- Doppelhaushälfte
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Der Begriff Doppelhaus steht für drei sich teils überschneidende Begriffe des Bauwesens.
- Im deutschen Baurecht bezeichnet ein Doppelhaus eine Gebäudekonstruktion mit zwei Eingängen in der offenen Bauweise nach § 22 BauNVO. Hierbei handelt es sich in aller Regel um zwei Einfamilienhäuser mit jeweils unabhängigen Eingängen und Treppenhäusern; entscheidend zur Abgrenzung zum Mehrfamilienwohnhaus mit nur einem Eingang ist die Zahl der Hauseingänge. Andere Gebäudetypen nach § 22 BauNVO sind das Einzelhaus und die Hausgruppe.
- In der Umgangssprache bezeichnet Doppelhaus zwei aneinander gebaute Einfamilienhäuser. In Österreich verwendet man für ein Doppelhaus den Begriff Gekuppelte Bauweise.
Man spricht in der Regel von einem Doppelhaus, wenn zwei Häuser an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind; jedoch sind auch ein oder mehrere Doppelhäuser auf einem ungetrennten Grundstück möglich (z. B. in der Rechtsform des Wohnungs- und Teileigentums). Entscheidend für die Bauform ist, dass es sich um zwei durchgehend durch einen Brandabschluss (früher gemeinsame Brandwand, heute zwei Wände mit gedämmter Trennfuge) getrennte eigenständige Gebäude handelt. Die beiden Hälften sind dabei oftmals ähnlich gestaltet, häufig mit achsensymmetrischer Fassadengestaltung und Grundriss. Damit ähnelt ein typisches Doppelhaus zwei spiegelsymmetrischen Einzelhäusern.
Normalerweise handelt es sich bei der gemeinsamen Wand um eine Seitenwand der Gebäude. Handelt es sich um die Rückwand, spricht man von „Back to back“-Bebauung. Ist bei den beiden Hälften keine symmetrische Bauweise zu erkennen, spricht man von „einseitig angebaut“. Stoßen mehr als zwei Gebäude mit ihren Seitenwänden aneinander, spricht man von Reihenhäusern.
Die Vorteile von Doppelhäusern (und auch Reihenhäusern) gegenüber Freistehenden Gebäuden sind eine günstigere Flächenausnutzung der Grundstücke und eine Verminderung der Heizkosten durch einen geringeren Außenwandanteil. Nachteile liegen darin, dass je eine Wand fensterlos bleibt sowie in der eingeschränkten Schalltrennung der beiden Haushälften.
- Eine spezielle Bauform in der Gutsarchitektur in Schleswig-Holstein; siehe Doppelhaus (Schleswig-Holstein).
- Im deutschen Baurecht bezeichnet ein Doppelhaus eine Gebäudekonstruktion mit zwei Eingängen in der offenen Bauweise nach § 22 BauNVO. Hierbei handelt es sich in aller Regel um zwei Einfamilienhäuser mit jeweils unabhängigen Eingängen und Treppenhäusern; entscheidend zur Abgrenzung zum Mehrfamilienwohnhaus mit nur einem Eingang ist die Zahl der Hauseingänge. Andere Gebäudetypen nach § 22 BauNVO sind das Einzelhaus und die Hausgruppe.
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