- Dorferneuerungsprogramm
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Unter Dorferneuerung versteht man in der Bundesrepublik Deutschland staatlich geförderte Programme, die die baulichen, verkehrstechnischen und kulturellen Verhältnisse in Dörfern verbessern sollen.
Inhaltsverzeichnis
Dorferneuerungsrichtlinien
Dorferneuerungen werden durchgeführt auf der Grundlage sogenannter Dorferneuerungsrichtlinien, die von den Bundesländern verabschiedet werden.
Im Text der Richtlinien werden die allgemeinen Ziele der Dorferneuerung festgelegt wie beispielsweise in Niedersachsen:
"Die Förderung der Dorferneuerung ist Teil der Strukturpolitik des Landes für die ländlichen Räume und die ländlich geprägten Bereiche von Ordnungsräumen. Sie soll die Gemeinden und ihre Bürger befähigen, die durch sozio-ökonomische, baulich-räumliche, ökologische und kulturelle Werte geprägte unverwechselbare Eigenart ländlicher Siedlung zu bewahren und die Dörfer als Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum künftigen Erfordernissen anzupassen."
Die Gelder, die in der Dorferneuerung eingesetzt werden, stammen aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln.
Die Förderung soll (ebenfalls Beispiel Niedersachsen):
- ermöglichen, Leitlinien für die künftige Entwicklung des Dorfes zu erarbeiten,
- ländliche Siedlungen als Standort land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und verbessern,
- Wirtschaftserschwernisse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe beseitigen sowie deren Arbeitsaufwand verringern,
- die Umweltwirkungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit den Erfordernissen zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens in Einklang bringen,
- die Lebensverhältnisse bäuerlicher Familien verbessern,
- die allgemeine Wirtschaftskraft des Dorfes sichern und stärken,
- die ortstypische Bausubstanz ggf. durch Umnutzung sichern,
- das Wohnumfeld verbessern,
- die dörfliche ökologische Eigenart und Vielfalt bewahren oder wiederherstellen,
- einen Beitrag zur Ortsbildpflege sowie zur gestalterischen Entwicklung des Dorfes leisten,
- das Dorf in die umgebende Landschaft einbinden
- sowie Anstöße für eine langfristige sinnvolle Dorfentwicklung und für weitere öffentliche und private Investitionen geben.
Reihenfolge und Schwerpunktsetzung innerhalb der vorgenannten Aufstellung der Ziele der Dorferneuerung lassen erkennen, dass in Niedersachsen insbesondere die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in den Kernbereich des Interesses gerückt werden. Ihre Stellung im Dorf soll vorrangig gesichert und weiterentwickelt werden. Aber auch die anderen Aspekte einer dörflichen Entwicklung, wie zum Beispiel die allgemeine Wirtschaftsentwicklung, die Entwicklung des Dorfes als Wohnstandort, die Ortsbildpflege und die Dorfökologie sollen Gegenstand der Dorferneuerung sein.
In Hessen ist die Schwerpunktsetzung eher auf die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz ausgerichtet, wobei neben der Schaffung von Wohnraum die Erhaltung und auch Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle spielt.
Zu unterscheiden ist in den Dorferneuerungsprogrammen zwischen der Förderung kommunaler und privater Maßnahmen. Bei den kommunalen Maßnahmen in Hessen wird ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt, dass sie gemeinsam mit allen Bevölkerungsgruppen im Ort erarbeitet werden. Dabei sollen besonders Maßnahmen gefördert werden, die die Innenentwicklung (Bauen im Ortskern) des Ortes vor der Außenentwicklung (Neubaugebiete) vorsehen und die demographische Entwicklung berücksichtigen; d.h., es soll versucht werden, die Dörfer für alle Altersgruppen lebenswert zu erhalten.
Dorferneuerungsplan
Grundlage für eine Förderung der Dorferneuerung nach den Dorferneuerungsrichtlinien der jeweiligen Bundesländer ist ein Dorferneuerungsplan, der in Text und Karte die Entwicklungsziele für den Planungsraum und die zur Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen darstellt.
Beim Dorferneuerungsplan handelt es sich um ein örtliches Entwicklungskonzept, das eine Übersicht ermöglichen soll über künftiges Planen und Handeln im Dorf, und das den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die vorgesehenen Maßnahmen benennt. Der Dorferneuerungsplan ist von den Gemeinden aufzustellen. Es wird eine intensive Beteiligung der ansässigen Bürger und Grundstückseigentümer angestrebt. Die Träger öffentlicher Belange, die Dorfbewohner und andere Antragsberechtigte sind bei der Planung in geeigneter Weise zu beteiligen
Länderspezifische Ausprägungen
- In Bayern wird diese Aufgabe von den ehemaligen Flurbereinigungsbehörden, heutige Bezeichnung Amt für ländliche Entwicklung, koordiniert.
- In Hessen sind die Ämter für den ländlichen Raum (beim jeweiligen Landratsamt) zuständig, die Förderung erfolgt über die Investitionsbank Hessen (IBH). Hier werden auch keine Dorfentwicklungspläne mehr erstellt, sondern im Jahr der Anerkennung des Ortes als Förderschwerpunkt wird gemeinsam von einem Fachbüro mit den Bürger/innen vor Ort ein Dorfentwicklungskonzept erstellt, das neben einer Stärken/Schwächen-Analyse ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung und einen Maßnahmenkatalog für die kommunalen Maßnahmen erhält, aber noch keine Planungen im engeren Sinne. Förderschwerpunkte in Hessen bleiben für 9 Jahre im Programm, danach ist keine Förderung mehr möglich.
- In Rheinland-Pfalz sind bei den Kreisverwaltungen Dorferneuerungsbeauftragte tätig, die die Dorferneuerung betreuen. Hier wird jede Ortsgemeinde, die ein qualifiziertes Dorferneuerungskonzept vorlegt, in das Förderprogramm aufgenommen und sowohl für private wie auch für kommunale Maßnahmen können Fördermittel fließen. Zusätzlich werden für sechs Jahre Laufzeit "Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte" anerkannt. Mittels Fortschreibung der Dorferneuerungskonzepte und besonderer Beratungs- Moderationsleistungen soll in den Schwerpunktgemeinden eine vorrangige Berücksichtigung bei der Verteilung der Fördermittel ermöglicht werden.
Beispiele
- Dorferneuerung Neuses bei Kronach und Walkersbach bei Pfaffenhofen an der Ilm
- Dorferneuerung Hünfelden-Mensfelden finden Sie hier
- Dorferneuerung in Ostthüringen [1]
Literatur
- Dorferneuerung, 2 Bde.: Anregung zum Mitmachen, Hg. Dieter Schoeller. 309, 251 S. Abb.ISBN 3-7022-1808-4,
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