EBM 2000

EBM 2000

EBM 2000plus ist die Bezeichnung für den seit 1. April 2005 in Deutschland gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), einem Verzeichnis, das die Abrechnung ambulanter Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Anfangs sollte der Maßstab unter dem Namen EBM 2000 eingeführt werden. Da dies wegen der aufgetretenen Verzögerungen nicht möglich war, wurde er umgetauft auf EBM 2000plus.

Der EBM 2000plus hat besondere Bedeutung erlangt, weil die um ihn geführte Diskussion besonders in den Jahren 1998 bis 2005 viele Aspekte der Finanzierung von ambulanten Krankenkassenleistungen in die Öffentlichkeit getragen hat. So ist von Seiten der Ärzte und anderer Leistungserbringer die immer schlechtere Vergütung ihrer Leistungen kritisiert worden, die aus dem Abfall des Punktwertes resultierte. Dieser Punktwert bezeichnet den Geldwert eines EBM-Punktes und war beispielsweise von 1993 bis 1996 um 25% gesunken. Die Kassenärzte fordern deshalb ein Abrechnungssystem, das ihre Leistungen auf der Basis betriebswirtschaftlicher Berechnungen mit festgelegten (Euro-)Beträgen vergütet. Die Krankenkassen auf der anderen Seite verweisen auf das Problem unvorhersehbarer Kostensteigerungen, wenn Leistungen ohne Mengenbegrenzung mit festgelegten Beträgen vergütet werden. Bei dem zur Zeit gültigen Bewertungssystem tragen die Ärzte alleine das finanzielle Risiko vermehrter Leistungserbringung: je mehr Leistungen sie erbringen, d.h. je mehr sie arbeiten, umso weniger Geld erhalten sie pro Leistung, da ihr Gesamthonorar nicht ansteigt.

Zum 1. Januar 2008 tritt der EBM 2008 in Kraft, der am 19. Oktober 2007 zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbart wurde. Gegenüber dem EBM 2000plus zeichnet sich der EBM 2008 durch noch weitergehende Pauschalierungen der Vergütung aus.


Inhaltsverzeichnis

Geschichte

  • Dezember 1993: Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, "… eine neue Gebührenordnung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erfordernisse der einzelnen Fachgebiete als Ersatz für den EBM zu erarbeiten …" [1]
  • 1. Januar 1996: letzte Reform des vorherigen EBM.
  • Mai 1998: Ablehnung des ersten EBM-Entwurfes ("EBM 2000") durch die Vertreterversammlung der KBV.
  • November 2000: Vorlage des ersten kompletten EBM-Entwurfs mit Punktwerten.
  • Mai 2004: Beschluss des Bewertungsausschusses, den EBM 2000plus zum 1. Januar 2005 in Verbindung mit einer zeitgleich in Kraft tretenden Mengensteuerung (morbiditätsbezogene Regelleistungsvolumina) einzuführen.
  • 1. April 2005: Einführung des EBM 2000plus ohne die Regelleistungsvolumina.

Konzeption

Neben notwendiger Anpassungen an den medizinischen Fortschritt seit der letzten EBM-Reform 1996 haben auch grundsätzlich neue Konzepte im EBM 2000plus Aufnahme gefunden.

So wird die vom Gesetzgeber geforderte Trennung in einen haus- und einen fachärztlichen Versorgungsbereich auch in der Honorierung vollzogen. Hausärzte dürfen keine fachärztlichen Ziffern abrechnen und umgekehrt.

Es gibt ein kleines Kapitel der Leistungen, die von allen Ärzten abrechenbar sind. Hausbesuche stehen in diesem Kapitel, und auch Notfallleistungen (Wiederbelebung).

  • Viele bisher einzeln bewertete Leistungen sind zu Komplexen und Pauschalen zusammengefasst. Beispiel: der Ordinationskomplex beinhaltet neben dem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bereits viele bisher gesondert abzurechnende Leistungen, z. B. die symptombezogene Untersuchung, die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Untersuchung der Prostata.
  • Eine Altersgewichtung dieses Ordinationskomplexes soll dem unterschiedlichen Aufwand in Abhängigkeit vom Patientenalter Rechnung tragen. So wird er im Bereich hausärztlicher Versorgung mit 145 (6.-59. Lebensjahr) bis 225 Punkten (ab 60. Lebensjahr) bewertet.
  • Gleiche Leistungen werden je nach Arztgruppenzugehörigkeit teilweise sehr unterschiedlich bewertet. Beispiel: der Ordinationskomplex (ab 60. Lebensjahr) wird im Bereich hausärztliche Versorgung mit 225 Punkten, im fachärztlichen Versorgungsbereich Innere Medizin hingegen mit 230 Punkten bewertet. Wenn dabei noch eine gründliche körperliche Untersuchung durchgeführt und ein Elektrokardiogramm (EKG) angefertigt werden, so können im hausärztlichen Bereich zusätzlich 300 Punkte für den Ganzkörperstatus und 220 Punkte für das EKG abgerechnet werden, insgesamt also 745 Punkte. Im fachärztlichen Bereich bleibt es bei 230 Punkten, da Ganzkörperstatus und EKG im Ordinationskomplex enthalten sind. Verständlicherweise gab es heftige Proteste gegen die Regelung "ungleiches Geld für gleiche Leistungen". Sozialgerichte tolerieren jedoch diese Bestimmungen, da sie den Körperschaften einen weiten Ermessensspielraum bei der Ausformung der Honorarbestimmungen zugestehen.
  • Bestimmte Leistungen werden exklusiv der haus- oder fachärztlichen Versorgungsebene und innerhalb des fachärztlichen Bereichs den einzelnen Fachgebieten zugeordnet. Beispiel: die Spiegelung der Bronchien (Bronchoskopie) ist im EBM 2000plus nur noch für Fachärzte der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Lungenheilkunde (Pneumologie) abrechenbar.

Leider hat der EBM 2000 plus die an ihn geknüpften Erwartungen in keiner Weise erfüllt. Grundgedanken bei der Konzeption war es, eine betriebswirtschaftlich kalkulierte Bewertung und Honorierung ärztlicher Leistungen zu erreichen. Als Basis für die Berechnung wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit hohem personellen und finanziellen Aufwand Rohdaten über ärztliche und nichtärztliche Leistungsparameter (Zeitaufwand pro Leistung, sachliche und personelle Kosten jeder Leistung usw) erstellt und teils im Ausland eingekauft. Schon vor der Einführung wurde dieser betriebswirtschaftliche Teil im wesentlichen eliminiert, da konkrete Berechnungen eine erhebliche Finanzierungslücke / Unterfinanzierung durch das zur Verfügung stehende Honorarvolumen ergaben. Es erfolgte daraufhin eine weitgehend willkürliche Anpassung der Bewertung der neuen Gebührenordnungsziffern an das politisch zugestandene Honorarvolumen. Aufgrund der Erfahrungen mit neuen Gebührenordnungen in der Vergangenheit standen die meisten Ärzte daher der Neueinführung sehr skeptisch gegenüber. "Schmackhaft" wurde der Ärzteschaft die neue Gebührenordnung mit dem Versprechen gemacht, nach der "Durststrecke" einer Einführungsphase von ca. 2 Jahren erfolge ab dem Jahr 2007 eine Bewertung ihre Leistungen wieder in Euro und Cent statt in "Punkten" (ärztliche Leistungen werden in Punkten honoriert. Der Wert eines Punktes schwankt zwischen ca. 1 und 5 Cent, je nach Zahlungen der Krankenkassen) . Nach der für Ärzte mit hohem Aufwand verbundene Einführung der neuen Gebührenordnung wurde diese Zusage jedoch widerrufen, da sie unfinanzierbar sei. Nur 1 Jahr nach der Einführung des EBM 2000+ wurde im Jahr 2006 bereits wieder über eine völlig neue Gebührenordnung diskutiert. Auch der ab 1. Januar 2008 geltende EBM 2008 bringt den Ärzten keine betriebswirtschaftliche Vergütung. Erst für 2009 wird vage eine Möglichkeit höherer Honorare in Aussicht gestellt.

Siehe auch:

Weblinks


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