- Dienstadel
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Dienstadel (Ministerialität) waren ursprünglich im königlichen oder kaiserlichen Dienst stehende Gefolgsleute, denen der Herrscher eine Stelle an seinem Hof oder im Dienste des Reiches verliehen hatte. Die Könige verliehen den durch Eroberung erworbenen Grundbesitz zunächst den Heerführern, welche damit ihren ererbten Allodialbesitz verbanden, und den Besitz mit dem Amt (z. B. der Grafenwürde) erblich zu machen verstanden. Zunächst wurde dadurch nur ein persönlicher Dienstadel begründet, der jedoch durch die Verbindung von Amt und verliehenem Grundbesitz in einen Erbadel überging. Er bildete im Laufe der Zeit eine neue Führungsschicht und ging im 12. Jahrhundert im Hochadel auf.
Seit dem 11. Jahrhundert bildete sich aus dem Rittertum – das seinem Inhalt nach Dienst war – eine breite Schicht von Dienstadel, der durch Nobilitierungen ständig erweitert wurde.
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