- Durchführungsverordnung
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Als Durchführungsbestimmungen werden in der Politik begleitende Regelungen zu Gesetzen, Verordnungen und Erlässen bezeichnet. Sie dienen der klaren Administration des Gesetzes und werden von der Exekutive erlassen:
- im Regelfall vom zuständigen Minister, der dazu von der Legislative (Bundestag, National-, Bundesrat usw.) ermächtigt wird;
- Vorgänge mit geringerer Bedeutung werden auch direkt von Verwaltungsstellen geregelt.
Die Details der Durchführung betreffen z. B. Sonderfälle, für die das Gesetz nur den Rahmen definiert hat, oder die technischen bzw. finanziellen Berechnungsgrundlagen, und die Dienststellen, die mit der Administration zu befassen sind.
Durchführungsbestimmungen gibt es auch bei vielen anderen Aktivitäten - z. B. für die detaillierte Regelung von Studien an Hochschulen, für die Tätigkeit größerer Vereine oder im Sport.
Eine besondere Rolle können Durchführungsbestimmungen bei der Minderheiten-Politik spielen. So wurde über Details zum Südtirolpaket über 20 Jahre verhandelt, um die Autonomie für die deutschsprachig dominierte Region Südtirol innerhalb von Italien rechtlich einwandfrei abzusichern.
Siehe auch:
- Gesetzgebung, Normenhierarchie, Verordnung, EG-Verordnung, Landesregierung,
- Dienstvorschrift, Verwaltungsvorschrift, Finanzamt usw.
- Selbstverwaltung, Vereinsrecht, Sportverein
Weblinks (typische Beispiele)
- Ermächtigung des dt.Bundesrates für Durchführungsbestimmungen zum grenzüberschreitenden Güterverkehr
- Durchführungsbestimmungen zur österr. Schienenverkehrslärm-Immissionsschutz-Verordnung
- Durchführungsbestimmungen für UNIcert-Prüfungen
- Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Fußball-Bundesliga
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