- Dienstalter
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Der Begriff Dienstalter bezeichnet den Zeitraum, den ein Bediensteter oder Angestellter in seiner bisherigen Anstellung bereits verbracht hat.
Öffentlicher Dienst
Eine Rolle spielt das Dienstalter besonders im Öffentlichen Dienst, jedoch auch in der Privatwirtschaft, insbesondere dann, wenn ein sehr langes Dienstalter zu Jubiläen mit besonderer finanzieller Zuwendung führt. In einigen Unternehmen wird mit dem Silbernen Jubiläum (Dienstalter 25 Jahre) z. B. ein weiteres Monatsgehalt gezahlt; mit dem 35. oder 40. Jubiläum werden sogar zwei zusätzliche Gehälter überwiesen. Dann ist der reale (oder fiktive, umgerechnete) Zeitpunkt des Dienstbeginns für das Dienstalter ausschlaggebend. Hier ist es oftmals strittig, ob z. B. der Zeitraum eines zwischenzeitlich absolvierten Studiums mit zum Dienstalter zählt.
Das Besoldungsdienstalter von Beamten (Berechnungsgrundlage für die Besoldung) ist gesetzlich geregelt und stimmt meist nicht mit der tatsächlichen Dienstdauer überein.
Vom Dienstalter spricht man aber auch bei Organisationen, wie der Freiwilligen Feuerwehr. Hier kann das Dienstalter auch eine Voraussetzung für bestimmte Beförderung und damit eines bestimmten Dienstgrades sein. Manchmal wird auch das Dienstalter für Entscheidungsbefugnisse herangezogen bei zwei gleichrangigen Mitgliedern. Auch die Möglichkeit mancher Ausbildungen ist an ein bestimmtes Dienstalter gebunden. Prinzipiell setzt man mit dem Erreichen auch einen gewissen Erfahrungsgrad gleich, der sonst oft nur schwer objektiv einzuschätzen ist.
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