- EJN
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Das Europäische Justizielle Netz (EJN) ist ein 1998 von der Europäischen Union gegründetes „Netz justizieller Kontaktstellen zwischen den Mitgliedstaaten“, das insbesondere für eine bessere Abwicklung von Rechtshilfeersuchen sorgen soll.
Im Gegensatz zu Eurojust verfügt das Europäische Justizielle Netz nicht über eine zentrale Organisation; die verantwortlichen Beamten der nationalen Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten kommen nur gelegentlich zu gemeinsamen Sitzungen beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union zusammen.
Die Strafverfolgungsbehörden können sich des EJN bei allen Arten schwerwiegender Straftaten bedienen, um die Durchführung ihrer Rechtshilfeersuchen zu erleichtern.
EJN für Zivil- und Handelssachen
Im Jahre 2001 hat die Europäische Gemeinschaft beschlossen, ein Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen einzurichten, das eine entsprechende Aufgabe im Bereich der Ziviljustiz hat (Arbeitsaufnahme 2002).
- Dieses EJN ist zuständig für
a) die Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Zivil- und Handelssachen, einschließlich der Konzipierung, schrittweise erfolgenden Einrichtung und Aktualisierung eines Informationssystems für die Mitglieder des Netzes;
b) die Konzipierung, schrittweise Einrichtung und Aktualisierung eines Informationssystems für die Öffentlichkeit.
Weblinks
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