Deutsches Reichs-Sport-Abzeichen

Deutsches Reichs-Sport-Abzeichen
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Das Deutsche Reichssportabzeichen war eine in der Zeit des Nationalsozialismus vergebene Auszeichnung im Breitensport.

Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten erfolgte eine Adaption des bisher von den Sportverbänden verliehenen Sportabzeichens, um dem Gedanken der nationalsozialistischen Ideologie auch im Sport größere Verbreitung zu verschaffen.

Deutsches Reichssportabzeichen

Dazu verlieh der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen als öffentliche Anerkennung für vielseitige Leistungen auf dem Gebiet der Leibesübungen das "Deutsche Reichs-Sport-Abzeichen".

Das Deutsche Reichs-Sport-Abzeichen forderte eine "fünffache Gutleistung, es ist eine Leistungsprüfung auf Herz- und Lungenkraft, auf Spannkraft, auf den Besitz von Körperfertigkeit, Schnelligkeit und Ausdauer".

Zweck des Deutschen Reichs-Sport-Abzeichens war es, Anreiz zu schaffen

  • zur Erreichung der für die Volkskraft notwendigen hochgesteigerten körperlichen Allgemeinausbildung,
  • zur Bewahrung dieses Körperkönnens bis ins reife Alter.

Das Deutsche Reichs-Sport-Abzeichen wurde in drei Klassen, in Bronze, Silber(versilbert) und Gold(vergoldet) verliehen.

Das Zeichen in Bronze erwarben Bewerber, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die fünf geforderten Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllten. Das Zeichen in Silber erwarb,

  • wer innerhalb von 8 Jahren, einerlei, ob diese ununterbrochen aufeinanderfolgen oder nicht, jedes Mal die geforderten fünf Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllt,
  • wer das 32. Lebensjahr überschritten hat und die fünf geforderten Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllt.

Das Zeichen in Gold erwirbt,

  • wer im Besitz des silbernen Abzeichens in weiter folgenden 7 Jahren jedes Mal die fünf geforderten Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllt
  • wer das 40. Lebensjahr überschritten hat und die fünf geforderten Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllt.

Die Auszeichnung konnte jeder unbescholtene Deutsche erwerben, der

  • das 18. Lebensjahr vollendet hatte und
  • die gestellten Bedingungen erfüllte.

Die Bedingungen waren innerhalb der fünf Gruppen differenziert, um örtlichen Bedingungen zu entsprechen und den differenzierten Fähigkeiten der einzelnen Bewerber weitmöglichst entgegenzukommen, ohne das formulierte Prüfungsziel aus den Augen zu verlieren.

Inhaltsverzeichnis

Geforderte Leistungen

Gruppe 1

  • Schwimmen: über 300 m in 9 Minuten in stehendem Wasser oder hin und zurück in fließendem Wasser.

Gruppe 2

  • Hochsprung: 1,35 m über Latte, ohne Benutzung eines Sprungbrettes.
  • Weitsprung: 4,75 m ohne Benutzung eines Sprungbrettes.
  • Riesensprung (Grätsche) über das langgestellte 120 cm hohe, 170 cm lange Pferd ohne Pauschen, ohne Benutzung eines Sprungbrettes. Beide Hände am Pferdehals.
  • Skisprung: Die Bedingung der Gruppe gilt als erfüllt, wenn der Bewerber bei einem Gau- oder Kreissprunglauf die Note 12 erreicht hat.

Gruppe 3

  • Laufen: 100 m in 13,4 Sekunden
  • Laufen: 400 m in 68 Sekunden
  • Laufen: 1500 m in 5 Minuten 20 Sekunden.

Gruppe 4

  • Diskuswerfen (2 kg): 25 m aus dem Kreise von 2,50 m Durchmesser
  • Speerwerfen (800 g): 30 m
  • Kugelstoßen (7,25 kg): 8 m aus einem Kreise von 2,135 m Durchmesser
  • Steinstoßen (15 kg): Mindestleistung links uns rechts zusammen 9 m
  • Reckturnen: Mit Ristgriff Schwungstemme in den freien Stütz, freie Felge, Stützkippe, Unterschwung
  • Barrenturnen, Barrenhöhe 1,50 - 1,55 m: Aus dem Außenquerstand vorlinks mit Ellgriff an den Holmenden Schwebekippe in den Stütz, Rückschwingen in den Oberarmstand, Rolle vorwärts in den Oberarmhang mit sofortiger Schwungstemme beim Rückschwingen, Vorschwingen in den Außenquersitz links vor der linken Hand mit Griff der rechten Hand auf dem rechten Holm, Fechterflanke links in den Stand rücklings
  • Schwimmen (100 m): 1 Minute 40 Sekunden in stehendem Wasser
  • Eislaufen: 1500 m
auf Renn- oder Tourenschlittschuhen 3 Minuten 40 Sekunden (sogenannte Holländer oder Friesen)
auf gewöhnlichen Schlittschuhen, einschließlich Hockey-Schlittschuhen: 4 Minuten
  • Rudern 1: Die Bedingung hat erfüllt, wer auf einer deutschen offenen Ruderregatta, auf der mindestens 150 Ruderer gestartet sind, in einem Rennen, das auf totem Wasser über mindestens 1800 m und auf fließendem über mindestens 2000 m führte und das nach der Ausschreibung nicht örtlich beschränkt ist, bei einem Start von mindestens 3 Booten im Rennen einen Sieg errungen hat
  • Rudern 2: Wer im Rennvierer mit einem den Vorschriften des Deutschen Ruderverbandes für offene Rennen entsprechenden Steuermann, eine Strecke von 2000 auf stromlosem Wasser in 8 Minuten zurücklegt oder wer in einem Renneiner die gleiche Strecke auf stromlosem Wasser in 9 Minuten zurücklegt, auf fließendem Wasser eine entsprechend längere Strecke nach den Ausführungsbestimmungen des Deutschen Ruderverbandes.
  • Paddeln 1: Die Bedingung hat erfüllt, wer auf einer deutschen verbandsoffenen, der Ausschreibung nach nicht örtlich beschränkten Kanuregatta in einem Rennen, das auf einer Kurzstreckenregatta über mindestens 1000 m und auf einer Langstreckenregatta über mindestens 10 km führte, bei einem Start von mindestens 3 Booten einen Sieg errungen hat (Kajak, Canadier, Faltboot)
  • Paddeln 2: Die Bedingung hat erfüllt, wer in einem Faltbooteiner (Klasse F 1 der Maßtabelle des D.K.V.) 1000 m in 6 Minuten 55 Sekunden oder in einem Rennbooteiner (Klasse R 1 der Maßtabelle des D.K.V.) 1000 m in 7 Minuten 35 Sekunden zurücklegt
  • Gewichtheben: Hierfür ist maßgebend das Zurhochstreckbringen eines Gewichtes (Kugel- oder Scheibenstange), das einarmig mindestens der Hälfte des eigenen Körpergesichtes, beidarmig mindestens dem Eigengewicht des betreffenden Prüflings entspricht. Auszuführen sind beide Übungen
  • Segelfliegen: 3 Gleitflüge mit S-Kurve von je 1 Minute Dauer mit anschließender glatter Landung
  • Kleinkaliberschießen: Die Prüfung besteht im Schießen auf einem polizeilich genehmigten Schießstand und auf 50 m Entfernung. Je 5 Schuss liegend freihändig, kniend, stehend freihändig, offene Visierung. - Zielfernrohr und andere Hilfsmittel sind verboten. Jede Serie zu 5 Schuss ist innerhalb von 5 Minuten abzufeuern, von dem Kommando "Feuern" ab gerechnet. Die Serien folgen sich unmittelbar. Mindestleistung auf die 10ringige Scheibe 105 Ringe. Mindestleistung auf die 12ringige Scheibe 135 Ringe. Randfeuerpatronen 5,6 mm lang für Büchsen
  • Großkaliberschießen:
Scheibengewehr auf Standscheibe 175 m (20kreisige Ringscheibe) 235 Ringe oder
Wehrmanngewehr, Scheibe: Lorenzsche Figuren, Wehrmann-Gewehrscheibe (20kreisige Ringscheibe), Entfernung 175 m, 5 Schuss stehend freihändig, 5 Schuss kniend oder sitzend freihändig, 5 Schuss liegend freihändig - 210 Ringe oder
Pistole 50 m (20kreisige Ringscheibe) - 215 Ringe nach den Ausführungsbestimmungen des Deutschen Schützenbundes.

Gruppe 5

  • Laufen: 10 000 m in 50 Minuten
  • Dauermarsch mit Belastung 25 km, durchschnittlich 10 Minuten je Kilometer = 4 Stunden 10 Minuten; normale Landstraße, Gepäck: 12,5 kg im Rucksack oder Tornister, Wanderanzug
  • Schwimmen: 1000 m in 24 Minuten in stehendem Wasser
  • Eislaufen 10 000 m
auf Renn- oder Tourenschlittschuhen 27 Minuten (sogenannte Holländer oder Friesen)
auf gewöhnlichen Schlittschuhen (einschließlich Hockey-Schlittschuhen) 30 Minuten
  • Skilaufen, 15 - 18 km: Wer bei einem Kreis- oder Gaulanglauf, der satzungsgemäß ausgeschrieben ist und von anerkannten Kampfrichtern gewertet wird, eine Laufstrecke von 15 bis 18 km in einer Zeit zurücklegt, welche die Durchschnittsgeschwindigkeit der drei besten Läufer bis zu 50 % überschreitet
  • Radfahren:
20 000 m Landstraße in 45 Minuten;
20 000 m Radrennbahn in 40 Minuten
  • Rudern: Die Bedingung gilt als erfüllt, wenn der Bewerber in einem, den Allgemeinen Wettfahrtbestimmungen des Deutschen Ruderverbandes entsprechenden Gigvierer nach Art A oder B (§ 18 A.W.B.) oder in einer Seegig (Vierer) (§ 17 A.W.B.) mit einem, den Vorschriften des Deutschen Ruderverbandes für offene Rennen entsprechenden Steuermann in einer Stunde zurücklegt:
  • in einem Gigvierer nach Art A oder in einer Seegig (Vierer) = 11 km
  • in einem Gigvierer nach Art B = 12 km

Für fließendes Wasser gelten dieselben Bestimmungen, wenn die Hälfte der Strecke stromauf, die andere Hälfte stromab durchrudert wird. Wird auf fließenden Gewässern nur stromab gerudert, so ist von dem PrüfungsausSchuss eine Formel aufzustellen, bei welcher die Durchschnittsgeschwindigkeit des Stromes Berücksichtigung finden muss

  • Paddeln: Die Bedingung hat erfüllt, wer in einem Faltbooteiner (Klasse F 1 der Maßtabelle des D.K.V.) 10 km in 75 Minuten oder in einem Rennbooteiner (Klasse R 1 der Maßtabelle des D.K.V.) 10 km in 65 Minuten bzw. in einem Doppelkanadier (Klasse K 1 der Maßtabelle des D.K.V.) 10 km in 75 Minuten zurücklegt
  • Reiten: Die Prüfung besteht in einem Geländeritt Klasse L, mit den Anforderungen gemäß der Turnierordnung § 32 und gilt als bestanden, wenn der Bewerber sowohl für seine Leistung in Schnelligkeit als für die über Hindernisse je eine Note nicht schlechter als 3 erhalten hat (siehe Turnierordnung §§ 32, 33). Die Prüfung kann anlässlich jedes öffentlichen "Geländeritts" nach vorheriger Anmeldung beim Reichsverband für Zucht und Prüfung deutschen Warmbluts, Berlin W 50, Tauentzienstraße 7 erfolgen, der die Überwachung übernommen hat und zu jeder Prüfung 2 Richter bestimmt. Bei der Anmeldung ist Ort und Datum des gewählten Geländeritts anzugeben
  • Kraftradgeländefahrt über eine Strecke von mindestens 50 km, darunter 5 km Landweg oder Wiesenweg (nicht breiter als 1 m bis 1,20 m)
15 km Waldweg (nicht breiter als 1 m bis 1,20 m)
3 km im Gelände (Ödland oder Stoppelfeld)
3 Steigungen von mindestens 25 % auf Wald- oder Landweg
Überwinden von zwei trockenen Gräben von mindestens 1 m Tiefe und 4 m Breite
Fahren eines schmalen Waldweges von höchstens 50 cm Breite und mindestens 100 m Länge
Die Höchstzeit von 85 Minuten darf nicht überschritten werden. Zur Verwendung dürfen nur serienmäßig hergestellte Maschinen gelangen.

Erwerb des Abzeichens

Wer die Absicht hatte, sich um die Auszeichnung zu bewerben, hatte sich bei einem der D.R.V. angeschlossenen Verein, oder einer Ortsgruppe des D.R.V., der Hochschule, der Schule, der Schutzpolizei oder einem Truppenteil der Reichswehr anzumelden. Die zum Nachweis der bestandenen Prüfungen benötigten Urkundenhefte kosteten 1 RM (und Porto). Im Urkundenheft wurde dann das Lichtbild eingeklebt, mit persönlicher Unterschrift versehen und durch den Verein, die Ortsgruppe, die Schule oder eine amtliche Stelle beglaubigt.

Der Bewerber hatte sich dann jeweils bei der Stelle zur Prüfung anzumelden, welche die in Aussicht genommene Leistung beaufsichtigen sollte. Die Verbände gaben die Termine und Arten der Prüfungen öffentlich bekannt und richteten darüber hinaus besondere Anmeldestellen ein, die den Bewerber von Ort und Stunde der angesetzten Prüfung benachrichtigten.

In den Jahren von 1912 bis 1936 sind insgesamt 578.940 Reichssportabzeichen verliehen worden. 1.996 Frauen und 9.661 Männer erwarben das Abzeichen in Gold, 6.556 Frauen und 21.263 Männer erfüllten die Anforderungen für das silberne Abzeichen, und 55.641 Frauen und 473.823 Männer schafften die Übungen für das Abzeichen in Bronze. Im Jahr 1937 wurden insgesamt 101.726 Reichssportabzeichen verliehen: 88.845 in Bronze (8.190 an Frauen und 80.755 an Männer), 10.229 in Silber (1.769 an Frauen und 8.460 an Männer) sowie 2.552 in Gold (507 an Frauen und 2.045 an Männer). Im selben Jahr erhielten 29.644 Jungen und 14.274 Mädchen (insgesamt 43.918) das Reichssportjugendabzeichen.

Literatur

  • ohne Verfasser: Jahreskalender 1935 des RDB (Reichsbund Deutscher Beamten), ohne Verlag (amtliche Verlautbarung).
  • Schlag nach! Wissenswerte Tatsachen aus allen Gebieten. Bibliographisches Institut, Leipzig, 1. Aufl. 1938

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