammergerichts. Die ältesten Dokumente im Bundesarchiv entstammen diesen Verfahrensakten des Reichskammergerichts und reichen bis ins Jahr 1411 zurück, eine durchgehende Überlieferung beginnt 1867, vier Jahre vor der Reichsgründung. Die Bestände wurden aktiv um Schriftgut nichtstaatlicher Herkunft sowie um filmische und fotografische Dokumente ergänzt. Trotz Auslagerung der wertvolleren zivilen Bestände wurde fast die Hälfte des Gesamtbestandes im Zweiten Weltkrieg zerstört. Nahezu vollständig vernichtet wurden auch die Bestände des bereits 1936 aus dem Reichsarchiv ausgegliederten Heeresarchivs.

In der Sowjetischen Besatzungszone wurde 1946 das Deutsche Zentralarchiv (ab 1973 das Zentrale Staatsarchiv) der DDR in Nachfolge des Reichsarchivs gegründet. Es nahm die durch Auslagerung erhalten gebliebenen Teile der Bestände auf. Das bei Kriegsende durch die Sowjetunion beschlagnahmte Schriftgut wurde Ende der 1950er Jahre ebenfalls nach Potsdam zurückgeführt.

In der Bundesrepublik Deutschland fasste die Bundesregierung 1950 den Entschluss zur Einrichtung des Bundesarchivs, das 1952 in Koblenz errichtet wurde. Die Vereinigten Staaten, Großbritannien und in geringerem Umfang auch andere Länder gaben nach Kriegsende beschlagnahmtes Schriftgut an das Bundesarchiv ab. 1955 wurde die Abteilung Militärarchiv im Bundesarchiv eingerichtet. Mit dem Bundesarchivgesetz von 1988 wurden die Aufgaben des Bundesarchivs gesetzlich verankert, darin ist enthalten, dass alle bei den Verfassungsorganen, Behörden und Gerichten des Bundes anfallenden Unterlagen dem Bundesarchiv anzubieten sind.

Die Wiedervereinigung 1990 führte auch zu der Vereinigung der beiden deutschen Zentralarchive im Bundesarchiv. Im Zuge dieser Vereinigung gingen das Staatliche Filmarchiv und das selbständige Militärarchiv der DDR in den Abteilungen Film- und Militärarchiv des Bundesarchivs auf.

Die Bestände des Bundesarchivs umfassen heute die Reichsüberlieferungen ebenso wie Bestände ziviler und militärischer Stellen der DDR, ihrer Parteien und Massenorganisationen sowie Unterlagen der Bundesrepublik. Das Staatliche Archivgut wird zusätzlich durch Nachlässe, Unterlagen von Parteien, Verbänden und Vereinen mit überregionaler Bedeutung und Zeitgeschichtliche Sammlungen ergänzt. Zum Archivgut zählen nicht nur Akten, sondern auch Filme, Fotos, elektronische Datenträger, Karten, Plakate, Urkunden und Pläne. Eine Ausnahme von der Abgabepflicht an das Bundesarchiv bei staatlichem Archivgut besteht für das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages, das Politische Archiv des Auswärtigen Amtes sowie für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

Mit der Vereinigung der beiden Zentralarchive gingen zwar die Überlieferungen der staatlichen Stellen der DDR ins Bundesarchiv über. Ein rechtliches Problem bestand allerdings bei der Sicherung der Archive und Bibliotheken der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Diese waren keine staatlichen Institutionen, standen diesen aber aufgrund der politischen Struktur der DDR sehr nahe. Zudem hätte eine Trennung dieser Dokumente von den übrigen staatlichen Überlieferungen zu einem unvollständigem Bild geführt. Da der Einigungsvertrag keine gesetzliche Regelung hervorbrachte, kam es 1991 zu einer Bundestagsinitiative, mit der die Unterlagen der Parteien und Massenorganisationen dem Bundesarchiv unterstellt werden sollten. Als Ergebnis dieser Initiative stand ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, der die Errichtung einer unselbständigen Stiftung im Bundesarchiv vorsah und der nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 13. März 1992 in Kraft trat.

Nach den neu ins Bundesarchivgesetz aufgenommenen Vorschriften wurde unter dem Namen Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Diese hat die Aufgabe, auf zentraler Ebene entstandene Unterlagen von Parteien, mit diesen Parteien verbundenen Organisationen und juristischen Personen der DDR zu übernehmen, auf Dauer zu Sichten, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Dies gilt auch für andere Unterlagen, Materialien und Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte. Ihre Arbeit nahm die Stiftung am 4. Januar 1993 auf.

Gesetzliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlagen des Bundesarchivs basieren auf dem Bundesarchivgesetz, der Benutzungsordnung, der Kostenverordnung und dem Stiftungserlass.

Das Bundesarchivgesetz umfasst 13 Paragraphen und trat am 15. Januar 1988 in Kraft.

In § 1 findet sich die Aufgabe des Bundesarchivs. Dort heißt es, dass Archivgut auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten ist. In § 2 finden sich die abgebenden Stellen, dies können die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentliches Rechts sowie sonstige Stellen des Bundes sein. Zudem befindet sich unter § 2a die „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“, eine unselbständige Stiftung des öffentliches Rechts. Es finden sich hier Unterlagen zum Thema DDR, Arbeiterbewegung, etc. Zudem beinhaltet das Bundesarchivgesetz alle Rechtsgrundlagen bzgl. personenbezogenen Schriftgutes, d. h. dass hier Schutzfristen einzuhalten sind. Dort verankert ist das Recht, dass „Jedermann“ auf Antrag und der dazugehörigen Genehmigung die entsprechenden Unterlagen einsehen darf. Jedoch existieren Ausnahmen, etwa wenn ein Grund zu der Annahme besteht, das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde, um nur ein Beispiel zu nennen.

Die Benutzungsordnung umfasst sieben Paragraphen und trat am 11. November 1993 in Kraft.

Unterteilt wird die Benutzungsordnung in die Punkte:

  • Benutzungsrecht (Auf Antrag hat jedermann das Recht das Archivgut zu benutzen.)
  • Benutzungsart (Archivgut wird im Original oder Kopie vorgelegt)
  • Benutzungsvoraussetzung (Benutzungsantrag ist schriftlich zu stellen. Antragsteller muss z. B. auf Urheberrechte achten.)
  • Sorgfaltspflicht des Benutzers (Archivgut muss im Benutzungsraum bleiben. Die innere Ordnung ist beizubehalten.)
  • Ausschluss von der Benutzung (Verstößt der Benutzer gegen die Vorschriften, kann er von der Benutzung ausgeschlossen werden.)
  • Nutzung durch Stellen des Bundes

Die Kostenverordnung umfasst sechs Paragraphen und trat am 8. Oktober 1997 in Kraft. Hier geht es vor allem die Benutzung von Archivgut im Bundesarchiv. Für die Benutzung von Archivgut können Kosten entstehen, diese richten sich nach einem Kostenverzeichnis. Es werden keine Gebühren für mündliche und einfache schriftliche Anfragen erhoben. Jedoch kostet zum Beispiel die Veröffentlichung von digitalisierten Bildern auf Webseiten für den Zeitraum eines Jahres laut Ziffer 4.35 der Kostenverordnung 191,73 Euro pro Bild (aktueller Stand vom 7. November 2000).

Der Stiftungserlass umfasst 14 Paragraphen und trat am 6. April 1992 in Kraft. Hier geht es um den Erlass des Bundesministeriums des Inneren über die Errichtung einer „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“. Inhaltlich geht es vor allem um Aufgabe der Stiftung, das Stiftungsvermögen und die Übertragung von Rechten zugunsten der Stiftung. Auch die Nutzung der Unterlagen und die Benutzung des Bibliotheksgutes ist hier verankert. Ebenso ist die Organisation der Stiftung hier festgeschrieben. In den §§ 7, 8, und 9 finden sich genauere Angaben zur Organisation (Kuratorium, Wissenschaftlicher Beirat und dem Beirat.) In den restlichen Paragraphen finden sich ein Verweis auf das Bundesarchivgesetz, das auch entsprechend anzuwenden ist.

Standorte

Koblenz, Foyer des Hauptgebäudes (1998)

Abteilungen (Aufgaben)

Das Bundesarchiv ist in sieben Abteilungen und die Stiftung Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv gegliedert:

  • Abteilung Z
  • Abteilung G
  • Abteilung B
  • Abteilung R
  • Abteilung DDR
  • Abteilung MA
  • Abteilung FA
  • SAPMO

Abteilung Z

Die Abteilung Z ist zuständig für die zentralen Verwaltungsangelegenheiten des Archivs. Ihre Funktion besteht darin, die personellen, organisatorischen, technischen und finanziellen Mittel für die Wahrnehmung der archivischen Fachaufgaben in den einzelnen Dienststellen des Bundesarchivs bereitzustellen. Ihre Dienstsitze sind Koblenz und Berlin.

Abteilung G

Die Abteilung G ist zuständig für archivfachliche Grundsatzangelegenheiten und zentrale Fachdienstleistungen. Der Hauptsitz dieser Abteilung ist Koblenz. Das dazugehörige Referat für Werkstätten und Magazindienst befindet sich am Dienstort Berlin-Lichterfelde. Die Abteilung G gibt die „Dokumente zur Deutschlandpolitik“ heraus, die am Standort des Zwischenarchivs von Sankt Augustin-Hangelar ediert werden. Die im Schloss Rastatt beheimatete „Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte“ untersteht ebenfalls der Abteilung G.

Abteilung B (Bundesrepublik Deutschland)

Die Abteilung B befasst sich mit den Überlieferungen der Verfassungsorgane, zivilen Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Bundes mit zentraler Zuständigkeit (seit 1949) sowie mit den Überlieferungen aus den westlichen Besatzungszonen (1945 – 1949) im Rahmen des Bundesarchivgesetzes. Digitale Überlieferungen, Fotos, Plakate (Referat B6, Bildarchiv) und die Edition der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung werden ebenfalls von der Abteilung B erschlossen bzw. publiziert. Das Archivgut des Auswärtigen Amtes sowie dessen Vorgängerorganisationen (einschließlich DDR) werden im eigenständigen Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes aufbewahrt. Die Zwischenarchive der obersten Bundesbehörden in Sankt Augustin-Hangelar (bei Bonn) und Hoppegarten (bei Berlin) sind ebenfalls der Abteilung B zugeordnet. Der Hauptstandort der Abteilung B befindet sich in Koblenz; dort findet auch die Benutzung statt. Überlieferungen politischer Parteien, soweit diese keine eigenen Archive unterhalten, sowie Nachlässe berühmter Persönlichkeiten werden ebenfalls der Abteilung B zugeordnet. Die Überlieferungen der zugehörigen militärischen Provenienzen bis 1866 befinden sich in Koblenz, die militärische Überlieferung ab 1867 verwaltet die Abteilung Militärarchiv (MA) des Bundesarchivs in Freiburg i. Br.

Ein weiterer Standort der Abteilung B in Bayreuth beherbergt das so genannte Lastenausgleichsarchiv. Dort erfolgt die zentrale Archivierung der Unterlagen des Lastenausgleichs, ebenso befinden sich dort die Heimatauskunftsstellen, die Heimatortskarteien, die Ost-Dokumentation sowie die Feststellungs- und Leistungsakten. Das Lastenausgleichsarchiv dokumentiert den erfassten Gesamtschaden an deutschem Eigentum und Vermögen in den Vertreibungs- und Aussiedlungsgebieten, das Vertreibungs- und Aussiedlerschicksal (anhand der Ost-Dokumentation), die gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse in den Ostgebieten des Deutschen Reiches und in den ost- und südosteuropäischen Siedlungsgebieten in den Jahrzehnten bis zum Beginn der Vertreibungsmaßnahmen, die Lebensumstände der Deutschen in den Aussiedlungsgebieten zwischen Kriegsende und Aussiedlung sowie Tätigkeit und Wirkungsweise der gesamten Ausgleichsverwaltung. Ergänzt werden diese bundesdeutschen Bestände durch die Unterlagen des Suchdienstes des Roten Kreuzes der DDR. Ein weiterer Standort befindet sich in Ludwigsburg. Ludwigsburg war seit 1958 Standort der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“.

Abteilung R (Deutsches Reich)

Die Abteilung Deutsches Reich (R) verwaltet die Unterlagen der zivilen Zentralbehörden aus der Zeit

Die Abteilung R hat ihren Sitz in Berlin-Lichterfelde. Dort sind die Bestände des Norddeutschen Bundes (1867–1871) und des Deutschen Reiches (1871–1945) zusammengeführt und benutzbar, die durch den Zweiten Weltkrieg und die Teilung Deutschlands zerrissen waren. Die Bestände aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches (1495–1806) und des Deutschen Bundes (1815–1866) sowie aus der Zeit der Revolution von 1848/49 können in Koblenz benutzt werden.

Abteilung DDR

Die Abteilung DDR verwaltet die zivile Überlieferung des zentralen Staatsapparates der DDR und seiner Vorläuferbehörden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Zu den verwalteten Unterlagen gehört Schriftgut der Parlamente (DDR-Volkskammer) und obersten Organe der Staatsführung (u. a. Ministerrat der DDR, Präsident der DDR, DDR-Staatsrat) sowie Schriftgut einzelner Ministerien sowie deren nachgeordneter Einrichtungen. Das Archivgut des Ministeriums für Nationale Verteidigung befindet sich im Militärarchiv in Freiburg.

Abteilung BArch-MA (Militärarchiv)

Hauptartikel: Bundesarchiv-Militärarchiv

Die Abteilung Militärarchiv wurde 1955, dem Jahr der Aufstellung der Bundeswehr, in Koblenz eingerichtet. 1968 wurde das Militärarchiv an den damaligen Standort des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes Freiburg i. Br. verlegt, von dem es die Archivbestände aus dessen zugleich aufgelöster Dokumentenzentrale übernahm. Das Militärarchiv erfüllt neben endarchivischen Aufgaben auch zwischenarchivische Funktionen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zu dem im Militärarchiv verwalteten Archivgut gehören Unterlagen

Militärhistorische Unterlagen aus der Zeit vor 1867 befinden sich im Österreichischen Staatsarchiv in Wien sowie in einigen Staats- und Landesarchiven in Deutschland.

Abteilung FA (Filmarchiv)

Das Filmarchiv ist eine Abteilung des Bundesarchivs, der seit dem 3. Oktober 1990 das Staatliche Filmarchiv der DDR eingegliedert ist. Damit ist es eines der größten Filmarchive der Welt und das zentrale deutsche Filmarchiv. Berlin ist auch der Hauptsitz des Filmarchivs. Weitere Dienstorte des Filmarchivs befinden sich in Dahlwitz-Hoppegarten, Berlin-Wilhelmshagen sowie Koblenz. Eine Zusammenführung aller Berliner Standorte in einem Neubau in Hoppegarten und in Berlin-Lichterfelde ist geplant.

Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO-DDR)

Die SAPMO-DDR stellt Archivgut aus den zentralen Leitungsebenen der Parteien (SED, CDU, LDPD, DBD, NDPD), der Gewerkschaften (Archiv der Gewerkschaftsbewegung, Berlin (FDGB)), sowie DDR-Massenorganisationen (wie z. B. FDJ, Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft) der DDR ohne Sperrfristen für die Benutzung bereit. Das Archivgut wurde aus den jeweiligen Archiven in der DDR übernommen und umfasst auch Dokumente, die nicht der Zeit der DDR zuzuordnen sind, etwa Archivgut aus der Zeit des Deutschen Reichs. Zusätzlich zu den Archiven wurden auch die Bibliotheken des Instituts für Marxismus-Leninismus und anderer Organisationen in das Archiv übernommen und bilden dort den Grundstock für die archiveigene Dienstbibliothek. Die Stiftung wurde auf der Grundlage einer Änderung des Bundesarchivgesetzes gegründet und als unselbstständige Stiftung im Bundesarchiv eingerichtet. Die Stiftung nahm am 4. Januar 1993 ihre Arbeit auf.

Amtsleiter seit 1952

Karl Bruchmann (Direktor des Bundesarchives, 1961–1967
  • Georg Winter (Direktor des Bundesarchives, 1952–1960)
  • Karl Bruchmann (Direktor des Bundesarchives, 1961–1967)
  • Wolfgang A. Mommsen (Präsident des Bundesarchives, 1967–1972)
  • Hans Booms (Präsident des Bundesarchives, 1972–1989)
  • Friedrich Kahlenberg (Präsident des Bundesarchives, 1989–1999)
  • Hartmut Weber (Präsident des Bundesarchives seit 1999)

Kooperation mit Wikimedia

Seit Dezember 2008 kooperiert das Bundesarchiv mit Wikimedia Commons und macht 100.000 digitalisierte Fotografien öffentlich zugänglich.[1] „Das Bundesarchiv hat den gesetzlichen Auftrag, Archivgut öffentlich zur Verfügung zu stellen. Wie könnte man das besser machen als über Wikipedia?“ sagte Oliver Sander, Leiter des Referats Bilder, Karten, Töne beim Bundesarchiv. Die Bilder werden unter der Creativ-Commons-Lizenz veröffentlicht. Gleichzeitig werden Personendaten im Bundesarchiv mit Wikipedia-Artikeln und der so genannten Personennamendatei verknüpft.

Quellen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv-Bilder bei Wikipedia. Stuttgarter Zeitung, 10. Dezember 2008. Vgl. Bilder-Buch-Beziehung im Internet. Beispielhaftes Projekt von Public-Private-Partnership realisiert: Bundesarchiv stellt Wikipedia kostenfrei Online-Bilder zur Verfügung. Pressemitteilung des Bundesarchivs zur Pressekonferenz vom 4. Dezember 2008.

50.34257.57257Koordinaten: 50° 20′ 33″ N, 7° 34′ 21″ O


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