- E634
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Strukturformel Allgemeines Name Calcium-5′-ribonucleotid Summenformel C10H11N4CaO8P CAS-Nummer ? Eigenschaften Molare Masse 386,27 g/mol Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung unbekannt R- und S-Sätze R: ? S: ? Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Calcium-5'-ribonucleotid (E 634) ist ein Geschmacksverstärker, der überwiegend in Würzmitteln verwendet wird.
Inhaltsverzeichnis
Vorkommen
Calcium-5´-ribonucleotid ist in jeder lebenden Zelle vorhanden. Es wird aus natürlichem Zellmaterial gewonnen. Calcium-5´-ribonucleotid spielt eine wichtige Rolle im Proteinstoffwechsel. Es ist ein Bestandteil der DNA und kommt so in jeder Zelle vor.
Zulassung
E 634 ist allgemein zugelassen, mit Ausnahmen bei bestimmten Lebensmittel wie z. B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren. Die zulässige Höchstmenge beträgt 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis).[1]
Sicherheitshinweise
Wie alle purinreichen Verbindungen wird Calcium-5-ribonucleotid im menschlichen Organismus zu Harnsäure abgebaut. Es kann daher zu einer Einlagerung von Harnsäure kommen. Infolgedessen ist bei einer bereits vorliegenden Harnsäureerkrankung (Gicht) mit weiteren gesundheitlichen Problemen zu rechnen. Gichtpatienten sollten generell purinreiche Lebensmittel meiden.
Als körpereigene Substanz wird Calcium-5-ribonucleotid generell für gesunde Menschen als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Dies wurde auch in umfangreichen toxikologischen Studien bestätigt.[2]
Einzelnachweise
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