- Deutschlandflagge
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Bundesflagge
Vexillologisches Symbol: ? Seitenverhältnis: 3:5 Offiziell angenommen am: 23. Mai 1949 Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder Bundesflagge ist eine Trikolore aus drei gleichgroßen horizontalen Balken in Schwarz, Rot und Gold (von oben; heraldisch: „Geteilt zu Schwarz, Rot und Gold“) mit dem Seitenverhältnis 3:5.
Inhaltsverzeichnis
Flaggen des Bundes
Die Farben der Bundesflagge sind in Art. 22 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 festgelegt, während die Proportionen in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 geregelt sind.
Dienstflagge der Bundesbehörden
Neben der Bundesflagge existiert noch die Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz: Bundesdienstflagge), deren Verwendung in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 festgelegt ist:
- Die Dienstflagge hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5.
Die Bundesdienstflagge ist Symbol des Bundes und darf ausschließlich von Bundesinstitutionen verwendet werden (§ 124 OWiG). Länder, Gemeinden, Bürger und privatrechtliche Institutionen dürfen die Bundesdienstflagge genauso wenig verwenden wie ausländische Personen oder Institutionen:
Ihnen ist die Verwendung des Bundeswappens sowie des Bundesschildes und der Bundesdienstflagge untersagt. Trotzdem trifft man häufig auf Flaggen, die der Bundesdienstflagge ähneln, aber statt des Bundesschildes das Bundeswappen in der Mitte führen. Die Benutzung dieser inoffiziellen Flaggenvariante – sie hat in ihrer Form zwar keinen hoheitlichen Charakter, könnte jedoch irrtümlich für die selbige gehalten werden – wird geduldet, sofern sie ein Ausdruck nationaler Verbundenheit mit der Bundesrepublik Deutschland darstellt (z. B. bei sportlichen Großveranstaltungen).Üblicherweise enthalten im Handel erhältliche Flaggen, die sich nicht auf die reinen Farben beschränken, nicht den Bundesschild, sondern das besagte Bundeswappen. Beide Wappen unterscheiden sich in der Darstellung des Adlers und in der Form. Rein rechtlich ist schon die Herstellung der Bundesdienstflaggen nicht erlaubt, da sowohl die Schaffung weiterer als auch die Veränderung bestehender Staatssymbole dem Staat vorbehalten ist, der auch über ihre Nutzung bestimmt.
Die obersten Bundeseinrichtungen (Bundesministerien, Bundeskanzleramt, Bundestag, Bundesrat, Bundesversammlung, Bundesverfassungsgericht) führen häufig statt der Bundesdienstflagge die Bundesflagge. Hierdurch soll ihre Legitimation durch das und ihre Verbundenheit mit dem Volk ausgedrückt werden, welches ja nur die Bundesflagge, nicht aber die Bundesdienstflagge verwenden darf.
Flaggen der Seestreitkräfte
Die deutsche Seekriegsflagge wird als Dienstflagge der Seestreitkräfte bezeichnet. Sie entspricht der Bundesdienstflagge, ist jedoch als Doppelstander ausgeführt. Der Bundesschild befindet sich etwa in der Mitte zwischen dem Flaggenstock und dem Einschnitt, jedoch etwas weiter vom Flaggenstock entfernt. Damit unterscheidet sich die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr gestalterisch von früheren Reichskriegsflaggen, die meist die Reichsfarben als Kreuz angeordnet führten. Die Dienstflagge der Seestreitkräfte lehnt sich dabei an die Flagge von 1848 an, wie sie auch von der Reichsflotte geführt worden ist. Sie steht damit in der demokratischen Tradition der Paulskirchenregierung.
Die Dienstflagge der Seestreitkräfte wurde auf Anordnung des Bundespräsidenten am 25. Mai 1956 eingeführt. Sie wird von allen Kriegsschiffen der Deutschen Marine und ihren Beibooten geführt. Auch ständig besetzte Küstenstationen führen sie. Zivil besetzte Hilfsschiffe der Marine, Stützpunkte und Kasernen der Bundesmarine führen die Bundesdienstflagge.
Die Kommandozeichen der Deutschen Marine stammen im Design noch aus der Zeit des Deutschen Kaiserreiches. Sie verwenden als Grundlage das schwarze Eiserne Kreuz auf weißem Grund.
Siehe auch: Liste der Flaggen der deutschen Marine (1935–1945)
Handelsflagge
Als Handelsflagge wird die Flagge bezeichnet, die von Handelsschiffen und anderen Schiffen im privaten Besitz als Nationalflagge gehisst wird. Das Recht zur Führung der Handelsflagge wird durch ein staatliches Flaggenzeugnis verliehen. Die deutsche Handelsflagge ist die einfache Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold). Als solche wird sie seit 1950 in der Bundesrepublik Deutschland, und seit 1990 im wiedervereinigten Deutschland geführt.
Farben
→ Hauptartikel: Schwarz-Rot-Gold
Historisch sind die Farben Schwarz-Rot-Gold seit Anfang des 19. Jahrhunderts ein Symbol für die Einigung Deutschlands.
Die genauen Farbtöne der deutschen Flagge sind nicht per Gesetz festgelegt. Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999 wurde aber das Corporate Design der Bundesregierung entwickelt. Für die technische Beschreibung verwendet die Bundesregierung momentan folgende RAL-Farbwerte, mit deren Entsprechung im Pantone- und CMYK-System für Bildwortmarken („Firmenlogos“) und RGB für Online-Medien:
Farbe RAL[1] Pantone CMYK RGB (Hex) RGB (Farbe) Schwarz 9005
Tiefschwarz0A 0A 0D Black 0-0-0-100 00 00 00 Rot 3020
VerkehrsrotC1 12 1C 485 0-100-100-0 FF 00 00 Gold 1021
RapsgelbEE C9 00 Yellow: 765 g, Red 032: 26 g, Black: 11 g,
transp. White: 198 g, Alternativ 74050-12-100-5 FF CC 00 Bannerflaggen
Neben den gewöhnlichen Flaggen im horizontalen Format sind in Deutschland oftmals Bannerflaggen im öffentlichen Gebrauch an Rathäusern, Schulen und anderen beflaggten Gebäuden gebräuchlich. (Bspw. am Römer, dem Frankfurter Rathaus). Der schwarze Streifen liegt im offiziellen Gebrauch durch den Bund oder deren Dienststellen an der Mastseite, da ihnen die Verwendung der Bundesflagge als Hissflagge im Hochformat untersagt ist. Wenn kein Mast verwendet wird, etwa direkt an Gebäuden, so ist die Lesart von links nach rechts, also schwarz links und gold rechts.[2]
Städtische Flaggen existieren oftmals nur in Bannerform, so zum Beispiel die Flagge der Stadt Hanau. 1996 fanden die Flaggen in Bannerform erstmals Erwähnung in der Gesetzgebung des Bundes als die Flaggengesetze am 13. November auf sie ausgedehnt wurden:
Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.
Zwar ist in den meisten Fällen ihr Seitenverhältnis nicht festgelegt, doch trifft man bei Bannerflaggen am häufigsten auf das Verhältnis 5:2.
Beflaggung
→ Hauptartikel: Beflaggung öffentlicher Gebäude
In dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 sind die Beflaggungstage geregelt, bei denen es keiner besonderen Anordnungen bedarf:
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus; 27. Januar als Trauerbeflaggung (Halbmast)
- Tag der Arbeit; 1. Mai
- Europatag (Gründung des Europarates 1949); 9. Mai
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes; 23. Mai
- Jahrestag des 17. Juni 1953
- Jahrestag des 20. Juli 1944
- Tag der Deutschen Einheit; 3. Oktober
- Volkstrauertag; 2. Sonntag vor dem 1. Advent (Halbmast)
- Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag*
- Tag der Wahl zum Europäischen Parlament*.
(* nicht in allen Bundesländern)
Zudem gibt es noch eine Reihe regelmäßiger Beflaggungstage der Länder. Des Weiteren sind Beflaggungen an anderen Tagen üblich, z. B. bei der Wahl des Bundespräsidenten oder Trauerbeflaggung beim Ableben eines bedeutenden in- oder ausländischen Politikers. Für diese Beflaggungen bedarf es (in der Regel) einer Anordnung des Bundesministers des Innern.
Flaggen in der deutschen Geschichte
Mittelalterliche Flagge
Die heraldische Kombination von Schwarz, Rot und Gold ist bereits seit dem Mittelalter bezeugt. Ein Vorläufer der deutschen Flaggen ist das Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Im Kriegsfall kamen weitere Flaggen wie die Reichssturmfahne oder, wenn der Kaiser involviert war, die Reichsrennfahne hinzu.
- Hochmittelalter bis 1410: schwarzer einköpfiger Adler mit roten Waffen (Schnabel und Krallen) auf gelbgoldenem Grund (heraldisch: „In Gold ein schwarzer Adler mit roten Waffen“). Dieser Adler war, zusammen mit der darauf basierenden Farbkombination schwarz-gelb als Reichsfarben das kaiserliche Wappen. Seit dem 13./14. Jahrhundert wurden dessen Klauen und Schnabel in Rot dargestellt. Das älteste Zeugnis davon gibt der Heidelberger Codex Manesse.
- Spätmittelalter ab 1410 bis 1806: schwarzer doppelköpfiger Adler mit roten Waffen auf gelbgoldenem Grund. Der doppelköpfige Adler symbolisiert dabei das Kaiser- und Königtum des Deutschen Kaisers, also seine hervorgehobene Stellung unter den anderen Königen Europas. Der Doppeladler wurde nach 1806 zur Hausflagge der Habsburger, die nach dem Untergang des Reiches auch die ehemaligen Reichsfarben Schwarz und Gelb nun als Farben des eigenen Hauses reklamierten.
Siehe auch: Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
Kaiserliche Kriegsflagge des Heiligen Römischen Reiches (1200–1350)[3][4]
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation (1410–1806, Darstellung von Albrecht Altdorfer)
Flaggen der Neuzeit
→ Hauptartikel: Schwarz-Rot-Gold
Ein Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt auch in den Befreiungskriegen 1813 gegen Napoleon, nämlich bei den Uniformen des Lützowschen Freikorps. Da die Freiwilligen unter dem preußischen Major Adolf von Lützow aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen und Zivilkleidung mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, die unterschiedlich farbigen Uniformen schwarz einzufärben. Hinzu kamen rote Aufschläge und Vorstoß sowie goldene Knöpfe. Die Korps setzten sich zumeist aus Studenten zusammen, die sich gegen die Besatzung Deutschlands durch Frankreich formierten (siehe hierzu auch Urburschenschaft). Zur Popularisierung hat die Legende beigetragen, die Farben seien die gleichen wie die des kaiserlichen Wappens im Heiligen Römischen Reich.
Die Farbzusammenstellung ergibt sich aus einem (historisch verbürgten) Ausspruch in den Befreiungskriegen:
Aus der Schwärze (schwarz) der Knechtschaft durch blutige (rot) Schlachten ans goldene (gold) Licht der Freiheit.
Am 17. Juni 1813 geriet die Truppe der „Schwarzen Jäger“ bei Kitzen (nahe Leipzig) in einen Hinterhalt der Franzosen und wurde fast völlig aufgerieben. Am 12. Juni 1815 gründeten sieben Studenten, die im Lützower Freikorps gedient hatten und nun bei verschiedenen Corps des SC zu Jena aktiv waren, zusammen mit anderen national gesinnten Studenten die Burschenschaft zu Jena (Ehre, Freiheit, Vaterland). Diese sieben Studenten wählten die Farben Schwarz, Rot und Gold zu den Farben der Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde heißt es dazu: „Eingedenk, dass bei Wartburgfest 1817 den jugendlichen Freuden auch stets der Ernst des Lebens zu bedenken sei, bestimmen sie Rot und Schwarz zu den Farben ihres Paniers“.
Anlässlich des vierten Jahrestages der Völkerschlacht bei Leipzig, dem 18. Oktober 1817, zogen etwa 500 Studenten der Burschenschaft und einige Professoren aus vielen deutschen Staaten unter der Losung „Nur im Ganzen ist Heil“, mit der rot-schwarz-roten Fahne (golden waren lediglich die Fransen) auf die Wartburg bei Eisenach (Wartburgfest), um für Freiheit und ein einheitliches Reich zu demonstrieren. Vom 27. Mai bis zum 30. Mai 1832 demonstrieren 30.000 Teilnehmer auf dem Hambacher Fest für nationale und demokratische Ziele und führten erstmals eine schwarz-rot-goldene Fahne mit sich. Die Inschrift im mittleren roten Teil „Deutschlands Wiedergeburt“ machte das Ziel der Beteiligten deutlich, die Errichtung eines deutschen Nationalstaates.
Deutscher Bund
Die Farben Schwarz, Rot und Gold als Nationalfarben für Deutschland haben sich während der Periode des Deutschen Bundes (1815–1866) in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts weiter etabliert. Die revolutionären Jahre von 1848/49 brachten die Gründung einer Nationalversammlung mit sich. Am 9. März 1848 wurde diese dann in Frankfurt am Main offiziell beschlossen und die Flagge mit den waagerechten Farben Schwarz-Rot-Gold festgelegt.
Revolutionäre von 1848/49, welche nicht eine Deutsche Einheit als Monarchie sondern als Republik haben wollten, wählten für sich auch eine senkrecht gestreifte schwarz-rot-goldene Trikolore in Anlehnung an die französische Flagge.
Außerdem war Schwarz-Rot-Gold die Flagge der deutschen Reichsflotte von 1848 bis 1852, Kriegsflagge Österreichs und seiner Verbündeten im Deutschen Krieg, Flagge des Bundes der Deutschen in Österreich-Ungarn und Landesflagge der Fürstentümer Waldeck, Reuß Jüngere Linie und Reuß ältere Linie.
Am 18. Mai 1848 zogen die Abgeordneten der ersten Deutschen Nationalversammlung, die erste deutsche Volksvertretung überhaupt, in die Frankfurter Paulskirche ein. Am 13. November 1848 wurde Schwarz-Rot-Gold im Reichsgesetzblatt als deutsche Flagge verkündet. Auch dienten die Farben als Flagge der Reichsflotte des Deutschen Bundes. Während des Deutschen Krieges 1866 kämpften einige deutsche Bundes-Korps unter der schwarz-rot-goldnen Fahne gegen Preußen. Schwarz und Gold waren auch die Farben des alten Reiches, diese alten Reichsfarben galten in Österreich-Ungarn bis 1918.
Schwarz-Rot-Gold steht heute als Sinnbild für die deutsche Demokratie, jedoch auch der Bund der Deutschen in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie pflegte Schwarz-Rot-Gold als seine Farben. Im Deutschen Reich waren sie bis 1918 die Landesfarben der Fürstentümer Waldeck, Reuß Jüngere Linie und Reuß ältere Linie. 1919 (bis 1933) wurde Schwarz-Rot-Gold wieder zur Nationalflagge Deutschlands. Die neue sozialdemokratische Regierung wählte ganz bewusst die alten Farben Schwarz-Rot-Gold für die erste deutsche Republik, um auch symbolhaft mit dem alten System zu brechen. Gleichzeitig sollte es dem beitrittwilligen Deutschösterreich leicht gemacht werden, sich unter dieser Fahne mit dem Deutschen Reich zu vereinigen.
Norddeutscher Bund und Deutsches Reich
→ Hauptartikel: Schwarz-Weiß-Rot
Preußen, der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die seinen eigenen Interessen entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck veranlasste persönlich durch die am 1. Juli 1867 in Kraft getretene Verfassung die Annahme einer neuen Flagge für die Kriegs- und Handelsmarine: einer schwarz-weiß-roten Trikolore. Diese Farben stammen ursprünglich von Flaggenvorschlägen Dr. Adolf Soetbeers, Sekretär der Handelskammer Hamburg, aus einem am 22. September 1866 im Bremer Handelsblatt erschienenen Artikel. Am 9. Dezember des Jahres plädierte Bismarck in einem ersten Verfassungsentwurf des Norddeutschen Bundes für diese Kombination, und auch Prinz Adalbert von Preußen, der preußischen Marineminister von 1848 bis 1851, sprach sich in einem Vortrag vor König und Kronprinz am 25. Dezember dafür aus, so dass die Farben schließlich am 22. Juni 1867 in der fertigen Verfassung festgelegt wurden. Der Öffentlichkeit wurde erklärt, dass Schwarz-Weiß für die preußischen und Rot-Weiß für die Hansestädte stünden. Die Hanse selber hatte zwar als Städtebund nie eine eigene einheitliche Flagge, allerdings führten die Wappen fast aller Mitgliedsstädte die Farben Weiß und Rot.
Diese Farbgebung passte mit den Farben des Königs von Preußen, Wilhelm I. insofern zusammen, als Schwarz-Weiß die Farben Preußens und Rot-Weiß die der Mark Brandenburg waren. Gegen die schwarz-weiß-rote Trikolore gab es kaum Widerstand – selbst den Anhängern von Schwarz-Rot-Gold war der erste Schritt einer Vereinigung der deutschen Staaten wichtiger als die Farben der Flagge. Diese Flagge wurde schließlich zur Nationalflagge des Deutschen Reiches von 1871–1918, welches den Norddeutschen Bund ablöste.
Weimarer Republik
Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der Weimarer Republik (am 11. August 1919) wieder durch eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold ersetzt. Schwarz-Weiß-Rot konnte nicht unverändert weitergeführt werden, da mit ihm das monarchistische, autoritäre System verbunden war, das nun beseitigt war. Die Einführung der schwarz-rot-goldenen Flagge führte zu einem Flaggenstreit, weil diese für viele als Sinnbild mehrfacher Demütigungen stand. Der Streit führte neben parlamentarischen und öffentlichen Diskussionen sogar zu Straßenkämpfen zwischen den gegnerischen Lagern. Die Monarchisten und die Nationalsozialisten favorisierten die Wiedereinführung der schwarz-weiß-roten Flagge und verspotteten die gültige Flagge als „Schwarz-Rot-Mostrich/Senf“. Erwähnt sei, dass als dritte alternative Flagge von den Mitgliedern und Anhängern der USPD eine rein rote Flagge vorgeschlagen wurde, da unter dieser die Novemberrevolution im Jahre 1918 stattgefunden hatte.
Auf der Suche nach einer Lösung wurde mit der Verordnung über die deutschen Flaggen vom 11. April 1921 ein Kompromiss geschlossen: Schwarz-Rot-Gold wurde zur Nationalflagge, während Schwarz-Weiß-Rot das Grundtuch für die Handels- und Dienstflagge zur See, sowie der Kriegsflagge wurde. Dieses Grundtuch wurde, je nach Gebrauch, mit einem Adlerwappen in Schwarz-Rot-Gold, einem gleichfarbigen Obereck bzw. einem Eisernen Kreuz kombiniert. Diese komplizierte Regelung gefiel jedoch niemandem, und jedes Lager betrachtete seine Farben als die wahren Farben Deutschlands.
So fuhr die deutsche Handelsflotte bis 1933 mit den Farben Schwarz-Weiß-Rot, denen eine Gösch in den Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold beigegeben war.
Drittes Reich
In der Zeit des Nationalsozialismus, ab 1933, ergänzten die Nationalsozialisten die Nationalflagge zunächst durch ihre Parteiflagge (Hakenkreuzflagge), die zusätzlich zur alten kaiserlichen Flagge „Schwarz-Weiß-Rot“ die Nationalflagge darstellen sollte. Adolf Hitler selbst hatte viele Symbole der Nationalsozialisten entworfen, so auch die Hakenkreuzflagge, obwohl er in Mein Kampf zugibt, dass ein Starnberger Zahnarzt – höchstwahrscheinlich ein gewisser Friedrich Krohn – einen sehr ähnlichen Entwurf geschaffen und wohl damit einen großen Einfluss auf die Entstehung der Hakenkreuzflagge ausgeübt hatte. Hitlers dortiger Deutung nach stand Rot für den „sozialen Gedanken“ der Bewegung, Weiß für den Nationalismus selbst, sowie die Reinheit der arischen Rasse und das schwarze Hakenkreuz symbolisierte die „Mission des Kampfes um den Sieg des arischen Menschen“.
Das Hakenkreuz wurde allerdings neben den „Ariern“ auch von vielen anderen Gruppen auf der ganzen Welt verwendet, ohne dass ein Zusammenhang mit dem deutschen Nationalsozialismus bestand (siehe Swastika). In den 1930er Jahren war es in Flaggen von Estland, Lettland, Finnland und Indien zu finden. Die verwendete Darstellung des Hakenkreuzes war innerhalb der NSDAP nicht unumstritten: so vertraten einige Mitglieder die Meinung, das Hakenkreuz dürfe nur in seiner „wahren arischen“ Form verwendet werden. Diese zeigt das Hakenkreuz mit Fähnchen an den Kreuzenden, welche nach links, gegen den Uhrzeigersinn zeigen.
Mit einem Erlass vom 12. März 1933 bestimmte Reichspräsident Paul von Hindenburg, dass zukünftig zwei Nationalflaggen das „Dritte Reich“ symbolisieren sollten: zum einen die alte kaiserliche Flagge mit den schwarz-weiß-roten Streifen und zusätzlich die Hakenkreuzflagge.[5] Beide Flaggen waren grundsätzlich zusammen zu hissen. Innenminister Wilhelm Frick legte am 29. April 1933 per Erlass fest, dass auf Handelsschiffen Schwarz-Weiß-Rot am Heck und die Hakenkreuzflagge am Platze der Signalflaggen gezeigt werden muss.[6]
Im Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 wurde unter anderem eine Änderung beschlossen, nachdem von diesem Zeitpunkt an ausschließlich die Hakenkreuzflagge als Nationalflagge zu zeigen sei.[7] In einer Rede von Hermann Göring in seiner Funktion als Reichstagspräsident wurde die Änderung wie folgt begründet:
„Die alte Flagge, sie ist in Ehren eingerollt worden. Sie gehört einem vergangenen Deutschland der Ehre an. […] Die Achtung, die wir vor der alten Flagge schwarz-weiß-rot haben, zwingt uns zu verhindern und zu verhüten, dass diese Farben und diese Flagge herabgewürdigt werden zu einem Parteiwimpel, unter dem sich als Siegeszeichen die Reaktion verborgen hält.“
– Hermann Göring: Redetext in: Völkischer Beobachter Nr. 260/17-09-1935
Ein bedeutender Anlass für diese Änderung dürfte im so genannten „Bremen-Zwischenfall“ zu suchen sein, der sich am 26. Juli 1935 in New York abspielte: Kurz vor dem Ablegen des deutschen Linienschiffs „Bremen“ gelang es einer Gruppe von Teilnehmern einer „Anti-Nazi-Demonstration“ auf das Schiff zu gelangen und während einer Schlägerei die NS-Hakenkreuzflagge zu entfernen. Sie wurde zerrissen und anschließend in den Hudson River geworfen. Vier Tage später wurde vom deutschen Botschafter in Washington der dortigen Regierung eine scharfe Protestnote übergeben, in der man sich über die „Schändung“ der deutschen Nationalflagge beklagte. Die US-Seite wies jedoch darauf hin, dass es sich bei der Hakenkreuzflagge lediglich um eine Parteiflagge handelte und die schwarz-weiß-rote Nationalflagge keinesfalls beeinträchtigt worden war. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass der entscheidende Anreiz für Hitler, das Flaggengesetz zu ändern, in diesem Zwischenfall zu finden sein dürfte.[8]
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden von den Besatzungsmächten alle vorherigen Nationalflaggen verboten. Am 12. November 1946 ordnete die Besatzungsmacht an, dass alle deutschen Schiffe zur Identifikation die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ (C = Kapitulation) mit einem dreieckigen Ausschnitt zu führen hätten, den sogenannten C-Doppelstander. Die Farben blau, weiß und rot repräsentieren dabei die Nationalfarben von drei der vier Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich). Dieser Stander durfte auf See nicht gegrüßt werden, bzw. es durften ihm keinerlei Ehrenbezeugungen erwiesen werden. Dies war deutlicher Ausdruck des Bestrafungswillens der Alliierten gegenüber dem geschlagenen Deutschland.
Die Vorbereitungen zur Erschaffung einer neuen deutschen Nationalsymbolik begannen während des „Verfassungskonvents“ auf Herrenchiemsee, der zwischen dem 10. und 25. August 1948 tagte. Obwohl es Überlegungen gab, die Flaggenfrage bis zu einer Wiedervereinigung aufzuschieben[9], entschloss man sich schließlich doch, eine Entscheidung zu treffen. Dies geschah vor allen Dingen unter dem Eindruck des Verfassungsentwurfes der SED vom 22. November 1946, in dem Schwarz-Rot-Gold als die Farben einer zukünftigen „Deutschen Republik“ bestimmt wurden.[10] Während die Sozialdemokraten für die Wiedereinführung der alten Weimarer Farben Schwarz-Rot-Gold plädierten, hielt man es auf Seiten der CDU/CSU sowie der konservativen Deutschen Partei für angemessener, die „Kreuzflagge“ des 20. Juli 1944 als neue Deutsche Nationalflagge zu wählen. Diese von Josef Wirmer, einem Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944, entworfene Flagge, die nach dem erfolgreichen Attentat auf Adolf Hitler als vorläufige Nationalflagge hätte Verwendung finden sollen, war Grundlage eines späteren Vorschlags der CDU/CSU vom 5. November 1948. Josef Wirmers jüngerer Bruder Ernst war Mitglied des Parlamentarischen Rats und überzeugte am 26. Oktober 1948 die Delegierten der CDU/CSU zunächst, den Originalentwurf seines Bruders zu übernehmen. Dieser vermied das heraldische Problem, dass Schwarz direkt an Rot grenzte. Jedoch entschied man sich am 3. November 1948, das traditionelle Angrenzen von Rot und Schwarz beizubehalten.[11] Im Entwurf zum Gesetzestext hieß es dazu: „Die Flagge des Bundes zeigt auf rotem Grunde ein schwarzes liegendes Kreuz und auf dieses aufgelegt ein goldenes Kreuz.“ [12]
Josef Wirmers Idee, die Nationalfarben in der Form eines skandinavischen Kreuzes anzuordnen, beruhte wohl auf der Vorstellung, dass man damit zum einen die Wehrmacht zufriedenstellte (durch Ähnlichkeit mit der Reichskriegsflagge) und zum anderen die demokratischen Kräfte berücksichtigte (durch Verwendung der traditionellen demokratischen Farben).Dass schließlich eine Einigung zu Gunsten von Schwarz-Rot-Gold zustande kam, ist wohl vor allen Dingen der Tatsache zuzuschreiben, dass damit eine Rechtskontinuität zwischen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland deutlich gemacht werden konnte.[13] Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde am 23. Mai 1949 die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Artikel 22 bestimmt: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“
In der Sowjetischen Besatzungszone entschied man sich auf dem zweiten Volkskongress 1948 für die schwarz-weiß-rote Flagge, wie sie auch vom Nationalkomitee Freies Deutschland benutzt wurde. 1949 wurde aber auf Vorschlag von Friedrich Ebert ebenfalls die schwarz-rot-goldene Flagge als Flagge der Deutschen Demokratischen Republik angenommen. Die Deutsche Demokratische Republik fügte mit dem Flaggengesetz vom 1. Oktober 1959 ihr Staatswappen – Ährenkranz mit Hammer und Zirkel – in die Mitte der Flagge ein. Das öffentliche Vorzeigen dieser im Westen als „Spalterflagge“ bezeichneten Flagge wurde bis Ende der 1960er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert (siehe auch Hallstein-Doktrin, Alleinvertretungsanspruch). Ein besonderer Flaggenstreit ergab sich 1959 in Westberlin, als auf dem Reichsbahngelände die nun neue schwarz-rot-goldene Fahne der DDR gezeigt wurde. Denn nach einer alliierten Vereinbarung unterstand das gesamte Eisenbahnwesen innerhalb der Grenzen der Stadt Berlin der Sowjetischen Militäradministration und es war deshalb nicht einfach durch die westliche Polizei kontrollierbar.[14] Mit der Wiedervereinigung wurden die Flaggen der Bundesrepublik Deutschland auch im Osten gültig.
Während der Umgang der Deutschen mit der Flagge in ihren Nationalfarben nach den Eindrücken des Zweiten Weltkrieges lange Zeit sehr zurückhaltend war, ist anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte ein massenhaftes Auftreten der deutschen Nationalflagge und der deutschen Nationalfarben an Häusern, Autos, Bekleidung, Fan-Artikeln und als Körperbemalung zu beobachten gewesen.
Sonstiges
Wie bei mehreren anderen Flaggen wurden bei der Gestaltung der schwarz-rot-goldenen Flagge heraldische Regeln missachtet. Die Farben der bundesdeutschen Flagge lassen sich auf die Fahne der Urburschenschaft (rot-schwarz-rot mit einem goldenen Eichenzweig und goldenen Fransen) zurückführen. Laut heraldischen Regeln dürfen keine zwei Farben direkt ohne ein Metall (gelb = Gold, weiß = Silber) dazwischen nebeneinanderstehen. Diese Regel hatte allerdings für Fahnen nur begrenzte Gültigkeit und spielt heute keine Rolle mehr. (Lit.: Neubecker, 1977, S. 86f.)
Länder und Gemeinden verfügen für ihren Hoheitsbereich über eigene Dienstflaggen – meist die Landesflaggen mit dem Landeswappen.
Behörden von Ländern und Gemeinden führen die Bundesflagge gemeinsam mit ihren eigenen Dienstflaggen. Boote der Länder (z. B. Wasserschutzpolizei) verwenden die Bundesflagge als Dienstflagge zur See.
Name der Flagge
Die Revolutionäre des 19. Jahrhunderts, die die Flaggenfarben als Kleidung trugen, bezeichneten die Fahne als „Dreifarb“, was wohl die deutsche Übersetzung des Begriffs „Trikolore“ ist. Im Gegensatz zu Dänemark (Dannebrog), Frankreich (le tricolore, „die Trikolore“), Großbritannien (Union Jack) oder den Vereinigten Staaten (Stars and Stripes) hat Deutschlands Flagge, wie viele andere Flaggen auch, keinen Namen.
Die deutsche Trikolore als Vorbild
Am 22. Februar 1928 reiste König Amanullah Khan von Afghanistan für fünf Tage nach Deutschland und besuchte Berlin und München. Deutschland hatte seit 1919 die afghanische Regierung und Bevölkerung in fast allen Bereichen der Infrastruktur, der Technik, im Bildungswesen finanziell, politisch und kulturell unterstützt. Angeblich soll Amanullah Khan durch Form und Farbgebung der schwarz-rot-goldenen Flagge Deutschlands inspiriert worden sein, denn im selben Jahr wurde erstmals in Afghanistan eine dreifarbige Flagge mit horizontalen Streifen in Schwarz-Rot-Grün eingeführt. Das Staatswappen zierte in weiß das Zentrum.[15]
Siehe auch
- Fahne der Einheit
- Flaggen der nationalen Minderheiten in Deutschland
- Liste der Flaggen deutscher Länder
- Bundeswappen (Deutschland)
Historische Flaggen
- Flagge Preußens
- Liste der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs
- Liste der Flaggen deutscher Gesamtstaaten
Einzelnachweise
- ↑ Die angegebenen RGB-Farbwerte entsprechen den offiziellen sRGB-Werten der RAL-Farben. Daneben sind die offiziellen CIE-xyY-Werte dargestellt, umgerechnet in sRGB mit absolut kolorimetrischem Rendering intent; der gelbe Farbton musste dabei leicht dem sRGB-Gamut angepasst werden. Da das Corporate-Design für Online-Inhalte allerdings anders definiert ist (siehe RGB-Farben rechts), ist dies nur als Anhaltspunkt für das Aussehen gedruckter Flaggen zu verstehen.
- ↑ documentarchiv.de, Anordnung über die deutschen Flaggen, abgerufen am 21. Juni 2008]
- ↑ Flags of the World – Imperial War Flag or St. George’s Flag (Sankt Georg Fahne)
- ↑ Whitney Smith: Flags Through the Ages and Across the World, 1975. ISBN 978-0-07-059093-9
- ↑ RGBl. I 1933, 103
- ↑ RGBl. I 1933, 244
- ↑ RGBl. I 1935, 1145
- ↑ Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane´s, London 1975, ISBN 0-356-04879-9
- ↑ Der Parlamentarische Rat 1948–1949, Akten u. Protokolle, Boppard/Rhein 1981, Bd 2. S. 205
- ↑ Alois Friedel: Deutsche Staatssymbole, Frankfurt/Main – Bonn, 1968, S. 40 ff.
- ↑ Flagmaster, The Flag Institute Bulletin Nr. 77, 1994, S. 8/9
- ↑ Sitzungsprotokolle der Unionsfraktion, Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte, Bd. 2, Stuttgart 1981, S. 121
- ↑ Gerhard Schröder. In: Bundesminister des Inneren, Fahnen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1955 (Vorwort).
- ↑ CB: Der Flaggenstreit. In Die Zeit 42/1959
- ↑ Roger Baert: Emblèmes de l’Afghanistan au XXe siécle in Vexillacta 2001
Literatur
- G. Anrich, A. u. G. Cronford: Das Flaggenbuch. Otto Maier, Ravensburg 1983, ISBN 3-473-38851-3.
- Jörg-M. Hormann, Dominik Plaschke: Deutsche Flaggen. Geschichte, Tradition, Verwendung. Edition Maritim, Hamburg 2006. ISBN 3-89225-555-5.
- Ottfried Neubecker: Heraldik. Wolfgang Krüger Verlag, Frankfurt am Main 1977. ISBN 3-8105-1306-7.
- Peter Reichel: Schwarz-Rot-Gold. Kleine Geschichte der deutschen Nationalsymbole. Beck, München 2005. ISBN 3-406-53514-3.
- W. Smith, O. Neubecker: Die Zeichen der Menschen und Völker. Unsere Welt in Fahnen und Flaggen. Reich Verlag AG, Luzern 1975. ISBN 3-7243-0115-4.
- Veit Valentin, Ottfried Neubecker: Die deutschen Farben. Leipzig 1929.
- Paul Wentzcke: Die deutschen Farben, ihre Entwicklung und Deutung sowie ihre Stellung in der deutschen Geschichte. (Quellen und Darstellungen zur Geschichte der Burschenschaft und der deutschen Einheitsbewegung, 9), Heidelberg 1927, 2. Aufl. 1955.
Weblinks
- Verordnung über die deutschen Flaggen – vom 11. April 1921
- Anordnung über die deutschen Flaggen – vom 13. November 1996
- Beflaggungserlass der Bundesregierung vom 22. März 2005
- Corporate Design der Bundesregierung
- „Schwarz-Rot-Gold“ – Symbol der Einheit
- Informationen zu den deutschen Flaggen mit weiterführenden Links und Literaturhinweisen
- Beschreibung der Reichsflagge des Heiligen Römischen Reiches
- Entstehung und Ursprung der schwarz-rot-goldenen Flagge
- Schwarz-Rot-Gold: Das Symbol für die nationale Identität der Deutschen! (PDF) – Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
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