- Beförderung (Rang)
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Mit der Beförderung wird einem Mitglied einer zivilen Organisation oder einem Angehörigen einer militärischen Streitkraft ein höherer Dienstgrad oder eine verantwortungsvollere Dienststellung übertragen. In aller Regel ist damit ein höheres Arbeitsentgelt verbunden.
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Grundsätzlich gilt, dass Beförderungen dem Leistungsgrundsatz unterliegen (Eignung, Leistung und Befähigung). Dementsprechend „bewährt“ sich ein Mitarbeiter, und es wird ihm das zuerkannte neue Amt zugetraut. Der Bewährungsaufstieg ist im Öffentlichen Dienst die Bezeichnung für die Besetzung einer höherwertigen Planstelle in eine höhere Laufbahngruppe oder für eine Höhergruppierung (bei Angestellten). Jegliche Beförderung bei Beamten ist jedoch abhängig von einer freien und besetzbaren avisierten Planstelle.
Formal klar geregelt sind Beförderungen vor allem im Beamtenrecht und beim Militär. Hier regeln Laufbahnverordnungen die Zeiten und Voraussetzungen, nach denen ein höherer Dienstgrad beziehungsweise eine höhere Amtsbezeichnung verliehen werden kann. Bei der Bundeswehr ist dies der § 5 der Soldatenlaufbahnverordnung. Derzeit wird bei den deutschen Polizeien auch nach Standzeiten befördert, das heißt, dass man nicht mehr durch positive Beurteilung des Vorgesetzten befördert wird, sondern nach den abgeleisteten Dienstjahren.
Im privatwirtschaftlichem Berufsleben wird mit dem Begriff der Beförderung jede Art der Übertragung einer höheren Verantwortung innerhalb desselben Unternehmens assoziiert; so werden Mitarbeiter zum Beispiel zum Vorarbeiter oder Abteilungsleiter befördert. Die Freiwilligen Feuerwehren machen Beförderungen entweder vom Dienstalter oder der Funktion abhängig. Hierarchisch strukturierte Vereine mit interner Ämterverteilung, wie z. B. Schützenvereine oder Science-Fiction-Fanklubs, regeln die Beförderung von Mitgliedern meist anhand eigener Richtlinien.
Unterscheidung von Beförderung und Ernennung
Von der Beförderung zu unterscheiden ist die Ernennung. Erstere begründet einen Aufstieg im Rang, nicht aber eine grundsätzliche Änderung des Anstellungsverhältnisses oder des Aufgabenbereichs. Beispiel: Ein Offizieranwärter wird nach erfolgreicher Ausbildung zum Offizier ernannt, bei gleichzeitiger Beförderung vom Oberfähnrich zum Leutnant. Später folgt der Aufstieg vom Leutnant zum Oberleutnant (Beförderung) und die Übernahme des Postens als Kompanieführer (Ernennung).
Verweigerte Beförderung und Degradierung
Das Gegenteil einer Beförderung ist eine Degradierung (bei Beamten und Richtern in Deutschland als „Versetzung in Amt mit geringerem Endgrundgehalt“ bezeichnet). Diese kann bei einem schweren Dienstvergehen verhängt werden. Eine andere Disziplinarmaßnahme/-strafe ist die Beförderungssperre, bei der man über eine bestimmte Zeit nicht befördert werden darf.
Siehe auch
- Dienststellung
- Berufliche Funktion
- Karriere
- Zulage (z. B. Amtszulage) – keine Beförderung
Literatur
- Vorschrift H.Dv. 29a, Bestimmungen über die Beförderung und Ernennung der Unteroffiziere und Mannschaften während des Krieges (K.Beförd.Best.), 1940
- Beförderung. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 3, Leipzig 1733, Spalte 909–913.
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