- Dividendenberechtigung
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Die Dividendenberechtigung ist das Recht des Aktionärs auf Erhalt der Dividende als Gegenleistung für das Bereitstellen von Kapital durch den Aktionär, der am Gewinn der Gesellschaft beteiligt wird.
Der Bilanzgewinn einer Aktiengesellschaft wird in Form von Dividenden auf Beschluss der Hauptversammlung an die Aktionäre verteilt, wobei § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz statt von „Dividende“ ausdrücklich von „auszuschüttende[r] Betrag oder Sachwert“ spricht. Das Dividendenrecht ist nicht übertragbar.
Literatur
- Hahn/Reif, Erhöhung der Hauptversammlungspräsenz durch Dividendenbonus, Der Gesellschafter (GesRZ) 2007, S. 44-47.
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