- Besoldungsdienstalter
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Das Besoldungsdienstalter (BDA) war bis zum 30. Juni 2009 die Berechnungsgrundlage für die Dienstbezüge von Beamten und Soldaten. Seit dem 1. Juli 2009 tritt an die Stelle des Besoldungsdienstalters die Erfahrungszeiten mit ihren acht Stufen.
Der Beginn des Besoldungsdienstalters war gesetzlich festgelegt mit dem Beginn des Monats, in dem der Beamte oder Soldat sein 21. Lebensjahr vollendet) und meist nicht mit dem tatsächlichen Dienstbeginn identisch, der bis zu zehn Jahren später liegen konnte. Dieser Zeitpunkt konnte sich - etwa durch Zeiten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen - noch weiter nach hinten verschieben.
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